Die Ehe kann sich auf die wirtschaftliche Situation eines Ehepartners auswirken. Der ehebedingte Nachteil im Kontext des nachehelichen Unterhalts bezieht sich auf die finanzielle Benachteiligung, die einem Ehepartner durch die Ehe entsteht.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Partner während der Ehe seine Karriere zugunsten der Kindererziehung oder der Haushaltsführung zurückstellt. Dieser Nachteil muss im Scheidungsfall durch Unterhaltszahlungen ausgeglichen werden, um eine faire Verteilung der ehelichen Lasten zu gewährleisten.
Wie entsteht ein ehebedingter Nachteil?
Ein ehebedingter Nachteil entsteht typischerweise durch eine Aufgabenteilung während der Ehe, bei der ein Partner:
-seine Berufstätigkeit aufgibt oder reduziert, um sich der Kindererziehung und dem Haushalt zu widmen.
-einen weniger lukrativen Beruf wählt, um familiären Pflichten besser nachkommen zu können.
-weniger Karrierechancen hat, da er sich nicht so stark weiterbilden oder beruflich engagieren konnte wie der andere Partner.
Diese Entscheidungen führen oft dazu, dass der betroffene Partner nach der Scheidung finanziell schlechter gestellt ist, da er weniger Einkommen, geringere Rentenansprüche und schlechtere berufliche Perspektiven hat.
Berechnung des ehebedingten Nachteils
Zur Berechnung des ehebedingten Nachteils werden zwei hypothetische Situationen verglichen:
1.Die finanzielle Situation des unterhaltsberechtigten Partners, hätte die Ehe nicht bestanden.
2.Die tatsächliche finanzielle Situation des unterhaltsberechtigten Partners nach der Scheidung.
Die Differenz zwischen diesen beiden Situationen stellt den ehebedingten Nachteil dar. Dieser Nachteil wird durch den nachehelichen Unterhalt ausgeglichen, bis der unterhaltsberechtigte Partner wirtschaftlich wieder auf eigenen Beinen stehen kann.
Ein Beispiel
Ein Ehepaar ist verheiratet und hat zwei Kinder. Die Ehefrau gibt ihren Beruf auf, um sich vollzeitlich um die Kinder und den Haushalt zu kümmern, während der Ehemann Karriere macht. Nach 15 Jahren lassen sie sich scheiden. Die Ehefrau hat in dieser Zeit keine Rentenansprüche aufgebaut, ihr Einkommen ist null und ihre beruflichen Fähigkeiten sind veraltet.
Der ehebedingte Nachteil der Ehefrau besteht in:
-dem verpassten Einkommen, das sie in den 15 Jahren hätte erzielen können.
-den fehlenden Rentenansprüchen, die sie bei einer beruflichen Tätigkeit erworben hätte.
-dem Verlust von Karrierechancen und der Notwendigkeit, sich beruflich neu zu orientieren.
Der nacheheliche Unterhalt soll diese Nachteile ausgleichen, bis die Ehefrau wieder in der Lage ist, ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.
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- Scheidung (Wikipedia)
Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe. Grundsätzlich und semantisch wird jede Ehe einmal geschieden, spätestens mit dem Tod eines der Ehegatten; dieser Sachverhalt kommt z. B. in der historisch gewachsenen Eheschließungsformel zum Ausdruck („… bis dass der Tod euch scheidet“). Allerdings wird der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch – und insbesondere in juristischer Hinsicht – verengt auf die Auflösung einer Ehe zu Lebzeiten beider Partner verstanden. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit anerkannten Familienstände. Eine Scheidung ist in allen Staaten außer den Philippinen und der Vatikanstadt möglich, Verfahren und Bedeutung können jedoch sehr unterschiedlich sein. Eine wirksam geschlossene Ehe kann grundsätzlich auf dreierlei Weise beendet werden: Tod eines der Ehegatten („… bis dass der Tod euch scheidet“), Scheidung (im engeren Sinne) zu Lebzeiten beider Partner oder Aufhebung aufgrund einer nachträglichen Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht gegeben waren. In allen vorgenannten Fällen wird davon ausgegangen, dass die Ehe zumindest eine Zeitlang rechtlich Bestand gehabt hat. Hiervon zu unterscheiden sind diejenigen Fälle, bei denen eine Eheschließung zwar formell stattfand, jedoch durch eine Nichtigerklärung (Staatsrecht) oder Annullierung (Kirchenrecht) als von vornherein ungültig erklärt wird. Auch gleichgeschlechtliche Ehen können geschieden werden, eingetragene Lebenspartnerschaften dagegen werden nicht geschieden, sondern aufgehoben (§ 15 LPartG). Eine Scheidung hebt die Schwägerschaft nicht auf. - Trennung (Wikipedia)
Trennung steht für: Trennen (Verfahrenstechnik), Trennung von Gemischen Trennen (Fertigungstechnik), Formänderung durch Abtrennen von Werkstoffteilchen vom Ausgangswerkstück Trennung (Partnerschaft), die Beendigung einer Liebesbeziehung oder Partnerschaft Trennung, Voraussetzung zur Scheidung einer Ehe, siehe Getrenntleben Worttrennung, als Kurzform: Silbentrennung, österreichisch: Abteilen Trennung, Synonym für Abschichtung (Rechtsgeschichte) Werktitel: Trennung (1994), La séparation, französisches Beziehungsdrama von Christian Vincent (1994) Trennung (2007), Désengagement, israelisches politisches Filmdrama von Amos Gitai (2007) Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Trennung beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Trennung enthält Trennen/Trennverfahren (Begriffsklärung) Abspaltung BKL Aufspaltung BKL Spaltung BKL