Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt – und nicht überall

R+V-Infocenter: Bei Fotos von oben den Datenschutz und die Sicherheit im Blick behalten

Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nicht überall

(Bildquelle: Pixabay)

Wiesbaden, 3. September 2025. Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum gehen auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd. Doch dabei müssen sie den Datenschutz, die Privatsphäre von Dritten und die Sicherheit im Blick behalten. Andernfalls drohen Bußgelder oder man macht sich sogar strafbar, so das Infocenter der R+V-Versicherung.

Stimmungsbarometer:unverb. KI-Analyse*

„Wer Menschen ungefragt ablichtet, kann deren Recht am eigenen Bild verletzen – vor allem wenn man die Bilder im Anschluss veröffentlicht“, sagt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Das gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen mit einer Drohne. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn die Personen nur „Beiwerk“ sind und nicht das eigentliche Motiv. „Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person zufällig neben einer Sehenswürdigkeit steht oder auf einer Landschaftsaufnahme zu sehen ist. Auch die Teilnehmer einer Versammlung müssen damit rechnen, fotografiert zu werden“, erklärt Nuß. Allerdings ist ein Überfliegen von Menschenansammlungen für die meisten privaten Drohnen nicht zulässig.

Aufnahmen von fremden Grundstücken sind tabu
Drohnenpiloten müssen zudem die Privatsphäre anderer beachten. So dürfen private Grundstücke nicht einfach zusammen mit dem eigenen Grundstück fotografiert werden. „Aufnahmen von fremden Wohngrundstücken sind grundsätzlich tabu, wenn der Besitzer nicht explizit zustimmt“, sagt R+V-Experte Nuß. Wer mit seiner Drohne Personen ohne ihre Einwilligung in der Wohnung fotografiert oder filmt, macht sich unter Umständen sogar strafbar. Zudem gibt es in Deutschland für viele Gebiete und Gebäude spezielle Regelungen. Über Freibäder und Badeseen darf die Drohne im Regelfall nur außerhalb der Badezeiten fliegen. Von Bundesfernstraßen und -wasserstraßen, von Bahnlinien, Industrieanlagen und Krankenhäusern muss in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden. „Bei Flughäfen muss der seitliche Abstand sogar 1.000 Meter betragen“, ergänzt Nuß.

Vor Abflug registrieren
Wichtig: Wer sich eine private Drohne mit Kamera anschafft, muss sich vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Dasselbe gilt für alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen. Das Gerät bekommt dann eine elektronische Identifikationsnummer, mit der sie bei Vorfällen oder Verstößen zugeordnet werden kann. Sascha Nuß rät den Drohnenpiloten, sich vor vorab über alle Vorschriften zu informieren.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder andere Aufzeichnungsmöglichkeiten brauchen keine elektronische Identifikationsnummer. Diese Geräte dürfen auch über Wohngrundstücken fliegen (Flughöhe mindestens 100 Meter).
– Ob mit oder ohne Kamera, für alle Drohnen unter 250 g gilt: Man muss keine Prüfung für den EU-Kompetenznachweis machen, jedoch die rechtlichen Vorgaben kennen und einhalten.
– Die meisten privaten Drohnen dürfen in einer maximalen Höhe von 120 Metern über dem Grund fliegen – allerdings nicht überall: Einschränkungen sind mit dem Map Tool auf der Digitalen Plattform „Unbemannte Luftfahrt“ (dipul) einsehbar.
– Wer eine Drohne besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. Es gibt spezielle Versicherungen – entweder als eigene Police oder als Ergänzung zur bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung. Drohnenpiloten müssen den Versicherungsnachweis immer dabeihaben.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Gesa Fritz
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
0611 533-52284
f3f7cac59e3250ad7729f75d6f1614e2724eb118
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
f3f7cac59e3250ad7729f75d6f1614e2724eb118
http://www.infocenter.ruv.de

Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Aufnahme (Wikipedia)
    Aufnahme steht für: Aufnahme eines Stoffes durch einen anderen, siehe Absorption (Chemie) Aufnahme (Geologie), Prozess der geologischen Datenerhebung Aufnahme (Sport), ein Spielabschnitt bei einigen Sportarten Bauaufnahme, Vermessung und Zeichnung eines bestehenden Gebäudes Ist-Aufnahme, ein Organisationsmittel in Unternehmen, bei Projekten oder Prozessen Landesaufnahme, Vermessung und Erfassung von Landflächen Notaufnahme, Krankenhausstation Vegetationsaufnahme Töne und Musik: Tonaufnahme, das Aufnehmen von akustischen Signalen auf Trägermedien Take (Musik), die schrittweise Aufnahme von Musik Film und Bilder: Filmaufnahmen, siehe Dreharbeiten Einstellung (Film), eine ungeschnittene, zumeist kurze Filmaufnahme Fotografische Aufnahme, der Prozess und das Ergebnis des Fotografierens Aufnahme einer audiovisuellen Aufführung, siehe Mitschnitt Röntgenaufnahme, der Prozess und das Ergebnis beim Röntgen Siehe auch: Assumptio Aufnehmer Beherbergung Einschulung Immatrikulation Nahrungsaufnahme Notaufnahmegesetz für Flüchtlinge Rezeption, Begriffsklärungsseite Unterbringung Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Aufnahme beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Aufnahme enthält
  • Bußgeld (Wikipedia)
    Unter Geldbuße, kurz Buße, auch Bußgeld o. ä., versteht man im Verwaltungsrecht eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechtsnormen wegen Ordnungswidrigkeit durch Behörden oder Gerichte verhängt wird. Davon abzugrenzen ist die im Strafrecht deutschsprachiger Länder vom urteilenden Gericht verhängte Geldstrafe. In den meisten Rechtsordnungen spielen Geldbußen besonders im Straßenverkehr eine Rolle. Der Allgemeinbegriff Buße betrifft jede Art von Ausgleich des Täters für von ihm verursachtes Unrecht oder Leid. Hierunter fällt auch die religiöse Buße und die Kirchenbuße als Abkehr vom falschen Lebensweg und Hinwendung zu Gott. Für den Sünder galt die Buße als einziger Weg zum Seelenheil. Im Christentum stellt die Buße das Bemühen um die Wiederherstellung eines durch menschliches Vergehen gestörten Verhältnisses zwischen Gott und dem Menschen dar. Die Buße führt über die Erkenntnis der eigenen Schuld (Ijob 42,6 ) zu den rechtschaffenen Werken des neuen Lebens (Apg 26,20 ), die die Abkehr von der bisherigen Lebensführung einschließen (Röm 6,1f ). Das Kompositum Geldbuße soll darauf hinweisen, in welcher Form der Täter zu büßen hat, nämlich durch eine Geldzahlung. Durch diese soll er eine Vermögensminderung erleiden anstelle des Freiheitsentzugs bei einer Gefängnisstrafe. Die Geldbuße ist eine Sanktion zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit erlangt hat, übersteigen soll. Doch nicht jeder Geldbuße ist auch ein wirtschaftlicher Vorteil des Täters vorausgegangen (etwa beim Fütterungsverbot für Stadttauben). In einigen Sprachen ist die Bezeichnung für eine Geldbuße aus dem lateinischen Wort finare für „beenden, bezahlen“ abgeleitet. Das gilt neben dem Englischen (fine) auch in den Niederlanden (niederländisch fijn) und Frankreich (französisch fin). In England werden die Worte für Geldbuße und Geldstrafe (englisch penalty) begrifflich nicht genau unterschieden und oft synonym gebraucht.
  • Drohne (Wikipedia)
    Drohne (vom niederdeutschen drone, lautmalerisch zu ‚Dröhnen‘, aus indogermanisch dhren ‚brummen‘) steht für: Drohne (Hautflügler), die männliche Biene oder Wespe Unbemanntes Landfahrzeug Unbemanntes Luftfahrzeug Unbemanntes Wasserfahrzeug Unbemanntes Unterwasserfahrzeug Drohne, einfache Form eines Rammbocks, siehe Rennbaum Drohne (Stemwede), Ortsteil von Stemwede Siehe auch: Drohn (Einheit) als Acker- und Flächenmaß Drone (Begriffsklärung)
  • Foto (Wikipedia)
    Foto steht für: Fotografie, bildgebendes Verfahren Fotografische Aufnahme, Prozess oder Ergebnis des Fotografierens Abbild, das bei o. g. Verfahren entstehende Produkt Foto (Sprache), Bantusprache (Zone C) in der Demokratischen Republik Kongo Foto (Dialekt), Dialekt der Sprache Ngwe, einer bantoiden Sprache im Kamerun Siehe auch: Fotografie (Begriffsklärung) Fotö
  • Grundstück (Wikipedia)
    Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. In vielen Ländern – insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz – werden Grundstücke in öffentlichen Registern (Grundbuch) verzeichnet. Ein Grundstück ist als abgegrenzter Teil von einer Grundstücksgrenze umgeben, die als Begrenzungslinie das Grundstück gegenüber Nachbargrundstücken abgrenzt. Erst durch Grundstücksgrenzen verwandelt sich die weite, ungeteilte Erdoberfläche in Grundstücke. Das Herrschaftsrecht des Eigentümers endet an der Grundstücksgrenze, die optisch sichtbar auch durch Abmarkungen oder Einfriedungen gekennzeichnet werden kann. Als Abmarkung zwischen landwirtschaftlichen Grundstücken dienten unter anderem über Jahrhunderte und partiell noch heute Lesesteinhaufen. Diese Steine mussten zur Kultivierung mühsam per Hand von den Feldern geräumt werden und wurden platzsparend an den Rändern von Äckern zu Haufen aufgetürmt. Einfriedungen erfüllten den gleichen Zweck und bestanden aus Pflanzen (wie Hecken) oder Materialien (wie Zäunen). Grundstücksgrenzen sind vermessungstechnisch festgelegte gedachte Linien, die ein Grundstück von einem anderen Grundstück trennen.
  • Kamera (Wikipedia)
    Eine Kamera (veraltet auch Camera) ist eine fototechnische Apparatur, die statische oder bewegte Bilder auf einem fotografischen Film oder elektronisch auf ein magnetisches Videoband oder digitales Speichermedium aufzeichnen oder über eine Schnittstelle übermitteln kann. „Kamera“ ist als Kurzbezeichnung und Synonym für Fotoapparat gebräuchlich. Der Begriff „Kamera“ leitet sich von lateinisch Camera obscura („dunkle Kammer“), der Lochkamera, ab. Durch Einfügen einer Sammellinse in das Loch konnte die Kamera verkleinert und das Bild heller und schärfer gemacht werden. Die Weiterentwicklung führte von der bildgebenden Linse, wie noch bei der „Box“, zu der mehrlinsigen Optik, dem Objektiv. Der Aufbau ist bei einer analogen Kamera oder einer Digitalkamera prinzipiell gleich. Das Bild wird von einem Objektiv auf einem Film (Analogkamera) oder auf einem elektronischen Sensor (Digitalkamera) an der gegenüberliegenden Kamerawand erzeugt. Mit dem Auslöser wird der Verschluss am Objektiv für eine sehr kurze Zeit geöffnet, sodass das Licht durch das Objektiv fallen und ein Bild aufgenommen werden kann. Auch das Auge des Menschen und der Wirbeltiere ist im Prinzip eine Kamera. Das Bild wird hier von der Linse auf der lichtempfindlichen Netzhaut an der Rückwand des Augapfels erzeugt.
  • Luft (Wikipedia)
    Als Luft bezeichnet man das Gasgemisch der Erdatmosphäre. Trockene Luft besteht hauptsächlich aus den zwei Gasen Stickstoff (rund 78,08 Vol.-%) und Sauerstoff (rund 20,95 Vol.-%). Daneben gibt es noch die Komponenten Argon (0,93 Vol.-%), Kohlenstoffdioxid (0,04 Vol.-%) und andere Gase in Spuren. Feste und flüssige Teilchen, Aerosole genannt, sind ebenfalls Bestandteile von Luft. Wasser und Wasserdampf ist im Mittel zu 0,4 Vol.-% in der gesamten Erdatmosphäre enthalten. Diese Bestandteile werden separat aufgelistet. Zusätzlich enthält Luft auch Staub und biologische Teilchen (z. B. Pollen, Pilz- und Farn-Sporen). Im natürlichen Zustand ist sie für Menschen geruch- und geschmacklos. Die Dichte von Luft beträgt auf Meereshöhe als Faustregel etwa 1,25 kg/m3 – also nur 1/800 der von Wasser. Sie wird von Temperatur, Wasserdampfgehalt und Druck, der mit der Seehöhe abnimmt, beeinflusst.
  • Perspektive (Wikipedia)
    Die Perspektive (auch perspektivische Darstellung, Raumdarstellung) (von lateinisch perspicere: deutlich erkennen, durchschauen, wahrnehmen; von lateinisch perspectus: bewährt, deutlich gesehen, erkannt) bezeichnet Gesetze und Methoden, um die dreidimensionale Wirklichkeit auf einer zweidimensionalen Fläche so abzubilden, dass der räumliche Eindruck erhalten bleibt. Die Perspektive findet in den Bereichen bildende Kunst, Architektur, Bühnendekoration, darstellende Geometrie (Mathematik), Film, Fotografie, Grafik-Design, digitale Medien und Maschinenkunde ihre Anwendung. Im engeren Sinn ist mit Perspektive die Linearperspektive gemeint, ein Teilgebiet der darstellenden Geometrie. Die Linearperspektive (Parallel- und Zentralperspektive) schließt aber nicht alle wichtigen Erscheinungen ein, die das Auge als räumlichen Tatbestand erfasst. Deshalb zählen im weiteren Sinn auch andere Arten der Raumdarstellung (wie Beleuchtungsperspektive, Luftperspektive, Verdeckung usw.) zur Perspektive. Mit diesen Mitteln können Architekten, Künstler oder Techniker die dreidimensionale Wirklichkeit in einem ebenen Bild auch angenähert darstellen.
  • Pilot (Wikipedia)
    Ein Pilot oder eine Pilotin (entlehnt von französisch pilote, von italienisch pilota, ältere Form pedotta „Steuermann“, zu altgriechisch πηδόν pēdón, deutsch ‚Steuerruder‘), ist eine Person, die ein Luftfahrzeug steuert oder dazu berechtigt ist. Daher wird im offiziellen Sprachgebrauch auch Luftfahrzeugführer als Begriff benutzt. Mitunter wird der Ausdruck „Pilot“ im übertragenen Sinne auch für Führer anderer Fahrzeuge verwendet, um deren Professionalität auszudrücken.
  • registrieren (Wikipedia)
    Das deutsche Substantiv Registrierung bzw. das Verb registrieren; von lateinisch regesta, aus regerere (‚eintragen‘) bezeichnet: allgemein den Vorgang des Eintragens einer Information in ein Verzeichnis, z. B.: die Anmeldung als Teilnehmer einer Tagung oder Fachbesucher zu einer Messe die Aufnahme bzw. Eintragung in ein Wählerverzeichnis Chemikalien-Registrierung Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern, eine vom Bundestagspräsidenten geführte Liste von Interessenverbänden, die als solche beim Deutschen Bundestag registriert sind die Registrierung von Flüchtlingen in Deutschland: Flüchtlingskrise in Deutschland 2015 → Verteilung und Registrierung Asylsuchender die Registrierung eines homöopathischen Arzneimittels, siehe Homöopathisches Arzneimittel#Registrierung Registrierung eines traditionellen pflanzlichen Arzneimittels, siehe Traditionelles pflanzliches Arzneimittel#Zulassung / Registrierung das Eintragen aller genehmigungspflichtigen Schusswaffen in einem Waffenregister in der Astrometrie die elektrische Zeitregistrierung mittels Registriermikrometer Co-Registrierung, ein Begriff aus dem Direktmarketing in der Luftfahrt umgangssprachlich die Luftfahrzeugkennzeichen (Anglizismus von registration) in der Messtechnik die automatische Speicherung von Messwerten, siehe Datenfluss Registrierung (Musik), die Zusammenstellung von Klangfarben z. B. bei der Orgel In der Technik in der EDV das Eintragen einer Information in ein Verzeichnis, z. B. Bildregistrierung, das Finden von Gemeinsamkeiten in Bildern bei der digitalen Bildverarbeitung Domain-Registrierung das Speichern von Informationen in einer Registrierungsdatenbank, z. B. der Windows-Registrierungsdatenbank den Vorgang, der erforderlich ist, um ein Benutzerkonto zu erhalten, z. B. für den Zugang zu einem E-Mail-Konto oder einem Online-Shopping-Portal für den Zugang zu einer Hersteller-lizenzierten Software das Anmelden des Besitzes einer Hardware beim Hersteller, um ggf. erweiterten Support zu erhalten, längere Garantiezeiten zu sichern usw. bei Shareware die (kostenpflichtige) Freischaltung des vollständigen Funktionsumfangs Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, …
  • Sicherheit (Wikipedia)
    Sicherheit bezeichnet allgemein den Zustand, der für Individuen, Gemeinschaften sowie andere Lebewesen, Objekte und Systeme frei von unvertretbaren Risiken ist oder als gefahrenfrei angesehen wird. Für Individuen und Gemeinschaften bezeichnet Sicherheit den Zustand des Nicht-bedroht-Seins der Freiheit ihrer ungestörten Eigenentwicklung in zweierlei Hinsicht: im Sinne des tatsächlichen (objektiven) Nichtvorhandenseins von Gefährdung – als Sicherheit im objektiven Sinne, sowie im Sinne der Abwesenheit von (subjektiver) Furcht vor Gefährdung – als Sicherheit im subjektiven Sinne. Der Begriff „Sicherheit“ umfasst innere wie äußere Sicherheit von Gemeinschaften und schließt – insbesondere im Fall von Staaten – die politische, militärische, ökonomische, soziale, rechtliche, kulturelle, ökologische, technische u. a. Sicherheiten in sich ein.
  • Strafe (Wikipedia)
    Die Strafe ist eine Sanktion gegenüber einem bestimmten Verhalten, das im Regelfall vom Erzieher, Staat oder Vorgesetzten als Unrecht bzw. als (in der konkreten Situation) unangemessen qualifiziert wird. Der Begriff der Strafe wird insbesondere in der Rechtswissenschaft, jedoch auch in Theologie, Philosophie, Psychologie und vor allem in den Erziehungswissenschaften behandelt. In der Lerntheorie wird Strafe oder Bestrafung in zweierlei Form benutzt, als positive und als negative Strafe, und bezeichnet einfach das Gegenteil von Verstärkung. Hier bedeutet positive Bestrafung, dass auf ein bestimmtes Verhalten als Kontingenz ein unangenehmer Reiz (z. B. sozialer Druck) folgt. Negative Bestrafung bedeutet, dass auf ein bestimmtes Verhalten als Kontingenz ein angenehmer Reiz (z. B. Nahrung, Belohnung) verhindert oder versagt bzw. weggenommen wird.
  • Video (Wikipedia)
    Video (über das englische video, dort ursprünglich aus dem lateinischen videre, wörtlich „sehen“, entlehnt) steht für: eine Videoaufnahme oder die dafür genutzten Verfahren, siehe Videotechnik Videoclip, ein Kurzfilm Musikvideo den Bildanteil einer Videoaufnahme, siehe Composite Video Video (Zeitschrift), deutsche Monatszeitschrift Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Video beginnt
  • Zustimmung (Wikipedia)
    Zustimmung ist im Zivilrecht die Erklärung des Einverständnisses mit einem von anderen Rechtssubjekten abgeschlossenen Rechtsgeschäft.
Werbung
connektar.de