R+V-Infocenter: In Gärten von Mietshäusern ist nicht immer alles erlaubt
Wiesbaden, 12. März 2026. Hecke schneiden, Gemüsebeet anlegen, Blumen pflanzen – mit den ersten warmen Tagen wächst bei vielen Menschen die Lust auf Gartenarbeit. Doch das kann schnell zum Streitfall werden: Denn in Gärten von Mietshäusern ist nicht immer alles erlaubt. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
Grundsätzlich gehört der Garten nur dann zu einer Mietwohnung, wenn dies ausdrücklich im Vertrag steht. Eine mündliche Zusage oder jahrelange Duldung sind rechtlich gesehen unsicher. „Das heißt: Ist die Gartennutzung nicht vertraglich geregelt, kann der Vermieter seine Erlaubnis wieder zurücknehmen, auch nach längerer Zeit“, sagt Celine-Estelle Zinkel, Juristin bei der R+V Versicherung.
Nutzung ja, Gartenarbeit nein
Bei vielen Mehrparteienhäusern steht der Garten allen offen. Dann dürfen ihn auch alle Mieter gleichermaßen nutzen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie ihn bepflanzen dürfen. „Es kann sein, dass der Vermieter lediglich die Nutzung erlaubt, sich aber selbst um die Pflege und Gestaltung kümmert“, erklärt R+V-Expertin Zinkel. Dann sind etwa das zeitweise Aufstellen von Gartenmöbeln, gelegentliche Feiern oder spielende Kinder erlaubt – Eingriffe in Beete, Bäume oder Sträucher dagegen nicht.
Anders sieht es aus, wenn im Mietvertrag neben der Nutzung auch allgemein die Gartenpflege vereinbart wurde. „Dann können einfache Gartenarbeiten sogar verpflichtend sein“, betont Celine-Estelle Zinkel. Dazu zählen insbesondere Rasenmähen, Unkraut jäten oder Laub entfernen – der Garten darf nicht verwahrlosen. Wer welche Aufgaben übernimmt, müssen die Mieter in der Regel untereinander klären. Dabei darf der Vermieter nicht vorgeben, zu welchen Uhrzeiten oder wie oft einzelne Arbeiten geleistet werden müssen.
Zudem haben die Mieter Gestaltungsspielraum: Eine Wildblumenwiese statt eines kurz geschnittenen Rasens, ein Gemüsebeet oder ein Komposthaufen sind grundsätzlich möglich – sofern nichts anderes vereinbart ist, der Garten nicht verwahrlost und andere Mieter ungestört bleiben.
Grenzen bei Veränderungen
Bestimmte Eingriffe sind jedoch tabu. Vom Vermieter gestellte Pflanzen beispielsweise gehören fest zum Grundstück. „Sie dürfen daher nur mit Zustimmung entfernt oder wesentlich verändert werden“, sagt R+V-Juristin Zinkel. Auch bei gemeinschaftlicher Nutzung darf keine Mietpartei einen Teil des Gartens dauerhaft für sich abtrennen – weder durch Zäune noch durch größere Aufbauten oder Blumenkübel. Solche Maßnahmen gelten meist als unzulässige bauliche Veränderung. Vor größeren Veränderungen empfiehlt sich daher ein Blick in den Mietvertrag. „Wer unsicher ist, sollte das Gespräch mit dem Vermieter suchen, bevor Beete umgestaltet oder Sträucher entfernt werden“, rät Zinkel.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Liegt die Gartenpflege bei den Mietern, können dafür keine zusätzlichen Kosten als Betriebskosten umgelegt werden. Ausnahmen gelten für aufwändigere Arbeiten wie das Zurückschneiden von Bäumen.
– Sollen Mieter Arbeiten übernehmen, die über die einfache Gartenpflege hinausgehen, muss das im Mietvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung konkret geregelt sein.
– Die Arbeitsgeräte für die Gartenpflege – etwa Rasenmäher oder Harken – müssen Mieter in der Regel selbst anschaffen. Beim Auszug muss grundsätzlich der ursprüngliche Zustand des Gartens wieder hergestellt werden. Das gilt insbesondere für eigenständig angelegte Beete oder bauliche Veränderungen.
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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- Beet (Wikipedia)
Ein Beet ist eine abgeteilte und landwirtschaftlich bzw. gärtnerisch bearbeitete Fläche zum Anbau von Gemüse, Zierpflanzen oder auch Baumschulkulturen. Die Anlage von Beeten ist daher vor allem in Gärtnereien sowie Haus- und Kleingärten verbreitet. Auf Beeten werden die anzubauenden Pflanzen meistens in Reihen gesät oder gepflanzt. Im Regelfall sind landwirtschaftliche Beete und gärtnerische Nachzuchtbeete Monokulturen, aber Kräuter- und Zierbeete eher auch mal eine Komposition verschiedener Arten, Permakulturbeete sogar aus Prinzip. - Garten (Wikipedia)
Ein Garten ist ein abgegrenztes Stück Land, in dem Pflanzen oder Tiere in Kultur genommen und somit gepflegt (kultiviert) werden. Im Gegensatz zu Parks werden Gärten meist privat genutzt. Gärten werden nicht nur angelegt, um einen direkten Ertrag zu ernten (Nutzgarten), sondern auch um einem künstlerischen, spirituellen oder therapeutischen Zweck zu dienen, oder auch der Freizeitgestaltung und Erholung, wie Zier- und Kleingärten. - Gartenarbeit (Wikipedia)
Gärtner ist die Tätigkeits- beziehungsweise Berufsbezeichnung für Personen, die im Berufsfeld Agrarwirtschaft und dort im Gartenbau tätig sind. Der Begriff Gärtner kann bedeuten: Gärtner ist eine berufliche Ausbildung im Sektor Gartenbau (Hortikultur) mit ihren Sparten Gemüse-, Blumen-, Heilpflanzengärtnerei, Baumschulenwesen, Gartengestaltung usw. einschließlich Verkauf. Gärtner bezeichnet den gewerblichen Gartenbauunternehmer (Gärtnereibetrieb); Handelsgärtner einen Angestellten zur Pflege eines Gartens als Dienstleistung: Gärtner unabhängig von der Ausbildung Gärtner war gebietsweise früher die Bezeichnung für Kleinbauern Das Gärtnern dient als Hobby oder zur Erholung (Freizeitgärtner, Hobbygärtner), aus Interesse an der Natur oder der Pflanzenzüchtung oder aus dem Wunsch nach Eigenversorgung aus dem Garten oder Kleingarten (auch Schrebergarten), dann Kleingärtner oder Schrebergärtner. - Hecke (Wikipedia)
Eine Hecke (von althochdeutsch: hegga = hegen, einhegen, umzäunen, ae. hecg, engl. hedge, frz. haie, nndl. heg, all diesen Begriffen ist derselbe Wortstamm „hag“ zu eigen) ist ein linienförmiger Aufwuchs (ein- oder mehrreihig) dicht stehender verzweigter Sträucher. Die Silbe heck bedeutet beschützen, behüten, Hecke und beschreibt die Abgrenzung eines Ortes im Allgemeinen oder durch eine Heckenumpflanzung im Speziellen. Ortsbezeichnungen mit hagen oder ha(a)g im Namen sind häufig. - Mehrparteienhaus (Wikipedia)
Ein Mehrfamilienhaus (abgekürzt MFH), auch Mehrfamilienwohnhaus, ist ein Wohngebäude, das für mehrere Familien beziehungsweise Nutzer oder Mietparteien konzipiert ist. Es steht im Gegensatz zum Einfamilienwohnhaus (mit oder ohne Einliegerwohnung). Die einzelnen Wohnungen eines Mehrfamilienwohnhauses sind auf mehrere Geschosse verteilt. Größere Mehrfamilienwohnhäuser werden zum Geschosswohnungsbau gezählt. Auch bei einer Gruppe von Reihenhäusern, die nicht als Geschosswohnungsbau betrachtet werden, kann es sich um ein Mehrfamilienwohnhaus handeln. Ein Mehrfamilienwohnhaus und das zugehörige Grundstück können in Deutschland und Österreich nach dem Wohnungseigentumsgesetz unter verschiedenen Eigentümern aufgeteilt sein, in der Schweiz und in Liechtenstein erwerben Stockwerkeigentümer Miteigentumsanteile. 2022 standen in Deutschland 3,3 Millionen Mehrfamilienhäuser. Das waren 52,5 % aller Wohnungen in Wohngebäuden. 13 Millionen waren Einfamilienhäuser (31 % aller Wohnungen) und 3,2 Millionen waren Zweifamilienhäuser (15,2 % aller Wohnungen). Somit waren zwar 83 % aller Wohngebäude in Deutschland Ein- und Zweifamilienhäuser, die Mehrheit der Deutschen wohnte aber in Mehrfamilienhäusern. - Mietvertrag (Wikipedia)
Mietvertrag steht für: Mietvertrag (Deutschland) Mietvertrag (Österreich) Mietvertrag (Schweiz) Zeitmietvertrag, für festgelegten Zeitraum Siehe auch: Mietminderung (Deutschland) - Mietwohnung (Wikipedia)
Ein Mietshaus (auch: Miethaus oder Zinshaus) ist ein Wohngebäude, in dem die einzelnen Wohneinheiten (Mietwohnungen) vom Vermieter gegen ein meist monatliches Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wird zwischen Vermieter und Mieter ein Vertrag geschlossen. Darin verpflichtet sich der Vermieter, den Gebrauch der Mietsache einschließlich aller dazu gehörenden baulichen und technischen Einrichtungen zu gewährleisten, während sich der Mieter verpflichtet, die hierfür vereinbarte Miete (in Österreich und der Schweiz Mietzins genannt) einschließlich aller anfallenden Nebenkosten regelmäßig fristgerecht zu entrichten. Oft werden Gewerberäume bzw. -etagen, die meist im Erdgeschoss liegen, an Gewerbemieter vermietet. Hierbei wird neben der Miete oft auch die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer fällig. Gegenüber Mietshäusern in Großstädten sind in den geschlossen bebauten Gebieten mittlerer Ortschaften Nordwesteuropas (Britische Inseln, Niederlande, Belgien und Nordwestdeutschland) Reihenhäuser mit nur einer oder zwei Wohnungen stärker verbreitet. - Nachbar (Wikipedia)
Ein Nachbar ist eine Person, die sich unmittelbar im Umfeld der eigenen Wohnstätte aufhält. Dabei kann es sich um Hausbewohner in einem Mietgebäude handeln sowie um Personen, die die umliegenden Gebäuden bewohnen oder sich wenige Meter von der eigenen Wohnstätte entfernt niedergelassen haben (Anlieger). In einem weiteren Sinne spricht man auch bei angrenzenden Ortschaften von Nachbargemeinden. - Strauch (Wikipedia)
Strauch (lateinisch Frutex), auch Busch oder kleines Gehölz genannt, ist eine Pflanzenwuchsform; diese Wuchsform wird in der Botanik gemeinhin mit dem Symbol ♄ angegeben. Verholzende Pflanzen (Gehölze) mit einer basitonen Wuchsform ohne sekundäres Dickenwachstum bilden Sträucher. Im Unterschied zu Bäumen wird kein Baumstamm als Hauptachse ausgebildet, sondern es sprossen aus bodennahen Knospen regelmäßig mehrere Triebe. Bei Halbsträuchern verholzen die Triebe der aktuellen Vegetationsperiode nicht. Stauden hingegen sind ausdauernde krautige Pflanzen, deren oberirdische Pflanzenteile gar nicht oder nur wenig verholzen, sondern krautig weich bleiben und in der Regel nach jeder Vegetationsperiode absterben. Bis ins Mittelalter wurden Sträucher von Bäumen vor allem durch die Wuchshöhe unterschieden. - Streit (Wikipedia)
Streit (Mehrzahl Streite; auch Auseinandersetzung, Zank, Zwist, Zwistigkeit, Zwietracht, Hader, Stunk, Zoff) ist das offene Austragen einer Meinungsverschiedenheit zwischen zwei oder mehreren Akteuren, Personen, Gruppen oder auch Parteien (Politische Partei, Partei in einem Rechtsstreit, Kriegspartei). Der Streit muss nicht immer offenkundig und nicht notwendigerweise feindselig sein. Im Gegensatz zur neutraleren Diskussion ist er oft von emotionalen Elementen begleitet oder getragen. Die Alltags- und Umgangssprache unterscheidet zwischen dem eher vagen „Zank“ und dem „Streit“ mit definierten Streitgegenständen, beispielsweise beim Wettstreit oder beim Rechtsstreit („Zank und Streit“); dabei wird der Begriff „Streit“ zumeist wertfrei oder ambivalent verwendet, wohingegen der Begriff „Zank“ eher abwertend besetzt ist („streitlustig“ gegenüber „zänkisch“). Die hochdeutsche Standardsprache unterscheidet zudem zwischen den Begriffen „Zwietracht“ (ein die „Eintracht“ störender Streit) und „Hader“ (ein „bitterer“, anhaltender Streit, veraltend auch ein mit Waffen ausgetragener Streit, eine feindselige Auseinandersetzung oder gar ein Krieg): „Zwietracht und Hader säen“; „weit wallt und wogt der Hader“. Ein eher humorvoller Streit wird auch als Kabbelei bezeichnet. - Vermieter (Wikipedia)
Vermieter ist eine Vertragspartei, siehe: Mietvertrag (Deutschland)#Verpflichtungen der Parteien Mietvertrag (Österreich) Mietvertrag (Schweiz) Siehe auch: Die Vermieterin Mieter