König Mohammed VI. gewährt anlässlich des Thronfestes eine historische Begnadigung

König Mohammed VI. gewährt anlässlich des Thronfestes eine historische Begnadigung

Rabat, 29. Juli 2025 – Anlässlich des Thronfestes hat Seine Majestät König Mohammed VI. 19.673 Personen seine königliche Gnade gewährt und damit eine der bedeutendsten Begnadigungsinitiativen in der Geschichte Marokkos gesetzt.
Diese Entscheidung, die von Großzügigkeit und Fürsorge geprägt ist, verdeutlicht die humanistische Haltung des Souveräns gegenüber den Inhaftierten und ihren Familien und stärkt gleichzeitig die Werte der sozialen Gerechtigkeit und der Wiedereingliederung.
Eine königliche Begnadigung von beispiellosem Ausmaß
Die königliche Begnadigung zeichnet sich in diesem Jahr durch ihren außergewöhnlichen Charakter aus, da 17.258 Verurteilte, die nach genauen Kriterien ausgewählt wurden, die einen gerechten und mitfühlenden Ansatz widerspiegeln, freigelassen oder ihre Strafen reduziert wurden. Hinzu kommen 2.415 weitere Begünstigte, darunter Häftlinge und Personen auf freiem Fuß, die von verschiedenen Gerichten des Königreichs verurteilt worden waren.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
– Begnadigung für den Rest der Strafe für 17.121 Häftlinge.
– Umwandlung von lebenslangen Freiheitsstrafen in zeitige Freiheitsstrafen für 119 Häftlinge.
– Umwandlung der Todesstrafe in lebenslange Freiheitsstrafe für 23 Häftlinge.
Eine humanistische Initiative mit vielen Facetten
Diese königliche Begnadigung ist Teil eines umfassenden Ansatzes, der folgende Ziele verfolgt:
– Linderung der Auswirkungen der Überbelegung der Gefängnisse und Verbesserung der Lebensbedingungen in den Strafvollzugsanstalten.
– Stärkung der Sicherheit und der Achtung der Rechte der Häftlinge, insbesondere der schutzbedürftigen Personen (Kranke, ältere Menschen usw.).
– Förderung der sozialen Wiedereingliederung durch eine zweite Chance für Tausende von Verurteilten.
Die königliche Fürsorge in Aktion
Mit dieser Entscheidung bekräftigt Seine Majestät König Mohammed VI. seine Nähe zu den Bürgern, insbesondere zu denen, die sich in einer prekären Lage befinden. Diese symbolische und konkrete königliche Begnadigung zeugt vom ständigen Willen des Souveräns, Gerechtigkeit und Barmherzigkeit in Einklang zu bringen und gleichzeitig die Grundlagen einer solidarischen und integrativen Gesellschaft zu festigen.
Mit dieser historischen Maßnahme bekräftigt Marokko sein Engagement für eine wiedergutmachende und humane Justiz, die im Einklang mit den hohen königlichen Leitlinien für eine nachhaltige und gerechte Entwicklung steht.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Gerechtigkeit (Wikipedia)
    Der Begriff der Gerechtigkeit (griechisch: δικαιοσύνη dikaiosýne, lateinisch: iustitia, französisch: justice, englisch equity und justice) bezeichnet seit der antiken Philosophie in seinem Kern eine menschliche Tugend, siehe Gerechtigkeitstheorien. Gerechtigkeit ist nach dieser klassischen Auffassung ein Maßstab für ein individuelles menschliches Verhalten. Die Grundbedingung dafür, dass ein menschliches Verhalten als gerecht gilt, ist, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird. Wobei in dieser Grunddefinition offen bleibt, nach welchen Wertmaßstäben zwei Einzelfälle als zueinander gleich oder ungleich zu gelten haben. In der Erkenntnis, dass kein Mensch für sich beanspruchen kann, stets und unter allen Gesichtspunkten gerecht zu handeln, setzte sich im Mittelalter die Auffassung durch, wonach Gerechtigkeit keine menschliche, sondern eine göttliche Größe sei. Gerechtigkeit konnte es nach dieser Auffassung nur im Himmel und nicht auf Erden geben. In der Renaissance wurde die Göttlichkeit der Gerechtigkeit durch die Idee eines Naturrechts ersetzt. Die Gerechtigkeit sei im Prinzip in der Natur schon angelegt und der Mensch müsse danach streben, diese Gerechtigkeit zu erkennen. Hiergegen hat der Philosoph Immanuel Kant aus der Position der Aufklärung heraus seine Vernunftethik formuliert. Eine göttliche oder naturgegebene Gerechtigkeit seien keine vernünftigen Kategorien, weil beide für den Menschen grundsätzlich nicht oder jedenfalls nicht vollständig erkennbar seien. Gerecht handelt nach dem kategorischen Imperativ derjenige Mensch, der sich über die Maximen seines Handelns unter Anspannung seiner Geisteskräfte Rechenschaft ablegt und entsprechend handelt, sofern diese Maximen seines Handelns auch zum allgemeinen Gesetz erhoben werden können. Zum modernen Gerechtigkeitsbegriff gehört auch, dass dieser nicht nur auf einzelne Handlungen von Menschen angewandt wird, sondern gerade auch auf die Summe und das Zusammenwirken einer Vielzahl menschlicher Handlungen in einer Gesellschaftsordnung. Abstrakt ist eine Gesellschaftsordnung dann gerecht, wenn sie so ausgestaltet ist, dass die einzelnen Individuen frei sind, sich gerecht zu verhalten. Eine …
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