Lösung für Gebäude, Gebäude-Modernisierung und Management liegt bereits auf dem Tisch
Ein weitgehend unbemerktes politisches Versäumnis: Bei der EPBD-Umsetzung hakt es in der Umsetzung
Die Neufassung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD, Richtlinie (EU) 2024/1275) ist ein zentraler Pfeiler dabei, unseren Gebäudebestand zukunftssicher aufzustellen. Als Initiative der europäischen Union dient sie unmittelbar nicht nur der Lebensqualität der in ihr lebenden Menschen – sie schützt das Klima, stärkt die langfristige soziale Resilienz, sichert die wirtschaftliche Stabilität und erhöht die allgemeine Energiesicherheit.
Doch wer die Diskussionen um die nationale Ausgestaltung verfolgt – in Deutschland konkret im Rahmen der Verabschiedung des neuen Gebäude-Modernisierungsgesetzes (GModG) als Nachfolger des kontroversen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) -, sieht, wie schleppend und kompliziert die gesetzliche Umsetzung verläuft. Die Kluft zwischen europäischem Anspruch und nationaler Umsetzungspraxis vergrößert sich zusehends.
Die Fakten des Verzugs: Der EY-Parthenon Tracker
Wie tiefgreifend die Verzögerungen auf administrativer Ebene in ganz Europa sind, belegt eine aktuelle Marktanalyse. Herausgegeben wurde sie von EY-Parthenon, der globalen Strategieberatungssparte des Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsnetzwerks Ernst & Young (EY). Deren „EPBD Transposition Tracker“ liefert ein eindeutiges Ergebnis:
– 0 von 27 Mitgliedstaaten: Kein einziges EU-Land hat die novellierte EPBD bis zum Ablauf der offiziellen Frist am 29. Mai 2026 vollständig in nationales Recht überführt.
– Fragmentierter Fortschritt: Bis Juni 2026 hatte lediglich etwas mehr als ein Drittel der Staaten den eigentlichen Gesetzgebungsprozess überhaupt gestartet, während rund 56 % immerhin in öffentlichen Konsultationen steckten.
– Rechtliche Konsequenzen: Das kollektive Verfehlen der Umsetzungsfrist ist eine fundamentale Verzögerung, die kurzfristig zu Vertragsverletzungs-Verfahren durch die Europäische Kommission führen dürfte.
Obwohl in Deutschland das Gesetzgebungs-Verfahren zum GModG gestartet wurde, war die vollständige gesetzliche Umsetzung zum Fristablauf keineswegs abgeschlossen. Diese andauernde politische Hängepartie bremst Investoren und Eigentümer aus.
Die reale Dekarbonisierungslücke: Das BPIE-Papier als Kontrollinstanz
Dass es sich hierbei nicht nur um ein formales, juristisches Fristproblem handelt, sondern um ein massives strukturelles Defizit in der Praxis, verdeutlicht eine ergänzende, unabhängige Datenquelle: Der EU Buildings Climate Tracker (EU BCT), herausgegeben vom Buildings Performance Institute Europe (BPIE).
Das BPIE ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Think-Tank, der sich als europäisches Kompetenzzentrum für die energetische Leistung von Gebäuden zu positionieren versucht. Der Tracker misst anhand eines zusammengesetzten Index den tatsächlichen Fortschritt des europäischen Gebäudesektors auf dem Pfad zur Klimaneutralität bis 2050. Er stützt sich dabei auf vier strukturelle, gleich gewichtete Kernindikatoren:
(1) die CO₂-Emissionen aus der Gebäudenutzung,
(2) den Endenergieverbrauch,
(3) den Anteil erneuerbarer Energien sowie
(4) die kumulierten Investitionen in Gebäuderenovierungen.
Die aktuellen Ergebnisse des BPIE-Trackers untermauern die Diagnose des EY-Parthenon-Berichts deutlich:
– Signifikanter Rückstand: Trotz punktueller Fortschritte in den letzten Jahren hinkt der reale Gebäudebestand dem notwendigen Transformationspfad weit hinterher.
– Der Index-Vergleich: Im Jahr 2023 erreichte der EU-BCT-Index gerade einmal 19,2 Punkte. Um jedoch linear auf Kurs zur Klimaneutralität zu sein, hätte die Entwicklung laut dem wissenschaftlich definierten Referenzpfad bereits bei 28,1 Punkten liegen müssen.
– Ungleichgewichtige Treiber: Das BPIE legt offen, dass der bisherige Fortschritt primär durch die allgemeine Dekarbonisierung des Strommixes und Effizienzgewinne im Dienstleistungssektor getragen wird. Die tiefgreifende, strukturelle Modernisierung von Wohngebäuden und der flächendeckende Austausch fossiler Heizungssysteme verlaufen dagegen viel zu langsam.
Der strukturelle Denkfehler: Hardware statt Software
Die BPIE-Analyse verdeutlicht das Kernproblem: Die Transformation scheitert an strukturellen Defiziten. In Deutschland wird primär in „Hardware und Baustoffen“ gedacht – in teure Dämmungen, neue Fenster und den physischen Austausch von Wärmeerzeugern. Was dabei systematisch vernachlässigt zu werden droht, ist die Steuerungsebene, die Software.
Es ist eine physikalische Tatsache, dass modernste Anlagentechnik wie Wärmepumpen oder Lüftungsanlagen ihre theoretische Effizienz in der Praxis gar nicht erreichen können, wenn sie nicht intelligent geregelt werden. Schlecht abgestimmte Vorlauftemperaturen, paralleles Heizen und Kühlen sowie unnötige Betriebszeiten außerhalb der tatsächlichen Nutzung vernichten täglich enorme Mengen Energie, obwohl grundlegend Anlagentechnik vor Ort bereits vorhanden ist.
Gebäudeautomation als zukunftssichere Basis
Genau hier setzt im Kern die EPBD an, indem die Richtlinie den verpflichtenden und systematischen Einsatz digitaler Gebäudeautomation (Building Automation and Control Systems, BACS nach EN ISO 52120) vorschreibt. Moderne, zunehmend cloudbasierte und Hardwarehersteller-neutrale Automationslösungen sind der wirtschaftlichste Hebel, um Ineffizienzen sofort zu eliminieren:
– Sofortige Verbrauchsenkung: Intelligente Algorithmen und eine bedarfsgeführte Regelung senken den Energieverbrauch im Bestand unmittelbar um 10 bis 30 %.
– Gewerkespezifische Potenziale: Die thermischen und elektrischen Einsparpotenziale sind erheblich: Sie bewegen sich beim Heizen zwischen 10-25 %, bei der Lüftung zwischen 20-40 % und bei der Kühlung zwischen 15-30 %.
– Netzdienlichkeit und Flexibilität: Erst eine digitale Automationsschicht macht Gebäude fit für die Energiewende, indem sie PV-Überschüsse intelligent nutzt, Lastspitzen bricht und Speicher sowie Wärmepumpen dynamisch steuert.
– Kompensation des Fachkräftemangels: Durch automatisierte Fehlererkennung (Fault Detection & Diagnostics) und vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance) lässt sich der Betrieb komplexer Liegenschaften mit deutlich geringerem Personalaufwand effizienter und sicherer gestalten.
Investitionssicherheit im regulativen Vakuum: Handeln mit Priva
Immobilienprofis, Betreiber und Investoren müssen nicht warten, bis die nationalen Gesetzgeber die bürokratischen Hürden des Gebäude-Modernisierungsgesetzes vollständig abgebaut haben. Im Gegenteil: Das Zögern im regulativen Vakuum kostet jeden Tag bare Betriebskosten und verursacht vermeidbare Emissionen.
Die technologischen Lösungen wie die von Priva bieten einen direkten, investitionssicheren Ausweg. Da die Systeme hardwareneutral und flexibel skalierbar konzipiert sind, lassen sie sich unkompliziert im Bestand nachrüsten. Sie erfordern keine tiefgreifenden Eingriffe in die bauliche Substanz, verlangen im Vergleich zu Vollsanierungen nur geringe Investitionen und amortisieren sich innerhalb weniger Jahre.
Mit cloudbasierten Lösungen für die HVAC-Regelung (Heating, Ventilation and Air Conditioning), integriertem Energiemonitoring und intelligentem Lastmanagement können Betreiber schon heute genau die digitale Datengrundlage erreichen, welche die EPBD zwingend einfordert. Wer jetzt in die intelligente Software seiner Gebäude investiert, umgeht die Trägheit der Politik und sichert sich einen technologischen Vorsprung, der langfristig finanzielle Stabilität und echte Nachhaltigkeit garantiert.
Die Priva-Gruppe betreibt ihre Zentrale in De Lier, in der Nähe der südholländischen Provinzhauptstadt Den Haag. Mission des international operierenden Unternehmens ist es, technologisch führende Automatisierungs-Lösungen zu entwickeln, die wirkungsvoll Energieverbrauch minimieren und die Abhängigkeit von natürlichen Ressourcen reduzieren.
Seit der Unternehmensgründung im Jahr 1959 hat sich Priva zum Weltmarktführer im Bereich Gewächshausautomation entwickelt.
Im Bereich der Gebäudeautomation ist das Familienunternehmen langjährig niederländischer Marktführer. Auch in diesem Feld arbeitet es international erfolgreich: Die Priva Building Automation Gruppe agiert mit weltweit über 560 Mitarbeitern in 72 Ländern mit 15 Büros sowie mit Schulungszentren auf allen Kontinenten – von China bis Kanada und von Mexiko bis Skandinavien.
Heute werden Priva-Gebäudeautomations-Lösungen weltweit in mehr als 100 Ländern in über 40.000 Gewerbeimmobilien erfolgreich eingesetzt. Organisatorische Basis hierfür ist ein Netzwerk mit über 400 zertifizierten lokalen Partnerunternehmen
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- BACS (Wikipedia)
Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) (französisch Office fédéral de la cybersécurité OFCS, italienisch Ufficio federale della cibersicurezza UFCS, englisch National Cyber Security Centre NCSC) ist das Kompetenzzentrum der Schweiz für die Cybersicherheit. Das BACS ist erste Anlaufstelle für die Wirtschaft, Verwaltung, Bildungseinrichtungen sowie die Bevölkerung bei Cyberfragen. Es ist zudem verantwortlich für die koordinierte Umsetzung der Nationalen Cyberstrategie (NCS). - Energieeffizienz (Wikipedia)
Die Energieeffizienz ist das Verhältnis von Dienstleistungs-, Waren- oder Energieertrag (Output) zur zugeführten Energie (Input) (vgl. Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU). Unter Energieeffizienz wird somit also die rationelle Verwendung von Energie verstanden. Durch optimierte Prozesse sollen „die quantitativen und qualitativen Verluste, die im Einzelnen bei der Wandlung, dem Transport und der Speicherung von Energie“ entstehen, minimiert werden, „um einen vorgegebenen (energetischen) Nutzen bei sinkendem Primär- bzw. Endenergieeinsatz zu erreichen“. Die Steigerung der Energieeffizienz ist, so wie die Energieeinsparung, ein wesentliches Element der Energiewende. - EPBD (Wikipedia)
Die Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (englisch Energy performance of buildings directive; umgangssprachlich Gebäuderichtlinie) ist neben der Energieeffizienzrichtlinie eines der wichtigsten Rechtsinstrumente der Europäischen Union zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der Gemeinschaft. Die ursprüngliche Richtlinie 2010/31/EU wurde vom Kyoto-Protokoll inspiriert, das die EU und alle ihre Mitglieder verpflichtet, verbindliche Emissionsreduktionsziele festzulegen. Nach mehrmaligen Veränderungen wurde die Richtlinie 2024 umfassend neu aufgelegt. Die Änderungen müssen in der Folge aber noch in nationales Recht umgesetzt werden. - Gebäudeautomation (Wikipedia)
Als Gebäudeautomation (GA) oder Domotik wird im Bauwesen die Gesamtheit von Überwachungs-, Steuer-, Regel- und Optimierungseinrichtungen in Gebäuden bezeichnet. Als Teil der Versorgungstechnik ist die GA ein wichtiger Bestandteil des technischen Energiemanagements. Als Hauptziel wird häufig die gewerkeübergreifende, selbstständige (automatische) Durchführung von Funktionsabläufen, nach vorgegebenen Einstellwerten (Parametern) oder deren Bedienung bzw. Überwachung zu vereinfachen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden alle Sensoren, Aktoren, Bedienelemente, Verbraucher und andere technische Anlagen im Gebäude miteinander vernetzt. Abläufe können in Szenarien zusammengefasst werden. Kennzeichnendes Merkmal ist die dezentrale Anordnung der Automationsstationen (AS) sowie die durchgängige Vernetzung mittels eines Kommunikations-Netzwerks bzw. Bussystems. Solcherart ausgestattete Gebäude werden auch als Smart buildings bezeichnet. - Gebäudeenergiegesetz (Wikipedia)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz. Es wurde 2020 vom Kabinett Merkel IV entworfen und im Bundestag verabschiedet, um die nationalen Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen. Mit dem Gesetz wurde auch das Energieeinsparrecht für Gebäude vereinheitlicht, indem das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz darin aufgingen. Es ist auch ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende. Am 19. April 2023 billigte das Kabinett Scholz einen Entwurf zur Novelle des GEG (umgangssprachlich „Heizungsgesetz“), die nach einigen Änderungen schließlich am 8. September 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Gemäß Gesetz wurden damit unter anderem folgende Sachverhalte relevant: Seit dem 1. Januar 2024 müssen Heizungen von Neubauten in Neubaugebieten zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Wärme von Wärmepumpen und Fernwärme gilt dabei bereits jetzt als erneuerbar. Mit verbindlichem Beschluss zur Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzgebieten durch den kommunalen Gemeinderat (das Vorliegen einer Wärmeplanung reicht dafür nicht aus), spätestens aber ab Ende 2026 (Kommune mit mehr als 100.000 Einwohnern; die Frist wurde im Juni 2026 verschoben) bzw. Mitte 2028 (Kommune mit weniger als 100.000 Einwohnern) müssen auch neue Heizungen in Bestandsbauten mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab 2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden (§ 72 Abs. 4). Um wirtschaftliche Verluste zu vermeiden, ist es daher naheliegend, dass bereits mindestens 20 Jahre vorher (Lebensdauer von Heizungsanlagen) Regelungen getroffen werden, um den Neueinbau von fossilen Heizungen zu begrenzen. Bereits vor der viel diskutierten 2. Novelle sah das GEG Austauschverpflichtungen für bestimmte mehr als 30 Jahre alte, ineffiziente Standard- beziehungsweise Konstant-Temperaturkessel vor. Befreit von dieser Austauschpflicht sind Eigentümer, die bereits vor 2002 in ihrem Gebäude wohnten. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude sowie anderer Förderungen werden energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen sowie der Umstieg auf … - GEG (Wikipedia)
Die Abkürzung GEG bezeichnet: das Gebäudeenergiegesetz als IATA-Code den Flughafen Spokane die Großeinkaufs-Gesellschaft Deutscher Consumvereine GEG Elektro und Gebäudetechnik GmbH, den Eigentümer der Straßenbahn Gmunden die Gelehrte Estnische Gesellschaft Geographisch-Ethnologische Gesellschaft Basel Siehe auch: Gegg - Software (Wikipedia)
Software [ˈsɒf(t)wɛː] (englisch; wörtlich „weiche Ware“, soft = leicht veränderbare Komponenten als Gegenstück zu ‚Hardware‘ für die physischen Komponenten) ist ein Sammelbegriff für Computerprogramme und die zugehörigen Daten. Sie kann zusätzlich Bestandteile wie z. B. die Softwaredokumentation als Handbuch in digitaler oder gedruckter Form enthalten. Software bestimmt, was ein softwaregesteuertes Gerät tut und wie es das tut. Die Hardware (das Gerät selbst) führt Software aus (arbeitet sie ab) und setzt sie so in die Tat um. Software ist die Gesamtheit von Informationen, die man der Hardware hinzufügen muss, damit ein softwaregesteuertes Gerät für ein definiertes Aufgabenspektrum nutzbar wird. Durch das softwaregesteuerte Arbeitsprinzip kann eine starre Hardware individuell arbeiten. Es wird heute nicht nur in klassischen Computern angewendet, sondern auch in vielen eingebetteten Systemen wie beispielsweise in Waschmaschinen, Fernsehgeräten, Mobiltelefonen und Navigationssystemen.