Förderung von Heizungssanierungen erweitert

Höhere Zuschüsse für erneuerbare Energien

Förderung von Heizungssanierungen erweitert

Grafik: wolf-heiztechnik.de

sup.- Wenn eine veraltete Heizungsanlage durch zeitgemäße Wärmeerzeuger ersetzt wird, können die Wohnnebenkosten deutlich reduziert werden. Jetzt lohnen sich energetische Gebäudesanierungen sogar noch mehr als bisher: Das staatliche Marktanreizprogramm (MAP), mit dem die Integration erneuerbarer Energien finanziell unterstützt wird, ist zum 1. April 2015 überarbeitet worden. Dabei wurden die Fördersätze für Systeme zur Nutzung von Sonnenkraft, Umgebungswärme und Biomasse zum Teil deutlich verbessert. So beträgt z. B. die Mindestförderung für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung jetzt 2.000 statt 1.500 Euro. Durch weitere Zuschüsse pro Quadratmeter Kollektorfläche kann der Gesamtbetrag bei größeren Anlagen noch höher ausfallen. Wärmepumpen können mit bis zu 4.000 Euro Basisförderung bezuschusst werden, abhängig von der jeweiligen Funktionsweise. Zusätzliche Mittel gibt es für besonders hohe Effizienzwerte. Auch bei den Biomasseanlagen kommt es auf die Geräteart an. Die Installation eines Pelletkessels wird beispielsweise mit mindestens 3.000 Euro unterstützt, in Verbindung mit einem Pufferspeicher sind es 3.500 Euro.

Diese Geräte-Kombination ist nicht die einzige, für die es einen Bonus-Zuschuss gibt. Grundsätzlich belohnt das Marktanreizprogramm sinnvolle Maßnahme-Koppelungen, die die Energieeffizienz zusätzlich optimieren. Der Systemspezialist Wolf Heiz- und Klimatechnik (Mainburg) bietet auf seiner Internetseite anschauliche Beispiele solcher Paketlösungen (www.wolf-heiztechnik.de). Hier finden sich z. B. auch innovative Wärmepumpen mit dem Zertifikat „Smart Grid Ready“. Dieser Hinweis steht für die Einbindemöglichkeit in ein intelligentes Stromnetzwerk und ist dem Staat ebenfalls einen Förderbonus wert. Über die Details zu den neuen Konditionen informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das auch für die Bewilligung der Anträge zuständig ist (www.bafa.de).

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