Die aktuellen Pläne zur Reform des Familienrechts in Deutschland

Um den sich wandelnden gesellschaftlichen Realitäten gerecht zu werden und das Wohl der Kinder noch stärker in den Fokus zu rücken, sind aktuell Reformen des Familienrechts in Deutschland geplant.

BildDas Familienrecht in Deutschland ist kontinuierlich im Fluss, um den sich wandelnden gesellschaftlichen Realitäten gerecht zu werden und das Wohl der Kinder noch stärker in den Fokus zu rücken. Die Bundesregierung hat eine Reihe von Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, die teils schon verabschiedet wurden und in Kraft treten, teils sich noch in der parlamentarischen Beratung befinden.

Im Folgenden erläutert Rechtsanwalt Reinhard Scholz aus Münster, Anwalt für Scheidungsrecht, die wichtigsten aktuellen Pläne zur Reform des Familienrechts in Deutschland:

1. Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts

Dies ist das zentrale und umfangreichste Vorhaben im Bereich des Familienrechts. Der Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz, der im Jahr 2024 veröffentlicht wurde, zielt darauf ab, das Abstammungsrecht an die vielfältigen Familienformen anzupassen, ohne das bewährte Zwei-Eltern-Prinzip aufzugeben.

Modernisierung der Elternschaft

* Zwei Mütter bei gleichgeschlechtlicher Ehe: Ein Kernpunkt ist die automatische rechtliche Anerkennung der Ehefrau der
gebärenden Mutter als zweite Mutter von Geburt an, analog zur Vaterschaft des Ehemanns in einer Hetero-Ehe. Dies soll bürokratische Hürden abbauen und die Rechtssicherheit für Kinder in Zwei-Mütter-Familien von Anfang an gewährleisten.
* Elternschaftsvereinbarung: Für nicht-eheliche Paare (hetero- und gleichgeschlechtlich) soll die Möglichkeit einer „Elternschaftsvereinbarung“ eingeführt werden. Diese vor der Geburt des Kindes getroffene notarielle Vereinbarung soll es ermöglichen, die rechtliche Elternschaft der nicht-gebärenden Person festzulegen. Dies soll auch die rechtliche Absicherung von Kindern in Familienmodellen wie der Co-Elternschaft verbessern.
* Keine rechtliche Mehrelternschaft: Das Prinzip, dass ein Kind nicht mehr als zwei rechtliche Eltern haben kann, soll beibehalten werden. Das heißt, auch wenn mehrere Personen eine soziale Verantwortung für ein Kind übernehmen, gibt es rechtlich weiterhin maximal zwei Elternteile.
* Erleichterung der gemeinsamen Sorge für unverheiratete Eltern: Es soll einfacher werden, dass unverheiratete Eltern die gemeinsame Sorge erhalten, wenn beide damit einverstanden sind. Mit der Anerkennung der Vaterschaft soll die gemeinsame Sorge ohne weitere Handlungen entstehen, wenn der andere Elternteil nicht widerspricht.
* Recht auf Kenntnis der Abstammung: Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung soll gestärkt werden, auch durch einen verbesserten Zugang zu Informationen, z.B. aus dem Samenspenderregister, das zu einem allgemeinen Spenderregister ausgebaut werden soll.

Stärkung des Kindeswohls im Sorge- und Umgangsrecht

* Schutz vor häuslicher Gewalt: Der Schutz von Kindern und gewaltbetroffenen Elternteilen in Sorge- und Umgangsverfahren soll verbessert werden, um den Vorgaben der Istanbul-Konvention Rechnung zu tragen. Familiengerichte sollen die Möglichkeit haben, Umgangsregelungen zu beschränken oder auszuschließen, wenn dies zur Abwendung einer konkreten Gefährdung notwendig ist.
* Mitentscheidungsbefugnisse von Kindern: Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sollen im Sorge- und Umgangsrecht stärkere Mitentscheidungsbefugnisse erhalten, beispielsweise bei der Beantragung einer erneuten Entscheidung über bereits getroffene Umgangsregelungen.
* Liberalisierung des Adoptionsrechts: Auch nicht miteinander verheiratete Paare sollen künftig gemeinsam ein Kind adoptieren können. Zudem sollen verheiratete Personen die Möglichkeit erhalten, allein ein Kind zu adoptieren.

2. Reform des Namensrechts (Inkraftgetreten am 01.05.2025)

Diese Reform ist bereits beschlossen und ist am 1. Mai 2025 in Kraft getreten. Sie bringt bedeutende Änderungen im Ehenamens- und Geburtsnamensrecht:

* Doppelnamen für Ehegatten: Es wird künftig möglich sein, dass Ehegatten einen aus den Nachnamen beider Partner zusammengesetzten Ehenamen führen. Dieser Doppelname kann mit oder ohne Bindestrich geführt werden und darf aus nicht mehr als zwei Namensteilen bestehen.
* Doppelnamen für Kinder: Kinder können ebenfalls einen aus den Nachnamen beider Elternteile zusammengesetzten Geburtsnamen erhalten.
* Flexibilität im internationalen Namensrecht: Die Reform berücksichtigt auch die Vielfalt der Namensrechte in anderen Ländern und erleichtert die Anwendung ausländischen Namensrechts für Deutsche im Ausland und für Personen mit Auslandsbezug in Deutschland.

3. Reform des Unterhaltsrechts

Im Bereich des Unterhaltsrechts werden ebenfalls Anpassungen diskutiert und vorbereitet, insbesondere mit Blick auf sich ändernde Betreuungsmodelle nach Trennung und Scheidung:

* Asymmetrisches Wechselmodell: Ein Schwerpunkt liegt auf der „faireren“ Verteilung der Unterhaltslasten in Fällen des sogenannten asymmetrischen Wechselmodells. Hierbei betreut ein Elternteil das Kind zwar überwiegend, der andere Elternteil erbringt aber ebenfalls wesentliche Betreuungsleistungen (oftmals mehr als 29% der Zeit, aber weniger als 50%). Ziel ist es, den mitbetreuenden Elternteil finanziell zu entlasten, wenn er sich erheblich engagiert.
* Unterhaltsvorschuss: Es sind Maßnahmen geplant, um den Unterhaltsvorschuss effektiver zu gestalten, darunter die Einführung einer unterjährigen Auskunftspflicht für Unterhaltsschuldner und die Prüfung härterer Sanktionen (z.B. durch Führerscheinentzug). Auch eine nur hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss wird diskutiert.

Bedeutung der Reformen und Ausblick

Die aktuellen Reformpläne im Familienrecht sind ein klares Signal dafür, dass der Gesetzgeber die aktuellen Lebensrealitäten in Deutschland anerkennt und das Familienrecht entsprechend anpassen möchte. Insbesondere die geplante Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts stellt einen Paradigmenwechsel dar, der die Vielfalt der Familienformen stärker rechtlich abbildet. Das Kindeswohl bleibt dabei der zentrale Leitgedanke.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die parlamentarischen Prozesse gestalten und inwieweit alle geplanten Änderungen umgesetzt werden können. Die intensive öffentliche und fachliche Diskussion zeigt jedoch, dass die Notwendigkeit einer Modernisierung des Familienrechts in Deutschland breit anerkannt ist, um Rechtssicherheit und eine dem Kindeswohl entsprechende Lebensgestaltung für alle Familien zu gewährleisten.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 35, 48143 Münster

Rechtsanwalt Scholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht. Insbesondere bietet er bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten die Option der Online Scheidung an, wodurch Scheidungen einfach, schnell und günstig durchgeführt werden können.

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