„Ewige Ruhe im See?“ – Expertengespräch der ERGO Direkt Versicherungen

Welche alternativen Bestattungsformen es gibt und welche in Deutschland erlaubt sind

"Ewige Ruhe im See?" - Expertengespräch der ERGO Direkt Versicherungen

Zur ewigen Ruhe finden – aber wie?

Beim Gedanken an die letzte Ruhestätte entscheidet sich die Mehrheit der Deutschen noch immer für eine Sarg- oder eine Urnenbeisetzung. Daneben haben technischer Fortschritt und veränderte Lebensweisen inzwischen eine Vielzahl an neuartigen Bestattungsformen hervorgebracht, die auf die individuellen Wünsche des Verstorbenen und seiner Angehörigen zugeschnitten sind. Reinhard Hacker, Experte für Sterbegeldversicherungen der ERGO Direkt Versicherungen, stellt unterschiedliche Formen der Beisetzung vor und erklärt, was Menschen berücksichtigen sollten, die sich zu Lebzeiten für ein alternatives Begräbnis entscheiden.

Welche Alternativen zur traditionellen Urnen- oder Sargbestattung gibt es?

Eine beliebte Alternative sind Naturbestattungen. Hier wird die Asche des Verstorbenen beispielsweise in den Bergen, einem Wald oder Gewässer entweder beigesetzt oder verstreut. Auf diese Weise finden naturverbundene Menschen ihre ewige Ruhe in einer Umgebung, in der sie sich zeitlebens wohl gefühlt haben. Angehörige, die den Verstorbenen nach seinem Tod ganz nah bei sich tragen möchten, haben die Möglichkeit einer Diamantbestattung. Dabei wird aus einem Teil der Asche des Verstorbenen ein Diamant gefertigt. Die restliche Asche kann anschließend in einer Urne beigesetzt werden. Eine sehr aufwändige und auch kostenintensive Bestattungsform ist die Weltraumbestattung: Ein Teil der Asche wird in einer Aschekapsel an eine Raumsonde angebracht. Sobald diese in der Erdatmosphäre verglüht, verteilt sich die Asche im Weltraum.

Sind alle alternativen Bestattungsformen in Deutschland erlaubt?

In Deutschland gibt es für die letzte Ruhestätte eine Vielzahl an Regelungen, beispielsweise die Friedhofspflicht. Sie besagt, dass Verstorbene ausschließlich auf Friedhöfen oder auf genehmigten Flächen bestattet werden dürfen. Dazu gehören aber auch spezielle Seegebiete oder Friedwälder. Auf einem Friedwald ruht die Asche Verstorbener in einer biologisch abbaubaren Urne direkt an den Wurzeln eines Baumes. Eine Namenstafel am Baum macht auf die Grabstätte aufmerksam. Davon abgesehen, sind Naturbestattungen hierzulande meist unzulässig. Bei der Auslegung des Friedhofszwangs kann es allerdings regionale Unterschiede geben, da die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Bestattungsgesetze haben: So erlaubt etwa Bremen ab Januar 2015, die Asche eines verstorbenen Angehörigen im eigenen Garten zu verstreuen. Wer sich eine Diamant-, Luft-, Almwiesen- oder Felsbestattung wünscht, muss dagegen weiterhin auf Nachbarländer wie die Schweiz ausweichen. Dort gelten wesentlich weniger strenge Vorschriften bezüglich alternativer Bestattungsformen. Weltraumbestattungen bieten derzeit nur die USA und Russland an. In Deutschland sind sie nicht zulässig. Angehörige müssten die Aschekapseln ihres Verstorbenen daher in diese Länder überführen.

Müssen Menschen ihre Wünsche hinsichtlich ihrer Bestattung schriftlich festhalten?

Die meisten alternativen Bestattungsformen setzen eine Einäscherung voraus. Sie kann nur erfolgen, wenn eine sogenannte Kremations- oder Bestattungsverfügung vorliegt. Zwar können notfalls auch die engsten Angehörigen des Verstorbenen nach dessen Tod eine entsprechende Verfügung verfassen. Dennoch empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten eine entsprechende Bestattungsverfügung zu hinterlegen – mit Details zu Art, Ort und dem Ablauf der Bestattung. Auch die Angabe einer Vertrauensperson ist hilfreich: Sie kann eine Entscheidung zu Aspekten treffen, die nicht explizit aus der Bestattungsverfügung hervorgehen – etwa zu den Bestandteilen der Trauerfeier wie Blumenschmuck, Musik oder Trauerfeierrede. Es empfiehlt sich, die Verfügung von einer Person bezeugen zu lassen.
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Kurzfassung:

Welche Bestattungsformen sind in Deutschland erlaubt?

Reinhard Hacker, Experte für Sterbegeldversicherungen der ERGO Direkt Versicherungen, gibt Antworten

* Erlaubte Bestattungsorte in Deutschland
– Friedhöfe
– Genehmigte Seegebiete
– Friedwälder
– Garten (Verstreuen der Asche ab Januar 2015 nur in Bremen erlaubt)

* In Deutschland verbotene Bestattungsarten
– Luft-, Almwiesen- oder Felsbestattung (erlaubt in Holland, Schweiz)
– Diamantbestattung (erlaubt in Holland, Schweiz)
– Weltraumbestattung (erlaubt in Russland, USA)

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