Erbschaftsteuer – wie geht es weiter

Bundesfinanzminister Schäuble hat einen Vorschlag zur Neugestaltung der Erbschaftsteuer vorgelegt.

Die Reform muss – entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – bis Mitte 2016 stehen.

Während einige Bundesländer zu dem Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium bereits leise Zustimmung signalisiert haben, kam nicht nur von der Wirtschaft, sondern auch aus Bayern und dem grün-rot regierten Baden Württemberg deutliche Kritik.

Was plant Schäuble?

Unternehmen mit einem Wert von bis zu einer Million Euro sollen auch in Zukunft vollständig von der Erbschaftsteuer ausgenommen sein. Knackpunkt sind die Unternehmen mit einem zu übertragenden Vermögen von mindestens 20 Millionen Euro (zwei Prozent aller vererbten Unternehmen, aber 7,6 Millionen aller Beschäftigten). Hier soll eine Bedürftigkeitsprüfung eingeführt werden. Ziel ist es, nur noch betriebsnotwendiges Vermögen auszunehmen, das sind Güter, die zu mehr als 50 Prozent dem Hauptzweck des Unternehmens dienen. Verwaltungsvermögen solle nur noch zu zehn Prozent ausgenommen werden. Verbindlichkeiten können auch weiterhin gegengerechnet werden.

Hinzu kommt, dass neben dem geerbten auch das vorhandene Privatvermögen in die Prüfung einbezogen werden soll. Dabei soll das vorhandene Privatvermögen dann zur Hälfte zur Begleichung der Erbschaftsteuerschuld herangezogen werden. Die verschiedenen Vermögensbereiche und die Zuordnung der Wirtschaftsgüter werden kaum ohne neue Abgrenzungsschwierigkeiten von statten gehen.

Voraussetzung für die Verschonung von der Erbschaftssteuer soll auch weiterhin für alle Unternehmen mit einem Wert von mindestens einer Million Euro die Beibehaltung der Arbeitsplätze sein. Diese müssen für sieben Jahre bestehen bleiben. Auch die Halteregeln für die Erben sollen Bestand haben.

Familienunternehmen

Wenn die BMF-Vorschläge in die Tat umgesetzt werden, wird das auch die großen Familienunternehmen treffen. Im Gegensatz zu anderen Ländern hat Deutschland hier ein Alleinstellungsmerkmal. Zahlreiche Studien weisen auf die Vorteile dieser Unternehmen für den Wirtschaftsstandort und die Gesellschaft hin. Darum haben diese Unternehmen auch viel politische Unterstützung.
In Anbetracht der aktuellen weltweiten Kapitalschwemme besteht ein hohes Interesse am Aufkauf deutscher Unternehmen. Es wäre aber vorteilhaft für Deutschland, wenn deutsche Familienunternehmen auch noch zukünftig deutsche Familienunternehmen sind. Auch daran muss sich die Erbschaftsteuerreform messen lassen. Das Risiko besteht, dass falsche Anreize gesetzt werden, die den Verkauf eines Unternehmens attraktiver machen, als es im Familienbestand fortzuführen. Das gilt insbesondere für die Berücksichtigung des Privatvermögens.

Niedrige Steuersätze

Es kursieren Forderungen aus vielen politischen Lagern, ein Erbschaftsteuermodell einzuführen, dass niedrige Steuersätze mit dem Verzicht auf Ausnahmen kombiniert. Hier kommt es am Ende darauf an, wie niedrig der Steuersatz wirklich ist. Das Problem der Bewertung wird dabei aber nicht aus dem Weg geräumt. Hier existieren zahlreiche Sonderfälle, die auch besondere Regelungen erforderlich machen. Das gilt zum Beispiel für Grund und Boden der landwirtschaftlich genutzt wird. Wenn das bei der Bewertung nicht berücksichtigt wird, steht diese Nutzung bei vielen Flächen grundsätzlich zur Disposition.

Abschaffen?

In Anbetracht des hohen Bürokratie- und Prüfungsaufwandes bei Finanzbehörden und Unternehmen im Verhältnis zu den jährlichen Einnahmen in Höhe von fünf Milliarden Euro wäre die Abschaffung der Erbschaftsteuer eine sinnvolle Alternative. Österreich, Portugal, Schweden, Rumänien und die Slowakei sind diesen Weg bereits gegangen. Politische Unterstützung findet sich nicht nur bei der FDP sondern auch bei der Jungen Union. Eine Abschaffung wäre rechtssicher. Bei jeder Vergünstigung oder Verschonung hingegen droht eine erneute gerichtliche Prüfung.

Link zum Artikel auf der BDWi-Website: http://www.bdwi-online.de/schwerpunkt/zur-kenntnis/in-der-debatte/article/erbschaftsteuer-wie-geht-es-weiter/

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