Zur Ankündigung des Bundeskanzlers vom 11. Dezember 2025, bis Ende Januar nächsten Jahres Eckpunkte für die Abschaffung des Heizungsgesetzes vorzulegen und im Frühjahr einen Gesetzentwurf für ein „Gebäudemodernisierungsgesetz“ zu verabschieden, erklärt BVI-Vizepräsident Dr. Klaus Nahlenz:
„Zum Jahresende sendet die schwarz-rote Bundesregierung mit ihrer Erklärung, das Heizungsgesetz endlich abzuschaffen und durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz zu ersetzen, ein lang erwartetes und wichtiges Aufbruchssignal für die Branche.
Das Gebäudeenergiegesetz war in der jetzigen Form für Wohnungseigentümergemeinschaften gänzlich ungeeignet. Umso mehr begrüßen wir die Ankündigung, das neue Gesetz technologieoffener, flexibler und einfacher zu gestalten. Diesem Versprechen müssen nun aber Taten folgen.
Für uns ist völlig klar: Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern dürfen bei Modernisierungsmaßnahmen nicht länger benachteiligt werden – sie müssen im neuen Gesetz endlich die gleiche Berücksichtigung finden wie Mieter und Einfamilienhausbesitzer. Dem Verwalter als Manager der Energiewende im Gebäudebereich kommt dabei eine besondere Rolle zu. Das betrifft auch und gerade die finanzielle Unterstützung bei der energetischen Gebäudesanierung. Die dafür vorgesehenen staatlichen Fördermittel müssen künftig auch von Wohnungseigentümergemeinschaften unkompliziert in Anspruch genommen werden können.
Der BVI erneuert in diesem Zusammenhang sein Gesprächsangebot an die zuständigen Ministerien und Fachabgeordneten und steht bereit, sich mit seiner Expertise in die parlamentarischen Beratungen einzubringen.“
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit über 40 Jahren professionelle Unternehmen der Immobilienverwaltung, die sich auf Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert haben. Die über 800 mittelständischen Mitgliedsunternehmen beschäftigen rund 3.000 Mitarbeiter und verwalten etwa 1,4 Millionen Wohneinheiten in ganz Deutschland.
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- BVI (Wikipedia)
BVI steht für: Buena Vista International, heute Walt Disney Studios Motion Pictures Bureau Veritas (Euronext:BVI), Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungsgesellschaft British Virgin Islands, Britische Jungferninseln (UNDP-Code) BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter BVI Bundesverband Investment und Asset Management Beaver County Airport (FAA-Code), Flugplatz von Beaver Falls (Pennsylvania), Beaver County (Pennsylvania), Pennsylvania Birdsville Airport (IATA-Code), Flugplatz von Birdsville (Queensland), Queensland Bvi steht für: Bvi (Hex-Editor), Hex-Editor und Datei-Betrachter bvi steht für: Belanda Viri (ISO-639-3-Code), ubangische Sprache im Südsudan B VI steht für: Bayerische B VI, bayerische Dampflokomotive B.VI steht für: Lohner B.VI, österreich-ungarischer Doppeldecker der Lohner-Werke Siehe auch: B6 - Heizungsgesetz (Wikipedia)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz. Es wurde 2020 vom Kabinett Merkel IV entworfen und im Bundestag verabschiedet, um die nationalen Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen. Mit dem Gesetz wurde auch das Energieeinsparrecht für Gebäude vereinheitlicht, indem das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz darin aufgingen. Es ist auch ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende. Am 19. April 2023 billigte das Kabinett Scholz einen Entwurf zur Novelle des GEG (umgangssprachlich „Heizungsgesetz“), die nach einigen Änderungen schließlich am 8. September 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Gemäß Gesetz wurden damit unter anderem folgende Sachverhalte relevant: Seit dem 1. Januar 2024 müssen Heizungen von Neubauten in Neubaugebieten zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Wärme von Wärmepumpen und Fernwärme gilt dabei bereits jetzt als erneuerbar. Mit verbindlichem Beschluss zur Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzgebieten durch den kommunalen Gemeinderat (das Vorliegen einer Wärmeplanung reicht dafür nicht aus), spätestens aber ab Mitte 2026 (Kommune mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. Mitte 2028 (Kommune mit weniger als 100.000 Einwohnern) müssen auch neue Heizungen in Bestandsbauten mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab 2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden (§ 72 Abs. 4). Um wirtschaftliche Verluste zu vermeiden, ist es daher naheliegend, dass bereits mindestens 20 Jahre vorher (Lebensdauer von Heizungsanlagen) Regelungen getroffen werden, um den Neueinbau von fossilen Heizungen zu begrenzen. Bereits vor der viel diskutierten 2. Novelle sah das GEG Austauschverpflichtungen für bestimmte mehr als 30 Jahre alte, ineffiziente Standard- beziehungsweise Konstant-Temperaturkessel vor. Befreit von dieser Austauschpflicht sind Eigentümer, die bereits vor 2002 in ihrem Gebäude wohnten. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude sowie anderer Förderungen werden energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen sowie der Umstieg auf konforme Heizungen unterstützt.