Erbenermittlung: Milliarden auf nachrichtenlosen Konten ohne Erben

Erbenermittlung: Milliarden auf nachrichtenlosen Konten ohne Erben

Eine diesbezügliche Meldung des Spiegels im Frühjahr und die Pressemeldung des VDEE (Verband Deutscher Erbenermittler e.V.) zum Thema haben die deutschen Medien aufgeschreckt! Nun ist auch die Politik aufmerksam geworden. Zwei Landesminister Norbert Walter-Borjans in Nordrhein-Westfalen und Edith Sitzmann in Rheinland-Pfalz nehmen sich nun der Sache an.

Allerdings ist in den Medienberichten meist von „herrenlosen Konten“ die Rede. Herrenlos ist nach dem BGB eine bewegliche Sache, die niemals jemandem gehört hat oder bei der der frühere Eigentümer auf sein Eigentum verzichtet und den Besitz aufgegeben hat. Die Banken sprechen deshalb an dieser Stelle in der Regel von „Nachrichtenlosen Konten“. Denn diese Konten haben einen Berechtigten, nämlich den oder die Erben – das kümmert nur augenscheinlich niemanden!

Der VDEE fordert seit langem, im Sinne unserer Bürger sowohl ein Register für diese „vergessenen“ Konten einzurichten als auch die Erbenermittlungspflicht bundesweit gesetzlich zu verankern. Denn erst wenn wirklich kein Eigentümer gefunden werden kann, sollte das Vermögen der Allgemeinheit, d.h. dem Staat zustehen.

Zwar verbrieft das Grundgesetz das Erbrecht, jedoch greift dieses Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat in der Praxis häufig nicht. Aus einigen Bundesländern sind etliche Fälle bekannt, bei denen das sogenannte Fiskalerbrecht schon nach wenigen Tagen festgestellt wurde. Es sollte daher auch in der Praxis zumindest versucht werden, die rechtmäßigen Erben zu finden.

Zum anderen ist auch das Mittel der Hinterlegung nicht zum Vorteil der rechtmäßigen Erben gestaltet. Wenn die Erben unbekannt sind, wird der Nachlass – wenn kein Fiskalerbrecht festgestellt wird – beim Amtsgericht für maximal 30 Jahre ohne jegliche Form der Bekanntmachung oder Veröffentlichung hinterlegt, bevor es endgültig an den Staat fällt. In der Praxis bleibt das Erbe also gerade mal 30 Jahre erhalten. Praktisch haben die Erben jedoch keine Chance, davon zu erfahren. Das gleicht einer Enteignung.

Wir als der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) erneuern daher unsere Forderungen:

1. die Einführung einer einheitlichen Erbenermittlungspflicht in allen Bundesländern,
2. die Einführung eines zentralen Registers über nachrichtenlose Konten bei Banken und Versicherungen sowie
3. die Einrichtung eines zentralen Hinterlegungsregisters.

Der Verband wurde im Dezember 2010 in Berlin von neun Erbenermittlungsunternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet gegründet. Ziel des Zusammenschlusses im VDEE ist es, die Wahrnehmung dieses Berufsstandes und das Ansehen in der Öffentlichkeit zu fördern und auf die hohe Qualität der Dienstleistungen, die auf fundierten fachlichen Kenntnissen basiert, hinzuweisen.

Der Verband informiert über die Berufsgruppe sowie die Standards und Gepflogenheiten seriöser Erbenermittlung und über die Abwicklung von Nachlassangelegenheiten. Der VDEE verfolgt das Ziel, die Arbeit seiner Mitglieder zu unterstützen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit weiterzuentwickeln. Außerdem vertritt der VDEE die Interessen der Berufsgruppe nach außen, sowohl auf politischer Ebene als auch gegenüber behördlichen Einrichtungen, öffentlichen Stellen und Religionsgemeinschaften. Gleichzeitig soll der Verband Deutscher Erbenermittler auch als Anlaufstelle für Behörden, Institutionen, Rechtsanwälte, Notare, Rechtspfleger, Nachlasspfleger, Journalisten und Erbprätendenten dienen.

Ein weiteres Anliegen des VDEE ist die Stärkung des Berufsbildes der gewerblichen Erbenermittlung, eine gemeinsame Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Einhaltung eines verbindlichen Verhaltens- bzw. Ehrenkodex, die Förderung der Qualifikation und Weiterbildung seiner Mitglieder sowie der Austausch und die Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Erbenermittlervereinigungen.

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