Hotel Investments AG unterstützt Hotelbetreiber bei Umsetzung neuer Urheberrechtsregelungen für TV-Geräte in Hotels

Die Hotel Investments AG begleitet ihre Hotelbetreiber-Partner aktiv bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Urheberrechtsabgaben für TV-Geräte in Hotels.

Hotel Investments AG unterstützt Hotelbetreiber bei Umsetzung neuer Urheberrechtsregelungen für TV-Geräte in Hotels

Hotel Investments AG

Hintergrund ist eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, nach der bereits das Bereitstellen und Betreiben von Fernsehgeräten in Hotelzimmern oder öffentlich zugänglichen Bereichen als „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des § 22 UrhG gilt.

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Damit sind Hotelbetreiber verpflichtet, eine entsprechende Lizenz einzuholen, sofern über die Geräte audiovisuelle Inhalte empfangen werden können. Bei Nichtbeachtung drohen urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

Rechtssichere und wirtschaftliche Lösung für Hotelbetriebe

Um ihre Hotelbetreiber-Partner in dieser komplexen Thematik zu unterstützen, arbeitet die Hotel Investments AG mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zusammen. Die Zusammenarbeit ermöglicht es Hoteliers eine rechtssichere, transparente und wirtschaftliche Lösung, um mögliche urheberrechtliche Risiken zu vermeiden.

Vorgehensweise

Interessierte Hotelbetreiber können über die Hotel Investments AG an die kooperierende Rechtsanwaltskanzlei gemeldet werden. Hierfür werden folgende Angaben benötigt: Hotelname, Anschrift, Anzahl der TV-Geräte und Kontaktdaten des Ansprechpartners.

Für Rückfragen oder eine direkte Anmeldung steht Dr. Martin Elger von der Hotel Investments AG Hotelbetreibern gerne zur Verfügung:

Dr. Martin Elger | COO | Hotel Investments AG | E-Mail: m.elger@hotel-investments.ch

Weitere Informationen über die Hotel Investments AG:

www.hotel-investments.ch

Über die Hotel Investments AG

Die Hotel Investments AG aus der Schweiz agiert international als Hotelinvestor und Hotel Investment Experte am Hotelmarkt. Dabei steht der Hotelankauf sowie die Verwaltung des eigenen Hotelportfolios und das der Joint Venture Partner im Fokus der Aktivitäten.

„Gesucht werden Stadthotels in Großstädten, betreiberfrei, zum Kauf oder zur Pacht“, erklärt Holger Ballwanz.

+++ Hotelankauf von Hotelimmobilien & Hotels zur Pacht in Deutschland, Österreich, Schweiz +++

Angebote zum Hotelankauf, zur Pacht oder zur Übernahme bestehender Mietverträge von Hotelbetreibern, Eigentümern oder Direktmandate von Immobilienmaklern können dafür an die Ankaufsabteilung der Hotel Investments AG zur Erstprüfung gesendet werden.

Weitere Informationen: http://www.hotel-investments.ch

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Hotel Investments AG
Holger Ballwanz
Pletschenstrasse 20
3952 Susten


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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Fernseher (Wikipedia)
    Ein Fernsehgerät oder Fernsehapparat, in den 1930er Jahren auch Ferntonkino, ist ein Gerät zum Empfang und zur Wiedergabe von analogen und digitalen Fernsehsignalen. Die Idee für einen ersten mechanischen Fernsehapparat wurde bereits im Jahr 1886 von Paul Nipkow in einem Patent dargelegt. Er gilt damit als der eigentliche Erfinder des Fernsehens. Gebräuchlich für Fernsehgeräte ist auch die Bezeichnung Fernsehempfänger.
  • Hotel (Wikipedia)
    Ein Hotel ist ein Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieb für Gäste gegen Bezahlung. Es ist ein touristisches, dem Hotel- und Gaststättengewerbe zuzuordnendes Unternehmen. Für die Branche gilt der Begriff Hotelgewerbe.
  • Hotels (Wikipedia)
    Hotels steht für: Plural von Hotel, einen Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieb für Gäste gegen Bezahlung Hotels (Zeitschrift), eine englischsprachige Fachzeitschrift Hotels.com, eine Website, über die man online und telefonisch Hotels buchen kann
  • Lizenz (Wikipedia)
    Eine Lizenz (lateinisch licet, „es ist erlaubt“; dazu: licentia, „Freiheit“, „Erlaubnis“; englisch licence) ist in verschiedenen Fachgebieten die Genehmigung oder Erlaubnis an ein Rechtssubjekt, ein Recht wirtschaftlich nutzen zu dürfen.
  • TV (Wikipedia)
    Die Abkürzung TV steht für: Tarifvertrag im Arbeitsrecht Tatverdächtiger im Strafrecht (englisch television) umgangssprachlich das Fernsehgerät bzw. das Fernsehen Tennisverein, siehe Sportverein Tera-Volt in der Physik Tercera Via, politische Partei in Andorra Testamentsvollstrecker oder Testamentsvollstreckung Textverarbeitung als Schulfach time value, in der Fotografie, siehe Blendenautomatik Tourismusverband Trachtenverein Transamerica Airlines, IATA-Code der ehemaligen US-amerikanischen Fluggesellschaft Trans International Airlines, IATA-Code der ehemaligen US-amerikanischen Fluggesellschaft, siehe Transamerica Airlines Transvestit oder Transvestitismus, seltener auch für Travestie Trierischer Volksfreund, regionale Tageszeitung aus dem Großraum Trier und den zugehörigen Verlag Tudor Vladimirescu, ein ehemaliger rumänischer Nutzfahrzeughersteller Turnverein, siehe Sportverein Tuvalu, als Landescode nach ISO 3166 TV (Kleintransporter) – eine in Rumänien produzierte Kleintransporter-Baureihe TV-Club Leipzig, ehemalige Sektion Tierproduktion und Veterinärmedizin an der Karl-Marx-Universität Leipzig Bahnhof Vaihingen (Enz) nach DS 100 St. Vincent und die Grenadinen nach dem ICAO-Code Virgin Express, belgische Fluggesellschaft nach dem IATA-Code TV als Unterscheidungszeichen auf Kfz-Kennzeichen: Italien: Provinz Treviso Mazedonien: Titov-Veles (auslaufend) Montenegro: Tivat Norwegen: Førde in der Provinz Vestland Slowakei: Okres Trebišov tv steht für: .tv, die Top-Level-Domain von Tuvalu Siehe auch:
  • Urheberrecht (Wikipedia)
    Das Urheberrecht ist zunächst ein absolutes, d. h. ausschließliches Recht auf den Schutz des geistigen Eigentums eines schöpferischen Menschen. Es hat ideelle und materielle Anteile und umfasst unverfügbare Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte sowie verfügbare Nutzungsrechte. Seine verfassungsmäßigen Grundlagen hat es vor allem in den Grundrechten des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, der Kunst- und Meinungsfreiheit und in wirtschaftlicher Hinsicht im Eigentumsrecht. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes.
  • Urheberrechtsschutz (Wikipedia)
    Das Urheberrecht ist zunächst ein absolutes, d. h. ausschließliches Recht auf den Schutz des geistigen Eigentums eines schöpferischen Menschen. Es hat ideelle und materielle Anteile und umfasst unverfügbare Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte sowie verfügbare Nutzungsrechte. Seine verfassungsmäßigen Grundlagen hat es vor allem in den Grundrechten des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, der Kunst- und Meinungsfreiheit und in wirtschaftlicher Hinsicht im Eigentumsrecht. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes.
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