ARAG Experte Jan Kemperdiek mit wichtigen Deadlines für Fahrzeughalter

Kfz-Versicherung: Lohnt sich ein Wechsel?

ARAG Experte Jan Kemperdiek mit wichtigen Deadlines für Fahrzeughalter

Kfz-Besitzer sollten den Kalender im Auge behalten. Denn der 30. November ist alljährlich der Stichtag für den Versicherungswechsel. Und der ist in diesem Jahr für viele Autofahrer noch relevanter als sonst, denn die Versicherer haben deutliche Kostensteigerungen angekündigt. Einspar-Potenzial gibt es aber immer. ARAG Experte Jan Kemperdiek empfiehlt daher, sich rechtzeitig mit seiner Kfz-Versicherung zu beschäftigen und dabei auch gleich einen Blick auf den nächsten TÜV-Termin zu werfen.

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Die Versicherer haben Kostensteigerungen angekündigt – woran liegt das?
Jan Kemperdiek: Tatsächlich werden für viele Kfz-Besitzer die Prämien ihrer aktuellen Versicherungen steigen. Gründe dafür sind unter anderem die laufenden Kostenerhöhungen bei Ersatzteilen und Werkstattleistungen oder auch Lohnerhöhungen im Handwerk. Zudem steigt die Anzahl und Schwere von Unfällen bei älteren Autofahrern. Ein weiterer Kostentreiber ist darüber hinaus das Wetter, denn auch die Unwetterschäden an Fahrzeugen steigen im langfristigen Vergleich.

Und das heißt nun steigende Prämien für alle?
Jan Kemperdiek: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht sich regelmäßig rückblickend die Unfallstatistiken der einzelnen Automodelle an. Daraus werden Typklassen entwickelt, die wiederum in die Kostenstruktur eingestuft werden. Ob und um wie viel sich der Beitrag der Kfz-Versicherung dann erhöht, hängt erheblich davon ab, ob das eigene Fahrzeug neu eingestuft wird. Für 2026 hat der GDV für knapp sechs Millionen Autofahrer höhere Einstufungen berechnet, für rund 4,5 Millionen niedrigere Typklassen. Für rund 32 Millionen, das macht ungefähr drei Viertel aller Kfz-Besitzer aus, bleibt es bei der Typklasse des Vorjahres. Dazu kommen noch die Regionalklassen: Diese bewerten, in welchen Gegenden Deutschlands mehr oder weniger Schäden entstanden sind. Hier werden rund zehn Millionen Versicherte neu eingestuft, wobei es hohe Regionalklassen weiterhin vorrangig in den Großstädten gibt.

Kann ein Kfz-Besitzer dann überhaupt reagieren?
Jan Kemperdiek: Es gibt durchaus Einspar-Potenzial. Dabei macht es allerdings selten Sinn, günstige kleinere Anbieter zu wählen, denn diese können oft ihre Einstiegsprämien gar nicht lange halten. Profitieren kann man aber zum Beispiel grundsätzlich davon, den Fahrerkreis einzuschränken. Ist man selbst der vorrangige Fahrer und leiht sich nur das Kind ganz gelegentlich den Wagen, kann man einen anderen Tarif wählen, als wenn das Familien-Fahrzeug von allen genutzt wird. Das gilt auch beim Car-Sharing. Auch die Kilometerleistung bestimmt über die Höhe der Prämie mit. Eine niedrige Fahrleistung lässt den Beitrag sinken. Aber Achtung: Fährt man mehr Kilometer als vertraglich vereinbart, kostet jeder Kilometer extra. Und das kann in Summe ein ganz schönes Loch in die Haushaltskasse reißen. Ein weiterer Spartipp sind sogenannte Telematik-Tarife. Hier wird das Fahrverhalten digital erfasst. Wer vorausschauend und defensiv fährt, kann von Beitragsrabatten profitieren.

Was muss man beim Wechsel der Versicherung beachten?
Jan Kemperdiek: Wer sich für einen Wechsel entscheidet, muss spätestens zum 30. November den Vertrag kündigen, damit die Kündigung zum Jahresende wirksam wird. Wichtig dabei ist, dass die Kündigung dem Versicherer bis dahin zugegangen sein muss. Der Poststempel genügt nicht.

Übrigens: Auch außerhalb des regulären Wechseltermins ist ein Anbieterwechsel möglich, beispielsweise, wenn der Versicherer die Prämie erhöht, ohne den Leistungsumfang zu erweitern. Dann greift das sogenannte Sonderkündigungsrecht, das innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ausgeübt werden kann.

Auch bezüglich des TÜV-Termins sollte man den Kalender im Auge behalten, richtig?
Jan Kemperdiek: Das ist in der Tat so. Während ein möglicher Wechsel der Versicherung im eigenen Interesse ist, pünktlich zu agieren, ist es beim Termin für die Hauptuntersuchung (HU) Pflicht. Herausfinden kann man den nächsten HU-Termin entweder auf der Plakette, die auf dem Nummernschild angebracht ist, oder ganz einfach im Fahrzeugschein. Die HU für Pkws ist in der Regel alle zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben; bei Neuwagen erstmals nach drei Jahren. Sie kann beim TÜV (Technischer Überwachungsverein) oder den Organisationen GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung), KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger) oder DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungsverein) durchgeführt werden.

Was passiert, wenn man den TÜV-Termin nicht einhält?
Jan Kemperdiek: Diesen Termin zu verpassen, ist eine Ordnungswidrigkeit, die durchaus schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Und da reden wir von Verwarn- und Bußgeldern bis hin zu einem Punkt in Flensburg. Als überzogen gilt der Termin bereits ab dem Tag nach dem eigentlich fälligen Datum und ab diesem Moment darf theoretisch auch ein Verwarngeld verhängt werden. Üblich ist dies aber eigentlich erst ab zwei Monaten Versäumnis. Wichtig in diesem Zusammenhang: Der Betrieb eines verkehrsunsicheren Fahrzeugs kann sich negativ auf den Versicherungsschutz auswirken. Insbesondere im Bereich der Kaskoversicherung können Mängel, die dem Halter bekannt waren, zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • experte (Wikipedia)
    Ein Experte (auch Fachexperte oder Sachkundiger oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann dessen kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, für einen Experten kennzeichnend sein. Experten sind auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens imstande, „Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“. Schlüsselbegriffe der Fachkompetenz sind danach Zielorientierung, Sachgerechtheit (Gegenstandsbezogenheit), Methodenkompetenz, Selbständigkeit und die Fähigkeit zu situationsgerechter Anwendung und Ergebnisbeurteilung.
  • Fahrzeughalter (Wikipedia)
    Ein Fahrzeughalter (kurz auch Halter genannt) ist jemand, der im Besitz der tatsächlichen Verfügungsgewalt über ein Kraftfahrzeug ist und es für eigene Rechnung gebraucht. Auf eigene Rechnung nutzt derjenige ein Fahrzeug, der aus eigenem Interesse für die Betriebskosten aufkommt. Die tatsächliche Verfügungsgewalt hat, wer „über die Verwendung des Fahrzeugs nach Ort und Zeit bestimmen kann“. Danach ist beispielsweise nicht Halter, wer ein Fahrzeug nur für wenige Stunden mietet. Die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugbrief) ist daher für den Begriff des Fahrzeughalters nicht entscheidend. In der Rechtswissenschaft wird allerdings diskutiert, ob die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) einen widerlegbaren Anscheinsbeweis für die Haltereigenschaft entfaltet. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen solchen Anscheinsbeweis abgelehnt, insbesondere deshalb, weil in der Praxis zahlreiche Konstellationen auftauchen, bei denen die Person, die das Fahrzeug tatsächlich wirtschaftlich nutzt (und somit Halter ist) von der in der ZB-Teil 1 eingetragenen Person abweicht. Beispiel: Die Kfz-Versicherung ist aufgrund einer höheren SF-Klasse günstiger, wenn das Fahrzeug nicht auf den Sohn, sondern auf dessen Vater zugelassen wird. Tatsächlich wird das Fahrzeug aber ausschließlich vom Sohn gefahren, der auch alle anderweitigen Kosten am Fahrzeug bestreitet. Nicht entscheidend für die Einordnung als Fahrzeughalter ist auch das Eigentum am Fahrzeug, d. h. wem das Fahrzeug als Eigentümer gehört, sodass der Eigentümer wiederum eine von der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, als auch von der Person des Halters zu unterscheidende Person sein kann. Beispiel: Bei Leasingfahrzeugen ist das Leasingunternehmen Eigentümer und der Leasingnehmer Fahrzeughalter. Neben dem Fahrzeughalter, der eingetragenen Person in den Zulassungsbescheinigungen und dem Eigentümer können im Übrigen auch der Versicherungsnehmer und der Besitzer des Fahrzeugs unterschieden werden. All das können verschiedene Personen sein.
  • Prämie (Wikipedia)
    Prämie (lateinisch praemium ‚Auszeichnung‘, ‚Belohnung‘, ‚Preis‘) ist ein Allgemeinbegriff für jeden geldlichen oder nicht-finanziellen Anreiz, mit dem Erfolg oder Leistung belohnt werden soll oder als Gegenleistung für eine erbrachte Leistung erforderlich ist.
  • Regionalklasse (Wikipedia)
    Die Regionalklasse ist ein Risikomerkmal zur Berechnung der Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Die Zuordnung zu einer Region erfolgt anhand des Hauptwohnsitzes des Fahrzeughalters (früher: Zuordnung nach dem amtlichen Kennzeichen). Die Regionalklassen werden durch sogenannte Indexwerte festgelegt. Die Versicherer sind in der Festlegung der Indexgrenzen frei, wobei es dadurch auch zu Abweichungen in der Regionalklassenzuordnung kommen kann, was aber eher selten der Fall ist. Da einige Versicherer bei gleichen Indexgrenzen die niedrigste Regionalklasse R0 (folgend R1, R2 usw.), andere R1 (folgend R2, R3 usw.,) benennen, kommt es hier lediglich optisch zu dem Eindruck einer unterschiedlichen Zuordnung. Prinzipiell gilt für die Regionalklassen: Je niedriger die Einstufung in der Versicherungsklasse, desto günstiger ist die Autoversicherung. Erhöht sich der Beitrag durch eine Änderung der Typ- und Regionalklasse (zusammengefasst), kann der Vertrag zum Zeitpunkt der Wirksamkeit gekündigt werden, im Regelfall der 1. Januar eines Jahres. Ein Treuhänder ermittelt einmal im Jahr die Indexwerte für die jeweiligen Zulassungsbezirke. Die Regionalstatistik für die insgesamt 415 deutschen Zulassungsbezirke wird einmal im Jahr vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft herausgegeben. Seit dem 1. Januar 2002 werden auch Motorräder in der Kraftfahrthaftpflicht und -teilkaskoversicherung in eine Regionalklassensystematik eingeteilt. Aufgrund zu geringer statistischer Daten findet eine Regionalisierung in der Vollkaskoversicherung bisher nicht statt. Für die Versicherungsarten getrennt ergeben sich dabei unterschiedliche Werte, die vom Schadenverlauf abhängen. Es wird der Schadenverlauf der letzten fünf Jahre zugrunde gelegt. Die Regionalklasse eines Zulassungsbezirks in der Haftpflichtversicherung wird bestimmt durch das Fahrverhalten aller Autofahrer der Anzahl der Schäden bezogen auf die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge die durchschnittliche Schadenhöhe Gibt es in einem Bezirk einen Unfallschwerpunkt, kann das zu einem überdurchschnittlichen Schadenaufkommen führen. In der Kaskoversicherung spielen zudem die …
  • TÜV (Wikipedia)
    Als Technischer Überwachungsverein (abgekürzt TÜV, meist [tʏf] gesprochen) werden eingetragene Vereine und Firmen bezeichnet, die als technische Prüforganisation Sicherheitskontrollen durchführen. Oft handelt es sich hierbei um Sicherheitskontrollen, die durch staatliche Gesetze oder Anordnungen vorgeschrieben sind und auf privatwirtschaftlicher Basis als mittelbare Staatsverwaltung in Form von Beleihungen vollzogen werden. Deren bekannteste ist die Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge, die umgangssprachlich ebenfalls „TÜV“ genannt wird. Mitglieder des TÜV sind seit Gründung des ersten Dampfkessel-Revisions-Vereins – so der ursprüngliche Name – im Jahre 1866 Wirtschaftsunternehmen, die überwachungsbedürftige Anlagen betreiben. Die großen TÜV-Holdings sind weltweit aktiv. Internationale Skandale gab es unter anderem um ihre Rolle bei der Überprüfung von gesundheitsgefährdenden Brustimplantaten in Frankreich sowie einen Dammbruch in Brasilien mit mehr als 270 Toten.
  • Typklasse (Wikipedia)
    Typklasse steht für: Typklasse (Informatik): Ein Konstrukt funktionaler Programmiersprachen für parametrische Polymorphie Typklasse (Versicherungswesen): Einen Indexwert zur Berechnung der Versicherungsprämie für Kfz-Versicherungen
  • Versicherung (Wikipedia)
    Versicherung steht für: Versicherung (Kollektiv), das Prinzip der Risikoabsicherung durch Einbringung des Risikos in ein Kollektiv Versicherungsvertrag, ein Vertrag, der die Gewährung von Versicherungsschutz zum Gegenstand hat Versicherungsverhältnis, ein Rechtsverhältnis zwischen Parteien, das in der Gewährung von Versicherungsschutz besteht Versicherer, die Partei eines Versicherungsvertrages bzw. das Unternehmen, die Versicherungsschutz gewährt Versicherung an Eides statt, eine Rechtsform der Wahrheitsgemäßheit Siehe auch:
  • Wechsel (Wikipedia)
    Wechsel steht für: Veränderung Wechsel (Konstruktionslehre), Arbeitsmethoden Wechsel (Wertpapier), ein Wertpapier kurz für Wechseljahre der Frau das Wechseln von Spielern beim Mannschaftssport, siehe Auswechslung eine Tierwanderungsroute, der Wildwechsel eine tektonische Störung im Bergbau, siehe Überschiebung Lastabtragung eines unterbrochenen Längsträgers durch rechtwinklig verlegte Bauteile, siehe Auswechselung (Bauwesen) Wechsel (Lyrik), eine Gattung mittelalterlicher Lyrik ein Zapfhahn für das Bier-Holzfass Bahnweiche (veraltet), siehe Weiche (Bahn) geographischer Objekte: Wechsel (Berg), steirisch-niederösterreichischer Gebirgszug Wechsel (Mendelkamm), Gipfel im Mendelkamm in Südtirol Wechsel (Pass), steirisch-niederösterreichischer Gebirgspass Wechsel (Pass in Bayern), Gebirgspass in Bayern Wechsel (Gemeinde Türnitz), Ortsteil von Türnitz, Bezirk Lilienfeld, Niederösterreich Wechsel ist der Familienname folgender Personen: Leon-Oumar Wechsel (* 2005), deutscher Fußballspieler Siehe auch: Change Wechsel Straße (B54) Wexel
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