Wenn deutsche Paare im Ausland heiraten möchten, gibt es eine Reihe wichtiger Punkte zu beachten, um sicherzustellen, dass die Ehe in Deutschland anerkannt wird und es später keine unerwarteten Probleme gibt.
Im Folgenden erläutert Rechtsanwalt Reinhard Scholz aus Münster, Anwalt für Scheidungsrecht, die wichtigsten Aspekte rund um das Thema der Heirat im Ausland:
Rechtliche Voraussetzungen im Heiratsland prüfen
Jedes Land hat eigene Gesetze und Vorschriften für Eheschließungen. Bevor Sie Pläne schmieden, sollten Sie sich unbedingt über die spezifischen Anforderungen des Landes informieren, in dem Sie heiraten möchten. Dies kann über die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Landes in Deutschland oder über die deutsche Botschaft bzw. das Konsulat im Zielland erfolgen.
Wichtige Punkte hierbei sind:
-Mindestalter: Ist das Mindestalter für die Eheschließung in diesem Land mit dem in Deutschland vereinbar?
-Benötigte Dokumente: Welche Dokumente werden von den lokalen Behörden verlangt? Dies kann stark variieren, umfasst aber typischerweise:
oGültiger Reisepass
oInternationale Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters
oEhefähigkeitszeugnis: Dies ist ein sehr wichtiges Dokument für deutsche Staatsangehörige. Es wird vom deutschen Standesamt ausgestellt und bescheinigt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse bestehen.
oGgfls. erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand
oGgfls. Scheidungsbeschluss oder Sterbeurkunde eines früheren Partners
oGgfls. notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern (wenn ein Partner in manchen Ländern noch als minderjährig gilt, z.B. unter 21 Jahren)
-Formvorschriften der Eheschließung: Muss die Ehe standesamtlich geschlossen werden? Gibt es bestimmte Rituale oder Abläufe, die eingehalten werden müssen, damit die Ehe gültig ist?
-Trauzeugen: Sind Trauzeugen vorgeschrieben und können diese ggfls. vor Ort gestellt werden?
-Übersetzungen und Beglaubigungen: Müssen die deutschen Dokumente in die Landessprache übersetzt und ggf. beglaubigt (z.B. mit Apostille oder Legalisation) werden? Dies ist fast immer der Fall. Die Übersetzungen sollten von öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern angefertigt werden.
Anerkennung der Auslandsehe in Deutschland
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist nicht automatisch in Deutschland gültig, auch wenn deutsche Staatsangehörige überall heiraten dürfen. Die Wirksamkeit der Ehe in Deutschland hängt davon ab, ob die Eheschließung den deutschen Rechtsprinzipien entspricht.
-Einhaltung grundsätzlicher deutscher Formvorschriften: Obwohl die Ehe im Ausland nach dortigem Recht geschlossen wird, darf die Form der Eheschließung nicht grundlegenden deutschen Prinzipien widersprechen.
-Ehefähigkeit nach deutschem Recht: Beide Partner müssen zum Zeitpunkt der Eheschließung nach deutschem Recht ehefähig gewesen sein (z.B. Volljährigkeit, keine bestehende Ehe).
-Verstoß gegen den „ordre public“: Die Ehe darf nicht gegen grundlegende Prinzipien der deutschen Rechtsordnung verstoßen (z.B. keine Mehrehe, Zwangsehe oder Ehe mit Minderjährigen, die in Deutschland nicht erlaubt sind).
Empfehlung zur Sicherstellung der Anerkennung:
-Nachbeurkundung der Ehe in Deutschland: Es besteht keine Pflicht zur Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland. Es ist jedoch dringend anzuraten, die Ehe beim zuständigen deutschen Standesamt im Eheregister nachbeurkunden zu lassen. Dies schafft Rechtssicherheit und erleichtert spätere Vorgänge (z.B. Namensführung, Geburt von Kindern, Erbschaften, Scheidung).
oZuständiges Standesamt ist das Standesamt am Wohnsitz in Deutschland. Haben die Ehepartner keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
oFür die Nachbeurkundung werden die ausländische Heiratsurkunde (ggf. mit Übersetzung und Apostille/Legalisation), Geburtsurkunden und Reisepässe der Ehepartner sowie ggfls. Scheidungs- oder Sterbeurkunden früherer Partner benötigt.
Namensführung nach der Eheschließung
Die im Ausland erklärte Namensführung ist in der Regel auch in Deutschland gültig. Es kann jedoch sinnvoll sein, eine gesonderte Namenserklärung beim deutschen Standesamt abzugeben, um Missverständnisse zu vermeiden oder eine dem deutschen Recht entsprechende Namensführung zu wählen.
Möglicher Ehevertrag
Gerade bei internationalen Ehen kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, um die Vermögensverhältnisse und mögliche Scheidungsfolgen klar zu regeln.
-Rechtswahl: In einem Ehevertrag kann festgelegt werden, welches Recht für die Ehe und eine mögliche Scheidung gelten soll. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie in unterschiedlichen Ländern leben oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben.
-Formvorschriften: Ein Ehevertrag muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Achten Sie darauf, dass auch die Formvorschriften des Landes, in dem der Vertrag abgeschlossen wird oder in dem Sie leben, eingehalten werden.
Auswirkungen auf die Scheidung
Sollte es zu einer Scheidung kommen, ist es wichtig, die Anerkennung der ausländischen Ehe in Deutschland sicherzustellen. Erst dann kann in Deutschland eine Scheidung erfolgen.
-Zuständigkeit: Bei der Scheidung einer im Ausland geschlossenen Ehe können sich Fragen der internationalen Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts stellen.
-Rom III-Verordnung: Innerhalb der EU (außer Dänemark) regelt die Rom III-Verordnung, welches Recht bei einer internationalen Scheidung Anwendung findet. Die Eheleute können hier in bestimmten Grenzen das anwendbare Recht selbst wählen.
Beratung und Unterstützung
Es ist dringend anzuraten, sich vor einer Eheschließung im Ausland professionell beraten zu lassen:
-Deutsches Standesamt: Das Standesamt an Ihrem Wohnort in Deutschland kann Ihnen allgemeine Informationen zu den deutschen Anforderungen und der Anerkennung geben.
-Deutsche Botschaft bzw. Konsulat im Heiratsland: Sie können dort spezifische Informationen zu den Anforderungen im jeweiligen Land und zur Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses erhalten.
-Anwalt für internationales Familienrecht: Ein spezialisierter Anwalt kann Sie umfassend zu allen rechtlichen Aspekten beraten, insbesondere bei komplexeren Konstellationen (z.B. unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, Kinder aus früheren Beziehungen, Vermögen in verschiedenen Ländern).
-Binationale Beratungsstellen: Organisationen wie die Evangelische Auslandsberatung e.V. bieten spezifische Beratung für binationale Paare an.
Indem Sie diese Punkte sorgfältig prüfen und planen, können Sie sicherstellen, dass Ihre im Ausland geschlossene Ehe nicht nur ein unvergessliches Erlebnis wird, sondern auch rechtlich in Deutschland Bestand hat.
Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 35, 48143 Münster
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- Ausland (Wikipedia)
Ausland steht im Gegensatz zu Inland und bezeichnet aus Sicht der sprechenden Person ein anderes Land (und „aus einem anderen Land“) als das eigene Land, in dem man beheimatet ist, das Herkunftsland, Heimatland. Im staatsrechtlichen Sinne bezeichnet der Begriff Ausland aus der Sicht der sprechenden Person diejenigen Staaten, abhängigen Gebiete und internationalen Gebiete auf der Erdoberfläche (entweder einzeln oder auch in ihrer Gesamtheit), deren Staatsangehörigkeit die Person nicht besitzt oder in denen sie sich nicht befindet. „Inland“ hingegen bezeichnet den Staat, in dem sich die Person befindet beziehungsweise auf den sie sich bezieht. Obwohl die Begriffe Inland und Ausland immer relativ in Bezug auf den eigenen Standpunkt (z. B. Person, Gruppe, Land) definiert sind, spielen sie vor allem eine wichtige Rolle im politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bezugsrahmen. Soziologisch gesehen entspricht Inland dem „Wir“, d. h. der eigenen Gruppenidentität (siehe In-Group), während „Ausland“ die „Anderen“ sind (siehe Out-group). - Ehevertrag (Wikipedia)
Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, in dem sie für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung, individuelle Regeln festlegen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen. In Eheverträgen werden häufig der Güterstand und somit die Aufteilung des Vermögens nach Auflösung der Ehe, der Ausgleich von Rentenansprüchen sowie Regelungen zum nachehelichen Unterhalt festgelegt. - Heirat (Wikipedia)
Heirat steht für: die Heiratszeremonie, Trauung, siehe Hochzeit Ehe, das Eingehen einer Lebensgemeinschaft Die Heirat (Gogol), Komödie von Nikolai Gogol (1842) Die Heirat (Oper), Opernfragment von Modest Mussorgski (1909) Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Heirat beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Heirat enthält Hochzeit (Begriffsklärung) - Hochzeit (Wikipedia)
Die Eheschließung – auch Hochzeit, Heirat, Vermählung und Trauung – umfasst in Abhängigkeit von den jeweiligen religiösen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft vielfältige soziale und privatrechtliche Verträge, religiöse und weltliche Riten, Zeremonien und Hochzeitsbräuche sowie begleitende Feiern zu Beginn einer Ehe. Eine Eheschließung begründet umfangreiche soziale und ökonomische Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Partnern und ihren Familien, Abstammungsgruppen oder Clans. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die gegenseitige Fürsorge sowie die Legitimität möglicher innerhalb der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in vielen Kulturen bedingt die Ehe deren Geburtsrechte. Die Hochzeit kann als Übergangsritus für das Brautpaar betrachtet werden. Bei Hochzeitsfeiern findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (wie Mitgift, Brautpreis, Brautgabe, Brautbuch, Brautdienst, Morgengabe). - Scheidung (Wikipedia)
Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe. Grundsätzlich und semantisch wird jede Ehe einmal geschieden, spätestens mit dem Tod eines der Ehegatten; dieser Sachverhalt kommt z. B. in der historisch gewachsenen Eheschließungsformel zum Ausdruck („… bis dass der Tod euch scheidet“). Allerdings wird der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch – und insbesondere in juristischer Hinsicht – verengt auf die Auflösung einer Ehe zu Lebzeiten beider Partner verstanden. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit anerkannten Familienstände. Eine Scheidung ist in allen Staaten außer den Philippinen und der Vatikanstadt möglich, Verfahren und Bedeutung können jedoch sehr unterschiedlich sein. Eine wirksam geschlossene Ehe kann grundsätzlich auf dreierlei Weise beendet werden: Tod eines der Ehegatten („… bis dass der Tod euch scheidet“), Scheidung (im engeren Sinne) zu Lebzeiten beider Partner oder Aufhebung aufgrund einer nachträglichen Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht gegeben waren. In allen vorgenannten Fällen wird davon ausgegangen, dass die Ehe zumindest eine Zeitlang rechtlich Bestand gehabt hat. Hiervon zu unterscheiden sind diejenigen Fälle, bei denen eine Eheschließung zwar formell stattfand, jedoch durch eine Nichtigerklärung (Staatsrecht) oder Annullierung (Kirchenrecht) als von vornherein ungültig erklärt wird. Auch gleichgeschlechtliche Ehen können geschieden werden, eingetragene Lebenspartnerschaften dagegen werden nicht geschieden, sondern aufgehoben (§ 15 LPartG). Eine Scheidung hebt die Schwägerschaft nicht auf.