Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung – So sollten sich Tierhalter absichern

Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Wer ein Haustier hält, haftet nach § 833 BGB verschuldensunabhängig für alle Schäden. (Bildquelle: ERGO Group/Canva)

Fast die Hälfte der Deutschen (44 Prozent) lebt mit Hund, Katze oder Maus zusammen. Insgesamt bereichern rund 34 Millionen tierische Mitbewohner den Alltag ihrer Besitzer. Neben viel Freude bringen sie aber auch viel Verantwortung mit sich. Pflichtbewusstsein und Aufmerksamkeit sind entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und Risiken abzusichern. Experten von ERGO erklären, worauf Tierhalter achten sollten.

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Unfallrisiken zuhause

Die eigenen vier Wände bergen für Tierhalter überraschend viele Gefahren. Bei Katzenhaltern beispielsweise kommen häufig Biss- oder Kratzverletzungen an Händen oder Armen vor. Sie ereignen sich beim Pflegen, Füttern oder Spielen und führen immer wieder zu Wundinfektionen. Besonders tückisch: Katzen, die sich zwischen den Beinen ihrer Besitzer hindurchschlängeln oder ihnen plötzlich vor die Füße laufen und sie so zu Fall bringen. „Stürze können zu Verletzungen wie Prellungen, Knochenbrüchen oder auch Schlimmerem führen“, so Manuel Tatura, Unfallexperte von ERGO. Auch Hundebisse im häuslichen Umfeld sind keine Seltenheit. Jährlich ereignen sich in Deutschland 30.000 bis 50.000 Tierbisse, wobei die Dunkelziffer deutlich höher liegen dürfte. Das Unglück passiert oft in vermeintlich harmlosen Situationen: beim Spielen, bei der Krallenpflege oder wenn das Tier Schmerzen hat und sich wehrt. Bei Hunden geschieht ein Drittel der Unfälle beim Gassi gehen, häufig durch Stürze, wenn der Hund plötzlich an der Leine zieht. Mit Vorsicht und Achtsamkeit im Umgang mit dem Tier lassen sich viele Unfälle vermeiden, zum Beispiel wenn das Herrchen oder Frauchen beim Gassi gehen die Umgebung im Blick hat und sieht, auf was der Hund reagieren könnte.

Eine Box für unterwegs

Ob im eigenen Pkw oder in Bus und Bahn: Die Sicherheit des Tieres sollte immer oberste Priorität haben. Ein ungesicherter Transport kann bei einem Unfall für Tier und Halter lebensgefährlich sein: Ein 20 Kilo schwerer Hund entwickelt bei einem Aufprall mit 50 km/h in einem PKW eine Durchschlagskraft von einer halben Tonne. Deshalb ist eine stabile Transportbox oder ein geprüfter Anschnallgurt für den stressfreien und sicheren Transport unerlässlich. Weniger zu empfehlen sind Haltegitter- und Netze für den Laderaum eines Kombis: In Netze kann sich das Tier verwickeln, Gitter verursachen bei einem Unfall leicht Verletzungen. Wer sich und seinem Tier Stress ersparen möchte, gewöhnt es frühzeitig an die Box und die Umgebung. Die Box gemütlich auszupolstern und Leckerlis mitzunehmen, kann helfen. Und: Die ersten Fahrten sollten nicht gleich zum Tierarzt führen.

Pferdesport: Unterschätztes Risiko

Reiten gilt als risikoreicher Sport. In Deutschland passieren jährlich 20.000 bis 40.000 Reitunfälle wie ein Sturz vom Pferd oder ein Huftritt. Häufigste Verletzungen betreffen Kopf, Schulter, Arme sowie die Brust- und Lendenwirbelsäule. „Als Fluchttiere reagieren Pferde impulsiv auf Schreckmomente. Unerfahrene Reiter sind dann besonders gefährdet“, erklärt der ERGO-Unfallexperte.

Rechtliche Pflichten für Tierhalter

Wer ein Haustier hält, haftet nach § 833 BGB verschuldensunabhängig für alle Schäden, selbst wenn alle Sorgfaltspflichten erfüllt wurden. Diese Gefährdungshaftung gilt für alle Tierarten und umfasst Personen- wie Sachschäden. „Beißt der Hund den Briefträger oder tritt das Pferd ein Auto ein, haftet der Halter in voller Höhe“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Dies gilt sogar dann, wenn der Halter beim Vorfall gar nicht anwesend ist, zum Beispiel bei der Urlaubspflege in einer Tierpension. Der Tierhalter haftet auch, wenn sein Tier jemanden verletzt, der professionell mit Tieren umgeht – etwa einen Tierarzt.

Hunde: Versicherungs-, Leinen- und Maulkorbpflicht

Es gibt keine einheitliche Regelung zur Hundehalter-Haftpflicht in Deutschland, die Bundesländer regeln dies nach eigenem Ermessen. Zum Teil besteht eine Versicherungspflicht für alle Hunde, zum Teil beschränkt sich diese auf bestimmte, als gefährlich eingestufte Hunderassen. Stand 2026 verlangt lediglich Mecklenburg-Vorpommern keine Hundehalter-Haftpflichtversicherung von Hundebesitzern. Auch die Leinenpflicht variiert je nach Bundesland und Kommune. „In öffentlichen Verkehrsmitteln, Fußgängerzonen und Parks müssen Hunde jedoch in den meisten Bundesländern und Kommunen an die Leine“, so Brandl. Zum Teil gilt auch eine Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit, meist zwischen 1. März und 15. Juli. Darüber hinaus wird in mehreren Bundesländern über die Einführung eines Hundeführerscheins diskutiert, also einer Sachkundeprüfung für Hundehalter. Bisher ist diese nur in Niedersachsen Pflicht. Für als gefährlich eingestufte Hunderassen, sogenannte Listenhunde, gelten verschärfte Auflagen: Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit, behördliche Erlaubnis zur Haltung, Wesenstests, Sachkundenachweise und höhere Hundesteuern. Auch hier gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.

Pferde und Exoten: Hohe Haftungsrisiken

Für Pferde ist dagegen keine Tierhalter-Haftpflicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. „Pferde gelten als „Luxustiere“ mit erheblichem Gefahrenpotenzial. Die normale Private Haftpflichtversicherung deckt dies nicht ab“, so die ERGO-Rechtsexpertin. Exotische oder gefährliche Tiere wie Giftschlangen erfordern häufig behördliche Genehmigung, Sachkundenachweis und eine ausbruchsichere Unterbringung.

Tierhaltung in Mietwohnungen

Kleintiere wie Hamster, Fische oder Wellensittiche dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden. „Generelle Mietvertragsverbote, die die Haltung von Haustieren allgemein oder pauschal von Hunden oder Katzen verbieten, sind unwirksam. Das entschied der Bundesgerichtshof 2013“, erklärt Brandl. Der Vermieter muss jeden Einzelfall prüfen und darf nur bei berechtigten Interessen ablehnen. So kann er etwa die Haltung größerer Hunde im Mietvertrag von seiner Erlaubnis abhängig machen oder die Haltung von Kampfhunden oder anderen gefährlichen Tieren ablehnen. Auch die Anzahl der Tiere und Störungen der Nachbarn können eine Rolle spielen. Daher sollten Mieter die Haltung von Tieren, die nicht mehr als Kleintiere durchgehen, zur Sicherheit vorher schriftlich beantragen.

Die richtige Absicherung schützt vor teuren Überraschungen

Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn das eigene Tier Dritten Schaden zufügt. „Auch Mietsachschäden wie Kratzer an Türen sind oft eingeschlossen“, so Brandl. Für größere Haustiere ist eine separate Tierhalter-Haftpflicht unverzichtbar, da die Private Haftpflichtversicherung diese Tiere meist ausschließt. Kleintiere wie Katzen oder Hamster sind meist mitversichert. „Wer mit seinem Haustier verreist, sollte davor seinen Versicherungstarif checken“, rät die ERGO-Rechtsexpertin. „Denn viele Tarife bieten keinen weltweiten Schutz.“

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