Durch die fortschreitende Entwicklung von KI entstehen auch im Bereich der Cyberkriminalität zunehmend neue Probleme. In seinem neuen Buch „Zivil- und strafrechtliche Tatbestände im KI- und IT-Recht. Produktverantwortung, Cyberkriminalität und digitale Forensik“, das im August 2025 bei GRIN erschien, erklärt Hans Schön, welche Veränderungen die Verwendung von KI mit sich bringt.
Die fortschreitende Digitalisierung und die rasante Entwicklung der KI beeinflussen nahezu alle Lebensbereiche und werfen auch im rechtlichen Kontext neue Fragestellungen auf. Sowohl nationale als auch internationale zivil- und strafrechtliche Verfahren sehen sich mit bislang unbekannten Herausforderungen konfrontiert. Diese beleuchtet Hans Schön ausführlich in „Zivil- und strafrechtliche Tatbestände im KI- und IT-Recht“.
KI beeinflusst maßgeblich die Strafverfolgung im digitalen Bereich
Welche Anpassungen im Strafrecht sind erforderlich, um KI-gestützte Straftaten zurechenbar zu machen? Welche Herausforderungen bestehen bei der gerichtlichen Verwertbarkeit von KI-generierten Beweisen, insbesondere im Hinblick auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Manipulationsanfälligkeit? Welche Rolle spielen internationale Abkommen für die rechtliche Handhabung von KI-gestützten Cyberangriffen? Diese und weitere Fragen beantwortet Hans Schön in seinem Buch. Dabei beleuchtet er zivil- und strafrechtliche Tatbestände sowie rechtliche Lücken, die dadurch entstehen, und forensische Möglichkeiten zur Nachverfolgung von Cyberkriminalität. „Zivil- und strafrechtliche Tatbestände im KI- und IT-Recht“ richtet sich an Jurist:innen, Wissenschaftler:innen, Lehrende, Studierende und Praktiker:innen, die sich mit den rechtlichen Folgen digitaler Straftaten befassen.
Über den Autor
Prof. PhDr. DDr. Hans Schön, D.Phil., PhD, LL.M., ist Facharzt, Universitätsdozent für Klinische Chemie sowie Professor für Public Health, KI- und IT-Recht. Als zertifizierter Experte für KI-Kompetenz (AI-Competence Expert) und digitales Recht (Digital Legal Expert) lehrt und forscht er international zu rechtlichen, ethischen und regulatorischen Fragestellungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz – insbesondere mit Blick auf Urheberrecht, Datenschutz und zivilrechtliche Haftung. Seine interdisziplinäre Expertise an der Schnittstelle von Medizin, Technologie und Recht zeigt sich in über 100 wissenschaftlichen Publikationen, darunter mehrere Dissertationen, Monografien und Masterarbeiten.
Das Buch ist im August 2025 im GRIN Verlag erschienen (ISBN 978-3-38914-543-2).
Direktlink zur Veröffentlichung: https://www.grin.com/document/1600738
Kostenlose Rezensionsexemplare sind direkt über den Verlag unter presse@grin.com zu beziehen.
GRIN publiziert seit 1998 akademische eBooks und Bücher. Wir veröffentlichen alle wissenschaftlichen Arbeiten: Hausarbeiten, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen, Fachbücher uvm. Seit 2025 veröffentlichen wir im Rahmen unseres Selfpublishing-Services auch nicht-akademische Bücher wie Sachbücher, Ratgeber, Belletristik, Kinderbücher, Lyrik und Biografien.
Kontakt
GRIN Publishing GmbH
Adriana Lütz
Trappentreustr. 1
80339 München
+49-(0)89-550559-0
+49-(0)89-550559-10
https://www.grin.com
- Cyberkriminalität (Wikipedia)
Der Begriff Cyberkriminalität (englisch Cybercrime) umfasst „alle Straftaten, die unter Ausnutzung der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) oder gegen diese begangen werden“. Cyberkriminalität lässt sich unterscheiden in Computerkriminalität im engeren Sinne, für die lediglich ein Computer mit oder ohne Internetnutzung als Tatwaffe eingesetzt wird, und Internetkriminalität, welche auf dem Internet basiert oder mit den Techniken des Internets geschieht. Unter Internetkriminalität fallen auch viele Straftaten und Vergehen, die auch ohne Internet möglich wären (unter anderem Verbreitung verbotener Inhalte, Belästigung), während Computerkriminalität sich in diesem Sinne speziell auf den Kontext der elektronischen Daten bezieht. Hacking wird häufig mit Cyberkriminalität assoziiert. Hacking bedeutet jedoch nicht nur Kriminalität. Beim Hacking handelt es sich in der Regel nur um die gutwillige Suche nach Schwachstellen in IT-Systemen. In der Fachsprache verwendet man zur Abgrenzung den Begriff „Cracking“ für Hacking mit kriminellen Absichten. - Forensik (Wikipedia)
Forensik ist ein Sammelbegriff für wissenschaftliche und technische Arbeitsgebiete, in denen kriminelle Handlungen systematisch untersucht werden. Der Begriff stammt vom lateinischen forensis „zum Forum, Marktplatz gehörig“. Gerichtsverfahren, Untersuchungen, Urteilsverkündungen sowie der Strafvollzug im antiken Rom wurden öffentlich und meist auf dem Marktplatz (Forum) durchgeführt. - KI (Wikipedia)
KI steht für: sumerische Gottheit, siehe Uraš (Göttin) Adam Air, ehemalige indonesische Fluggesellschaft nach dem IATA-Code Canadian Regional Airlines (IATA-Code), kanadische Fluggesellschaft Kaliumiodid, chemische Verhältnisformel Kanzerogenitätsindex, Gefahreneinstufung von Mineralfasern Karolinska-Institut, medizinische Hochschule bei Stockholm Kategorischer Imperativ, grundlegendes ethisches Prinzip des Philosophen Immanuel Kant Kiribati, Ländercode nach ISO 3166 Knabeninstitut Wilhelmsdorf, heute Gymnasium Wilhelmsdorf in Wilhelmsdorf (Württemberg) Kombiinstrument, Instrumentenblock in Kraftfahrzeugen Kommunistische Internationale, auch Komintern Konfidenzintervall, statistischer Vertrauensbereich Konfigurationsidentifizierung, Teil des Konfigurationsmanagements Konstanzer Inventar, Sammlung kriminologischer und kriminalstatistischer Informationen Kontraindikation, in der Medizin ein Umstand, der gegen eine Maßnahme spricht Kreditinstitut Künstliche Insemination, künstliche Befruchtung bei Rindern und anderen Tieren Künstliche Intelligenz, Teilgebiet der Informatik Trabajos Aéreos del Sahara (ICAO-Code), ehemalige spanische Fluggesellschaft Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau, Kleinfahrzeugkennzeichen der Binnenschifffahrt KI als Unterscheidungszeichen auf Kfz-Kennzeichen: Deutschland: kreisfreie Stadt Kiel Griechenland: Kilkis Mazedonien: Kičevo Österreich: Bezirk Kirchdorf, Oberösterreich Serbien: Kikinda Slowakei: Košice (noch nicht vergeben) Tschechien: Karviná (auslaufend) KÍ steht für: KÍ Klaksvík, färöischer Fußballverein aus Klaksvík K.I steht für: AEG K.I (AEG G.I), (das „I“ steht aber für „römisch eins“), deutsches Doppeldecker-Bombenflugzeug Fokker K.I (Fokker M.9), (das „I“ steht aber für „römisch eins“), deutsches Zweirumpf-Experimentalflugzeug Ki steht für: Ki, Papuasprache, siehe Amto Ki (Papua), Distrikt (Distrik) in der indonesischen Provinz Papua Selatan Einheitenvorsilbe mit dem Zahlenwert 1024, siehe Binärpräfix Ki (Album) des kanadischen Musikers Devin Townsend Ki (Klan), alte Familie in Japan Begriff für Kraft bzw. Lebensenergie in der japanischen Philosophie, siehe Qi Kikuyu (Sprache) nach ISO 639-1 Ki ist der … - Künstliche Intelligenz (Wikipedia)
Künstliche Intelligenz (KI), englisch artificial intelligence, daher auch artifizielle Intelligenz (AI), bezeichnet im weitesten Sinne computerbasierte Systeme, die ihre (virtuelle oder reale) Umgebung analysieren können, um daraus relevante Informationen zu abstrahieren, welche sie nutzen, um Entscheidungen zu treffen, die ihre Chance erhöhen, definierte Ziele zu erreichen. Damit unterscheiden sich KI-gestützte Systeme von regelbasierten Systemen ohne Fähigkeit zur eigenständigen Anpassung ihres Verhaltens, die ausschließlich fest vorgegebene Anweisungen ausführen. KI ist außerdem die Bezeichnung für das Teilgebiet der Informatik, das sich mit der Entwicklung und Erforschung von Software und Methoden befasst, die besagte Systeme hervorbringen. Die KI als Forschungsfeld befasst sich in diesem Zusammenhang beispielsweise mit der Automatisierung intelligenten Verhaltens und dem maschinellen Lernen sowie der Formalisierung von Bewusstsein und Kreativität. Der Begriff ist schwierig zu definieren, da es verschiedene Definitionen von Intelligenz gibt. Mit der Zeit haben sich viele Bereiche zu den Methoden der KI entwickelt. Weiterhin wird unterschieden, welche Probleme mit den Methoden der KI beschrieben werden. Dabei entstanden zwei Bereiche: Schwache KI und Starke KI. Hier lassen sich viele Kategorien bilden und der wissenschaftliche Diskurs ist noch nicht sehr weit in der Zuordnung von Themen zu den Arten der Probleme. Der ingenieurwissenschaftliche Teil der Informatik befasst sich damit, wie solche System realisiert werden können. Beispiele dafür sind Multiagentensysteme, Expertensysteme, Transformer oder serviceorientierte Architekturen. - Strafrecht (Wikipedia)
Das Strafrecht, auch als Kriminal[straf]recht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als „Straftaten“ mit einer Strafe sanktioniert werden. Als Straftaten werden somit Handlungen bezeichnet, die strafbewehrt sind. Ziel des modernen kontinentalen Strafrechts ist der Schutz bestimmter Rechtsgüter, so etwa Leben, Gesundheit und Eigentum, zudem die Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementare Werte des Gemeinschaftslebens. Die Strafandrohung, nicht von allen Ländern praktiziert, reicht von Geldstrafe über Freiheitsstrafe zur Körperstrafe. In seiner ultima ratio resultiert in manchen Staaten die Todesstrafe. In den meisten Staaten ist das Strafrecht mit einem eigenen Strafgesetzbuch kodifiziert. Gegebenenfalls wird das Strafgesetzbuch durch Gesetze zum Nebenstrafrecht ergänzt. Das Strafrecht stellt Rechtssätze auf, die die Strafbarkeit bestimmter Handlungsweisen und ihre spezifischen Merkmale definieren, die so genannten Straftatbestände. Festgelegt werden zudem Art und Umfang der mit der Normverletzung verbundenen Strafmaßnahmen (Strafzumessungsrecht, Sanktionenrecht). Aus der Tradition des römischen Rechts heraus zählt häufig das Strafverfahrensrecht selbst zum Strafrecht. Zur Durchsetzung der materiell-rechtlichen Strafanordnungen werden in den Verfahrensordnungen die zuständigen Institutionen und deren Arbeitsweise, also die Regeln der Verfolgung von Straftaten festlegt. Hinsichtlich der zulässigen Strafen, der Bewertung des Sinns und Zwecks der Strafe, Art und Umfang der zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen sowie der Einordnung des Strafrechts in die Rechtssystematik, gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den Rechtssystemen einzelner Staaten. Sie sind Gegenstand der vergleichenden Rechtswissenschaft. - Zivilrecht (Wikipedia)
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient. Es bestimmt die Beziehungen natürlicher und juristischer Personen untereinander und zueinander und darüber hinaus deren Beziehungen zu Sachen sowie die Beziehungen der Sachen zueinander. Seine seit der Römischen Republik nachweisbaren kulturanthropologischen Grundlagen lassen sich charakteristisch an Grundbegriffen wie etwa Person, Besitz und Vertrag verdeutlichen. Diese Grundbegriffe erlauben es, das natürliche Verhältnis des Menschen zu sich selbst, zu anderen Menschen und zu Sachen zu erfassen, zu formalisieren und zu strukturieren. So wird durch die Formen des Rechts der natürliche Mensch zum Bürger, der Besitz zum Eigentum und die Übereinkunft zum Verpflichtungsgeschäft. Sowohl die Bezeichnung Zivilrecht als auch die Bezeichnung bürgerliches Recht sind Übersetzungen des lateinischen Terminus ius civile. Begegnet allerdings die Bezeichnung Zivilrecht in der Fachliteratur als ein Synonym für Privatrecht, so beschränkt sich die begriffliche Gleichsetzung der Bezeichnungen bürgerliches Recht und Privatrecht fast ausschließlich auf die Umgangssprache; denn im rechtswissenschaftlichen Sinn ist das bürgerliche Recht nur ein Teilbereich des Privatrechts, und zwar das „allgemeine Privatrecht“, welches im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch den allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts, das Recht der Schuldverhältnisse, das Sachenrecht sowie das Familien- und Erbrecht umfasst. Dieser Logik folgend, gliedert sich das Privatrecht in das Allgemeine Privatrecht und das Sonderprivatrecht (auch: sonstiges Privatrecht). Während das Bürgerliche Recht grundlegende Regeln über Personen, Sachen und Schuldverhältnisse (in der Schweiz: Obligationen) zusammenfasst, ist das Sonderprivatrecht – gelegentlich auch als Wirtschaftsprivatrecht bezeichnet – weitgehend eigenständig kodifiziert, etwa im Handels-, Arbeits-, Miet- oder Wettbewerbsrecht. In der Rechtswissenschaft bildet das Privatrecht das Komplement zum öffentlichen Recht, wobei letzteres auch das Strafrecht umfasst (vgl. Abgrenzung des öffentlichen Rechts zum …