Um bei Autofahrten im Ausland Schwierigkeiten mit Polizeikontrollen zu vermeiden, sollte ein EU-Textauszug in der jeweiligen Landessprache zusammen mit den Kfz-Papieren mitgeführt werden.
26.06.2025. In den ersten Bundesländern beginnen am Wochenende die Sommerferien. Wer mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich unbedingt mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes auskennen. Immer wieder gibt es nämlich Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder rosafarbene Führerschein vorgelegt wird. Ein Textauszug einer entsprechenden EU-Entscheidung in der Landessprache schafft hier Abhilfe. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e. V. (GVI) hin.
Im Sommerurlaub mit dem Auto können bei Polizeikontrollen im Ausland Probleme drohen, wenn die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine vorgezeigt werden. „Teilweise verhängen Polizisten sogar Bußgelder“, warnt Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation GVI. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG sind die Mitgliedsstaaten jedoch dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählen auch die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine, zumindest noch bis zum Jahr 2033, denn so lange währt die Gültigkeitsfrist für die „alten Lappen“.
Um bei Autofahrten im Ausland Schwierigkeiten mit Polizeikontrollen zu vermeiden, sollte ein Textauszug der EU-Entscheidung in der jeweiligen Landessprache zusammen mit den Kfz-Papieren mitgeführt werden. Daneben gehören die grüne Versicherungskarte und der sogenannte Europäische Unfallbericht mit auf die Reise, empfiehlt die Verbraucherorganisation GVI.
Die mehrsprachigen Texte für den alten Führerschein und den Europäischen Unfallbericht können kostenlos auf der Website der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. in der Rubrik „Gratis“ abgerufen werden.
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Schlagwörter:
Alter Führerschein, Polizeikontrolle, Ausland
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