– wenn Menschen jemanden an ihrer Seite brauchen

Berufsbetreuung mit Herz und Verantwortung

HELP Akademie: Qualifizierung für eine verantwortungsvolle Aufgabe mit Zukunft

Stimmungsbarometer:unverb. KI-Analyse*

Es gibt Lebenssituationen, in denen Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst regeln können. Eine schwere Erkrankung, eine psychische Belastung oder eine Behinderung kann den Alltag plötzlich verändern. Gerade dann braucht es Menschen, die zuhören, Orientierung geben und mit Fachwissen und Einfühlungsvermögen unterstützen.

Rechtliche Berufsbetreuer übernehmen dabei eine besonders wertvolle gesellschaftliche Aufgabe. Sie helfen Menschen, ihre Rechte wahrzunehmen, wichtige Entscheidungen zu treffen und ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich zu bewahren. Dabei geht es um weit mehr als Anträge, Behördenkontakte und gesetzliche Vorgaben. Es geht um Vertrauen, Respekt und die Würde jedes einzelnen Menschen.

Die HELP Akademie möchte Menschen auf diese anspruchsvolle Tätigkeit im Sachkunde Unterricht vorbereiten. Denn eine gute Berufsbetreuung braucht nicht nur rechtliches und organisatorisches Wissen, sondern auch soziale Kompetenz, Geduld und Verantwortungsbewusstsein.

Wer sich für diesen Berufsweg entscheidet, begegnet Menschen mit ganz unterschiedlichen Lebensgeschichten. Hinter jeder Akte steht ein Mensch mit Hoffnungen, Sorgen und persönlichen Bedürfnissen. Diese Perspektive ist entscheidend für eine Betreuung, die nicht über Menschen bestimmt, sondern sie bei der Wahrnehmung ihrer Interessen unterstützt.

Berufsbetreuung bedeutet, Verantwortung zu übernehmen, ohne die Selbstbestimmung des anderen aus dem Blick zu verlieren.

Die fachliche Qualifizierung vermittelt eine wichtige Grundlage für den Einstieg in dieses verantwortungsvolle Tätigkeitsfeld. Sie hilft dabei, rechtliche Zusammenhänge zu verstehen, professionell zu kommunizieren und auch in schwierigen Situationen überlegt zu handeln.

Gerade in einer Gesellschaft, in der individuelle Lebenslagen zunehmend komplex werden, sind engagierte und gut qualifizierte Berufsbetreuer von großer Bedeutung.

Die HELP Akademie begleitet Menschen auf dem Weg zu einer Tätigkeit, bei der Fachkompetenz und Menschlichkeit zusammengehören.

Denn manchmal beginnt echte Unterstützung damit, dass jemand sagt: „Ich höre Ihnen zu. Wir finden gemeinsam einen Weg.“

HELP Akademie – Wissen erwerben. Verantwortung übernehmen. Menschen stärken.

Die HELP-Akademie München ist geprüfte & anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtung im sozialen Bereich

Kontakt
HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung
Ursula Mayr
Fürstenrieder Str 279 a
81377 München
089-21 54 59 20
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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Aufenthaltsbestimmung (Wikipedia)
    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist der Teilbereich der Personensorge, der die Bestimmung des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des tatsächlichen Aufenthaltes beinhaltet.
  • Berufsbetreuer (Wikipedia)
    Ein Berufsbetreuer ist jemand, der in Deutschland rechtliche Betreuungen (§§ 1814 ff. BGB) im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit ausübt. Es handelt sich dabei nicht um einen Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eines Studiums, sondern um eine Tätigkeit, die sich in den letzten Jahrzehnten (insbesondere seit der Ablösung der Vormundschaft für Erwachsene durch die Betreuung im Jahr 1992) entwickelt hat. Während vor 1992 hauptsächlich Rechtsanwälte beruflich in diesem Metier tätig waren (als so genannte Berufsvormünder), haben sich in den Jahren seit 1992 auch viele Menschen aus anderen Berufsgruppen (schwerpunktmäßig Sozialarbeiter/-pädagogen, Alten- und Krankenpfleger sowie Erzieher, aber auch Verwaltungsfachkräfte und Kaufleute) in diesem Beruf betätigt.
  • gesetzliche Betreuung (Wikipedia)
    Die Betreuung (Recht) ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige, die wegen psychischer Störungen oder körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist. Die Betreuung wurde durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz eingeführt und war bis 2022 in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Zum 1. Januar 2023 erfolgte eine Neuregelung in den §§ 1814 ff. BGB. Zur Rechtslage in anderen Staaten siehe unter Erwachsenenschutzrecht. Rechtliche Betreuung ist keine soziale, pflegerische oder gesundheitliche Versorgung. Sie ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige und der „Gebrechlichkeitspflegschaft“ getreten und auf die erforderlichen Aufgabenbereiche beschränkt. Die rechtliche Betreuung ermöglicht Rechtshandlungen stellvertretend im Namen der Betreuten (§ 164 BGB), die diese selbst nicht vornehmen können. Der Betreuer kann als gesetzlicher Vertreter fungieren. Kritiker vertreten die Auffassung, dass die Betreuung in der Praxis dennoch oft einer Entmündigung gleichkomme, obwohl das gesetzgeberische Ziel der Reform „Betreuung statt Entmündigung“ gewesen sei, um den Betroffenen Hilfe zu einem autonomen Leben zu leisten. Artikel 46 des Jahresberichts 2018 des UN-Menschenrechtsrats empfiehlt Staaten Gesetze aufzuheben, die wie das Betreuungsrecht eine stellvertretende Entscheidung ermöglichen. Stattdessen sollen freiwillige, die Entscheidung des Betroffenen unterstützende Maßnahmen gefördert werden. Im Gegensatz zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats allerdings keine Gesetzeskraft. Die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Reform des Betreuungsrechts hat die vorgenannte Kritik an vielen Stellen aufgegriffen und den Willen des Betreuten (gegenüber seinem objektiven Wohl) deutlicher hervorgehoben.
  • Gesundheitssorge (Wikipedia)
    Die Betreuerpflichten eines rechtlichen Betreuers sind es, als gesetzlicher Vertreter die Interessen der jeweiligen Betreuten im Rahmen seines Aufgabenkreises zu vertreten. Hierbei haben die Betreuer das Wohl, aber auch die subjektiven Wünsche der Betreuten zu berücksichtigen. Auch gegenüber dem Betreuungsgericht bestehen Pflichten des Betreuers.
  • Interessenvertretung (Wikipedia)
    Eine Interessenvertretung (auch Interessengruppe, seltener Interessensvertretung oder Interessensgruppe) ist eine Person, Gruppe oder Institution, die Interessen einer bestimmten Gesellschafts-, Wirtschafts- oder Berufsgruppe definieren und vertreten soll. Interessenvertretungen werden auch – nicht selten negativ konnotiert – als Lobbys bezeichnet. Oft treten solche Vertretungen in Konfliktsituationen als Pressure Groups auf, die versuchen, Druck auf Entscheidungsträger auszuüben. Je höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein solcher Druck zum Erfolg führt, desto mächtiger ist die Interessenvertretung.
  • rechtliche Betreuung (Wikipedia)
    Die Betreuung (Recht) ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige, die wegen psychischer Störungen oder körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist. Die Betreuung wurde durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz eingeführt und war bis 2022 in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Zum 1. Januar 2023 erfolgte eine Neuregelung in den §§ 1814 ff. BGB. Zur Rechtslage in anderen Staaten siehe unter Erwachsenenschutzrecht. Rechtliche Betreuung ist keine soziale, pflegerische oder gesundheitliche Versorgung. Sie ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige und der „Gebrechlichkeitspflegschaft“ getreten und auf die erforderlichen Aufgabenbereiche beschränkt. Die rechtliche Betreuung ermöglicht Rechtshandlungen stellvertretend im Namen der Betreuten (§ 164 BGB), die diese selbst nicht vornehmen können. Der Betreuer kann als gesetzlicher Vertreter fungieren. Kritiker vertreten die Auffassung, dass die Betreuung in der Praxis dennoch oft einer Entmündigung gleichkomme, obwohl das gesetzgeberische Ziel der Reform „Betreuung statt Entmündigung“ gewesen sei, um den Betroffenen Hilfe zu einem autonomen Leben zu leisten. Artikel 46 des Jahresberichts 2018 des UN-Menschenrechtsrats empfiehlt Staaten Gesetze aufzuheben, die wie das Betreuungsrecht eine stellvertretende Entscheidung ermöglichen. Stattdessen sollen freiwillige, die Entscheidung des Betroffenen unterstützende Maßnahmen gefördert werden. Im Gegensatz zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats allerdings keine Gesetzeskraft. Die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Reform des Betreuungsrechts hat die vorgenannte Kritik an vielen Stellen aufgegriffen und den Willen des Betreuten (gegenüber seinem objektiven Wohl) deutlicher hervorgehoben.
  • Vermögenssorge (Wikipedia)
    Vermögenssorge bezeichnet die tatsächliche und rechtliche Verwaltung des Vermögens einer Person durch eine mit dieser Aufgabe betrauten Person. Die Vermögenssorge ist Bestandteil der elterlichen Sorge über das Vermögen des Kindes, des Aufgabenbereich des Vormunds hinsichtlich des Vermögens des Mündel und des gerichtlich-bestellten Betreuers über den Betreuten, wenn der Betreuungsauftrag den Bereich der Vermögenssorge umfasst.
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