Essen – Bekanntlich können Bewirtungsaufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt werden. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass die E-Rechnung im deutschen Geschäftsverkehr seit dem 1. Januar 2025 schrittweise eingeführt wird. Das Bundesministerium für Finanzen hat sich nun dazu geäußert, wie sich die neue E-Rechnungspflicht auf die Nachweisführung bei der Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass auswirkt.
Elektronische Rechnungen im sogenannten B2B-Bereich
Seit dem 1. Januar 2025 sind elektronische Rechnungen im sogenannten B2B-Bereich (von Firma zu Firma) verpflichtend auszustellen, wenn leistender Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland ansässig sind.
Es gibt allerdings großzügige Übergangsregelungen.
In einem Übergangszeitraum bis zum 31.12.2026, in Ausnahmefällen bis zum 31.12.2027, können alle Rechnungsaussteller statt einer E-Rechnung noch eine sonstige Rechnung ausstellen, zum Beispiel auf Papier oder als E-Mail mit PDF-Datei. „Eine E-Mail mit einer PDF-Datei kann aber wie bisher nur verwendet werden, wenn der Empfänger diesem Format zustimmt. Erst nach Ablauf dieser Übergangsfristen ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen die Ausstellung einer E-Rechnung also tatsächlich verpflichtend“, fügt Steuerberater Roland Franz hinzu.
Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR dürfen zudem weiterhin in Papierform übermittelt werden.
E-Rechnung bei Bewirtungen
In einem Schreiben vom 19.11.2025 (BMF, Schreiben v. 19.11.2025, IV C 6 – S 2145/00026/005/033) hat sich das Bundesministerium der Finanzen dazu geäußert, wie sich die neue E-Rechnungspflicht auf die Nachweisführung bei der Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass auswirkt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG). Für die vollständige elektronische Abbildung der Nachweisvoraussetzungen gilt:
– Bewirtungsrechnung: Die Rechnung über die Bewirtung in einem Bewirtungsbetrieb kann in digitaler Form übermittelt werden. Eine Bewirtungsrechnung in Papierform kann im Nachhinein vom Steuerpflichtigen digitalisiert werden (digitalisierte Bewirtungsrechnung).
– Eigenbeleg: Der notwendige Eigenbeleg wird vom Steuerpflichtigen digital erstellt oder digitalisiert (digitaler oder digitalisierter Eigenbeleg). Die erforderliche Autorisierung für diesen Schritt muss vom Steuerpflichtigen durch eine elektronische Unterschrift oder eine elektronische Genehmigung der entsprechenden Angaben gewährleistet werden. Die Angaben dürfen im Nachhinein nicht undokumentiert änderbar sein.
– Verknüpfung von digital zu digital: Ein digitaler oder digitalisierter Eigenbeleg muss digital mit der Bewirtungsrechnung oder dem Kassenbeleg über die Bewirtung zusammengefügt werden.
„Für den Betriebsausgabenabzug genügt es, wenn ausschließlich ein Verweis vom digitalen oder digitalisierten Eigenbeleg auf die digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnung oder den Kassenbeleg über die Bewirtung angebracht wird. Eine elektronische Verknüpfung, zum Beispiel durch einen eindeutigen Index, einen Barcode oder eine sonstige Verknüpfung mit einem Dokumentenmanagementsystem, ist zulässig. Es liegt dabei in der Verantwortung des Steuerpflichtigen, die Zuordnung des Eigenbeleges zu der entsprechenden Bewirtungsrechnung oder zu dem entsprechenden Kassenbeleg über die Bewirtung sicherzustellen“, erklärt Steuerberater Roland Franz.
Die geforderten Angaben können auch in digitaler Form auf der digitalen oder digitalisierten Bewirtungsrechnung, einem visualisierten Dokument der E-Rechnung oder einem digitalen oder digitalisierten Kassenbeleg über die Bewirtung angebracht werden.
Achtung: Lässt sich einer Bewirtungsrechnung kein Bewirtungsbeleg zuordnen, muss der Betriebsausgabenabzug versagt werden.
Verknüpfung von digital zu Papier
„Wird nur die Bewirtungsrechnung digital aufbewahrt und der Eigenbeleg noch in Papierform erstellt und aufbewahrt, gelten die vorgenannten Regelungen zur Verknüpfung entsprechend. Die eineindeutige Zuordnung der Belege aus beiden getrennten Ablagen muss stets gewährleistet sein“, erläutert Steuerberater Roland Franz.
Gesetzliche Nachweiserfordernisse
Das Einkommensteuergesetz regelt, dass bei Bewirtungskosten der Ort, der Tag, die Teilnehmer und der Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen nachzuweisen sind (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 und 3 EStG). Danach genügen Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung, wenn die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden hat. Die Rechnung über die Bewirtung muss in diesem Fall aber beigefügt werden. Die vorgenannten Nachweiserfordernisse sind nach den neuen Aussagen des Bundesministeriums der Finanzen erfüllt, wenn:
– der Steuerpflichtige zeitnah einen elektronischen Eigenbeleg mit den gesetzlich erforderlichen Angaben erstellt oder der Steuerpflichtige die gesetzlich erforderlichen Angaben zeitnah auf der digitalen oder digitalisierten Bewirtungsrechnung elektronisch ergänzt,
– der Zeitpunkt der Erstellung oder Ergänzung im Dokument elektronisch aufgezeichnet wird,
– das erstellte Dokument oder die Ergänzung der Bewirtungsrechnung vom Steuerpflichtigen
digital signiert oder genehmigt wird,
– der Zeitpunkt der Signierung oder Genehmigung elektronisch aufgezeichnet wird,
– das erstellte Dokument oder die ergänzte Bewirtungsrechnung elektronisch aufbewahrt wird und
– bei den genannten Vorgängen die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) erfüllt und die jeweils angewandten Verfahren in der Verfahrensdokumentation beschrieben werden.
Diese Grundsätze (etwas kurios, aber nicht ungewöhnlich – das Schreiben des Ministeriums ist vom 19. November 2025) sind bereits für Bewirtungen ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden.
Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.
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- 2025 (Wikipedia)
Das Jahr 2025 war, wie das Vorjahr auch, geprägt durch die im Jahresverlauf fortgesetzten Kriege, dem Russisch-Ukrainischen Krieg und dem Krieg in Israel und Gaza. Im Januar 2025 wurde Indonesien Vollmitglied der BRICS-Gruppe, weitere Staaten wurden BRICS-Partnerstaaten. Am 20. Januar begann die zweite Amtszeit von Donald Trump als Präsident der Vereinigten Staaten. Unter anderem erließ Trump hohe Einfuhrzölle für Güter aus zahlreichen Staaten. Am 6. Mai wählte der Deutsche Bundestag Friedrich Merz zum Bundeskanzler, der am Folgetag seine erste Auslandsreise nach Paris antrat. Am 8. Mai wandte sich der neu gewählte Papst Leo XIV. mit seinem ersten Segen „Friede sei mit euch“ an die versammelte Menschenmenge. Am 13. Juni begann der zwölf Tage dauernde israelisch-iranische Krieg. Nachdem Trump Kriegsschiffe vor die Küste Venezuelas hatte verlegen lassen, bombardierte die US-Navy ab Anfang September bis Dezember mindestens 23 Boote vor der Küste Venezuelas. Am 13. Oktober ließ die Hamas die letzten 20 überlebenden israelischen Geiseln frei, Israel entließ im Gegenzug 1.900 palästinensische Häftlinge. Anfang Dezember veröffentlichte die US-Regierung ihre Nationale Sicherheitsstrategie, welche international Aufmerksamkeit erregte. Das Jahr 2025 war weltweit das bis dato drittheißeste Jahr seit Beginn der Klimaaufzeichnungen. Im Sommer kam es zu Hitzewellen und Dürren in weiten Teilen Europas. - B2B (Wikipedia)
Business-to-Business (deutsch „Unternehmen zu Unternehmen“, B2B) ist in der Betriebswirtschaftslehre, im E-Business und allgemein im Marketing der Anglizismus für eine Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen. - Betriebsausgaben (Wikipedia)
Betriebsausgaben sind – steuerrechtlich betrachtet – Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Die Aufwendungen sind einem Betrieb zuzuordnen und können somit nur im Zusammenhang mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit anfallen. Im Rahmen dieser Gewinneinkunftsarten mindern die Betriebsausgaben den Gewinn. - Bewirtungskosten (Wikipedia)
Bewirtungskosten steht für: allgemein betriebliche Aufwendungen für die Bewirtung, siehe Geschäftsessen nationales: Bewirtungskosten (Deutschland) Bewirtungskosten (Österreich) Siehe auch: Bewirtung - Digital (Wikipedia)
Digital oder digital (von lateinisch digitus „Finger“) steht für: nicht analoges, diskretes oder abgestuftes Signal, siehe Digitalsignal Digitalanzeige kurz für Digital Equipment Corporation, ehemaliges US-amerikanisches Unternehmen Siehe auch: digitale Daten digitale Information Digitaltechnik (Signale, Schaltungen) Digitalisierung (Begriffsklärung) Digitalis (Begriffsklärung) Digit (Begriffsklärung) Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit digital beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel digital enthält - Eigenbeleg (Wikipedia)
Der Eigenbeleg ist im Steuerrecht ein Ersatzbeleg für eine Rechnung oder Quittung oder im Rechnungswesen ein im Unternehmen bei der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung selbst ausgestellter Beleg im Gegensatz zum Fremdbeleg. - Essen (Wikipedia)
Essen ist eine kreisfreie Großstadt im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Düsseldorf. Sie liegt im Zentrum des Ruhrgebiets und der Metropolregion Rhein-Ruhr. Nach Köln, Düsseldorf und Dortmund ist Essen die viertgrößte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) sowie eines der Oberzentren. Die Stadt zählt mit ihren 574.682 Einwohnern (31. Dezember 2024) zu den bevölkerungsreichsten Städten Deutschlands. Essen ist als bedeutender Industrie- und Wirtschaftsstandort Sitz bekannter Großunternehmen und mit der Universität Duisburg-Essen auch Hochschulstandort. Im Jahre 1958 wurde die Stadt Sitz des neugegründeten Bistums Essen. Die auf das vor 850 gegründete Frauenstift Essen zurückgehende Stadt an der Ruhr ist Mitglied im Landschaftsverband Rheinland und der Hauptsitz des Regionalverbands Ruhr. Im Rahmen des Projekts RUHR.2010 – Kulturhauptstadt Europas war Essen im Jahr 2010 stellvertretend für das gesamte Ruhrgebiet Kulturhauptstadt Europas. Aufgrund der zentralen Lage im Ruhrgebiet wird Essen auch als „heimliche Hauptstadt des Ruhrgebiets“ angesehen. Neben dem Stift Essen war das von Liudger um 800 gegründete Kloster Werden ein Zentrum der spätantik-frühchristlichen Textüberlieferung. Im 14. Jahrhundert von Kaiser Karl IV. zur freien Reichsstadt erhoben, war Essen seit dem Spätmittelalter Waffenschmiede und stieg mit der Industrialisierung zu einem der wichtigsten Zentren der Montanindustrie in Deutschland (mit eigener Kuxbörse) auf. Nach massivem Rückgang der Schwerindustrie ab Mitte der 1960er Jahre hat Essen im Zuge des Strukturwandels einen starken Dienstleistungssektor entwickelt. Heute erinnern das Essener Münster und die älteste erhaltene vollplastische Marienfigur des christlichen Abendlandes (Goldene Madonna) an die mittelalterliche Geschichte der Stadt. Gleichzeitig zeugen Monumente der Industriekultur von ihrer schwerindustriellen Vergangenheit, besonders das UNESCO-Weltkulturerbe Zeche Zollverein. Das Stadtbild ist auch durch markante Hochhäuser geprägt. Mit dem Museum Folkwang verfügt Essen über eine renommierte Sammlung moderner Gemälde, Skulpturen, Grafiken und Fotografien. Das nach Plänen von Alvar Aalto erbaute Opernhaus, die … - GoBD (Wikipedia)
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind eine Verwaltungsanweisung des Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland. Als Verwaltungsvorschrift sind die GoBD nur für nachgeordnete Verwaltungsbehörden und Bedienstete des Finanzministeriums verbindlich. - Steuerberater (Wikipedia)
Als Steuerberater (StB) wird der Angehörige eines freien Berufs bezeichnet, der in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen berät und seine Mandanten vor der Finanzverwaltung sowie der Finanzgerichtsbarkeit vertritt. Der Beruf des Steuerberaters zählt in Deutschland und Österreich zu den klassischen Kammerberufen mit besonders strengen berufsrechtlichen Zugangsregelungen. Die Berufsbezeichnung Steuerberater ist in diesen Ländern gesetzlich geschützt. - Steuerrecht (Wikipedia)
Das Steuerrecht ist der Teil des Abgabenrechts, der die Steuern betrifft. Zum Steuerrecht im engeren Sinne werden alle Steuergesetze gerechnet – im weiteren Sinne zählen auch die Gesetze zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit dazu. Rechtsnormen, die sich mit der Verteilung des Steueraufkommens befassen – in Deutschland sind dies Teile des Grundgesetzes, das Zerlegungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz –, zählt man dagegen nicht zum Steuerrecht. - Velbert (Wikipedia)
Velbert ([ˈfɛlbɐt] ) ist eine große kreisangehörige Stadt des Kreises Mettmann in Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Sie liegt rund 20 Kilometer nordöstlich der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf, 18 Kilometer südlich von Essen und 12 Kilometer nordwestlich von Wuppertal auf der linken Seite der Ruhr im Niederbergischen Land und hat ca. 82.000 Einwohner.