R+V-Infocenter: Irrläufer muss man oft weder bezahlen noch zurückschicken
Wiesbaden, 3. Dezember 2025. Mehrere Millionen Pakete landeten zur Vorweihnachtszeit in deutschen Haushalten – doch nicht alle wurden wirklich bestellt. Solche Irrläufer muss man oft weder bezahlen noch zurückschicken. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
Für Verbraucher gilt: Wer nicht bestellte Ware erhält, kann meist selbst entscheiden, ob er sie behält, entsorgt oder zurückschickt. „Mit der reinen Entgegennahme der Sendung kommt im rechtlichen Sinne noch kein Kaufvertrag zustande“, sagt Celine-Estelle Zinkel, Rechtsexpertin bei der R+V Versicherung. Die Ware muss also nicht bezahlt werden – selbst wenn der Sendung eine Rechnung beiliegt oder der Händler zur Bezahlung auffordert. „Zudem besteht oftmals keine Pflicht, den Absender über den Erhalt zu informieren oder die Ware aufzubewahren“, ergänzt Zinkel. Möchte man den Irrläufer trotzdem zurücksenden, kann man sich an den Absender wenden. Seriöse Shops bieten in der Regel ein Retourenlabel an. Die Rücksendekosten trägt dann grundsätzlich der Händler.
Andere Regeln bei doppelter Lieferung
In einigen Fällen muss ein unerwünschtes Paket jedoch abgegeben werden. „Das ist beispielsweise der Fall, wenn es erkennbar für jemand anderes bestimmt war, etwa bei einem ähnlichen Namen“, erklärt R+V-Expertin Zinkel. Wurde ein bestellter Artikel doppelt geliefert, muss die zweite Sendung auf Aufforderung zurückgeschickt werden. Die Kosten für Rückversand oder Abholung trägt dabei ebenfalls der Händler. Zinkel rät deshalb, unerwünschte Pakete eine Zeitlang aufzubewahren. „Es kann sein, dass es sich um einen Zustellfehler handelt oder sich der Absender meldet.“
„Brushing“: Paketbetrug durch Datenmissbrauch
Neben harmlosen Irrläufern gibt es auch betrügerische Maschen. Beim sogenannten „Brushing“ schicken Kriminelle gezielt Waren an Fremde. Anschließend veröffentlichen sie unter diesen Namen gefälschte Bewertungen. „Damit wird man unfreiwillig Teil eines Betrugs, oft in Verbindung mit unseriösen oder unangemessenen Produkten“, warnt Zinkel. Wer den Verdacht auf ein solches Brushing hat, sollte die Plattform sofort informieren. So kann der betreffende Verkäufer gesperrt werden. Am sichersten ist es Zinkel zufolge, die Annahme unbestellter Pakete direkt an der Haustür zu verweigern: „Dann wird die Adresse für Betrüger schnell uninteressant.“
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Grundsätzlich gilt: Der Händler muss nachweisen, dass etwas kostenpflichtig bestellt wurde.
– Während bei bestellten Waren ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht, gilt bei unbestellten Sendungen ein noch stärkerer Schutz: Da ohne ausdrückliche Zustimmung des Empfängers kein Vertrag zustande kommt, kann er die Ware ohne Angabe von Gründen einfach behalten. Kommt eine Zahlungsaufforderung, genügt ein Widerspruch per E-Mail.
– Wer den Absender der nicht bestellten Ware anschreibt, sollte klar formulieren. Höflichkeitsformeln wie „vielen Dank“ unbedingt vermeiden – sie können als Zustimmung zum Kauf gewertet werden.
– Um Datenmissbrauch vorzubeugen, sollten die Adresse und persönliche Angaben im Internet nicht öffentlich gemacht werden.
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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- Bestellung (Wikipedia)
Bestellung (englisch Purchase order, oft abgekürzt PO, französisch ordre, spanisch orden [de compra]) ist in der Wirtschaft der bindende Auftrag eines Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrags. - Entscheiden (Wikipedia)
Unter Entscheidung versteht man die Wahl einer Handlung aus mindestens zwei vorhandenen potenziellen Handlungsalternativen unter Beachtung der übergeordneten Ziele. Mit der Evaluation der Konsequenzen von Entscheidungen befasst sich die Entscheidungstheorie. - Irrläufer (Wikipedia)
Als Irrläufer bezeichnet man fehlgeleitete Objekte, insbesondere Schriftstücke und E-Mails. Ein fehlgeleitetes Schriftstück im internen oder externen Schriftverkehr von Behörden oder Unternehmen wird üblicherweise neben dem Posteingangsstempel mit einem Vermerk versehen und dann entweder an die richtige Abteilung weiter oder – als „Irrläufer“ – an die Postausgangsstelle zurückgereicht. - Paket (Wikipedia)
Paket (älter auch Paquet; von französisch paquet = ‚Bündel‘, ‚Ballen‘; englisch packet) bezeichnet: einen mit Verpackungsmaterial umhüllten Packen etwas in einem Karton Verpacktes, siehe Verpackung Postpaket, eine fest verpackte Postsendung mit bestimmten Maßen und bestimmtem Höchstgewicht Das Paket, einen Roman von Sebastian Fitzek aus dem Jahr 2016 ein Teilchenpaket in der Beschleunigerphysik in der Schmiedetechnik ein verbundenes Paket von Flachstäben (Halbzeugen) aus Eisen oder Stahl zur Vorbereitung zum Feuerschweißen beim Gärben oder Schmieden von Damaszener Stahl in der Gymnastik eine Körperhaltung, bei der man auf dem Rücken liegt, die Beine nach oben anwinkelt und mit den Armen umschlingt eine Handelseinheit und Ladeeinheit für die Warenverteilung, siehe Gebinde Ausstattungspaket bei Kraftfahrzeugen, siehe Kraftfahrzeugausstattung in der EDV eine in sich geschlossene Einheit von Daten: Datenpaket in Computernetzen Packet Radio im Amateur- und CB-Funk Programmpaket, eine zusammengehörige Sammlung von Programmen Paket (macOS) (englisch package, bundle), ein Ordner, der im Finder von OS X (macOS) wie eine einzelne Datei behandelt wird. Paket (UML), in der Unified Modeling Language (UML) eine Gruppe von Modellelementen in Politik oder Wirtschaft die verbindliche Zusammenstellung mehrerer Einzelelemente: Euro-Rettungspaket, siehe Stabilisierungsmechanismusgesetz das Südtirol-Paket, eine Zusammenstellung gesetzlicher Bestimmungen, die Grundlage der Autonomie Südtirols sind die Zusammenfassung mehrerer Dienstleistungen in einem Abonnement, z. B. bei Telekommunikations-Verträgen oder Pay-TV-Sendern Siehe auch: Packet (Begriffsklärung) Päckchen (Begriffsklärung) Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Paket beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Paket enthält - Verbraucher (Wikipedia)
Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt. Ihnen widmet sich die Verbraucherforschung und die Konsumsoziologie. - Vorweihnachtszeit (Wikipedia)
Advent (lateinisch adventus „Ankunft“), eigentlich adventus Domini (lat. für Ankunft des Herrn), bezeichnet die Jahreszeit, in der die Christenheit sich auf das Fest der Geburt Jesu Christi, Weihnachten, vorbereitet. Zugleich erinnert der Advent daran, dass Christen das zweite Kommen Jesu Christi erwarten sollen. Der Advent und damit das neue Kirchenjahr beginnt am Vorabend des vierten Sonntags vor Weihnachten, dem ersten Adventssonntag. Zwischen der Konfession der Adventisten und der geprägten Zeit des Advents besteht eine Verbindung in der Form, dass sich beide Bezeichnungen auf die Ankunft (adventus) Christi beziehen. - ware (Wikipedia)
Eine Ware im Sinne der Wirtschaftswissenschaften ist ein materielles Wirtschaftsgut (im Gegensatz zum immateriellen Gut), das Gegenstand des Warenhandels ist und als Gegenstand des Wareneinsatzes in Betracht kommt.