So sparen Eigenheimbesitzer beim Austausch von Fenstern und Haustüren
Energie sparen, Wohnkomfort steigern und dabei noch staatliche Zuschüsse kassieren – für viele Hausbesitzer klingt das fast zu schön, um wahr zu sein. Doch genau das ermöglicht die Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wer seine alten Fenster oder Haustüren gegen moderne, energieeffiziente Modelle austauscht, kann sich bis zu 15 Prozent der Investitionskosten erstatten lassen.
Warum sich der Austausch lohnt
Alte Fenster und Haustüren sind oft wahre Energiefresser. Sie lassen im Winter die Heizwärme entweichen und im Sommer Hitze ins Haus. Das treibt nicht nur die Energiekosten in die Höhe, sondern mindert auch den Wohnkomfort. Moderne Elemente mit hochwertiger Wärmedämmung hingegen sorgen für ein angenehmes Raumklima, senken den Energieverbrauch und steigern gleichzeitig den Wert der Immobilie.
Dank der BAFA-Förderung lohnt sich die Investition gleich doppelt: Hausbesitzer sparen nicht nur dauerhaft Energiekosten, sondern erhalten zudem einen attraktiven Zuschuss vom Staat.
So funktioniert die Förderung
Gefördert wird der Einbau von:
neuen Fenstern
neuen Haustüren
Dabei gibt es zwei Wege zur Förderung:
BAFA-Investitionszuschuss – direkte Auszahlung eines Zuschusses nach Abschluss der Maßnahme.
KfW-Energieeffizienz-Darlehen – ein zinsgünstiges Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss.
Welche Variante im Einzelfall am meisten Sinn ergibt, lässt sich am besten in einem Beratungsgespräch mit Experten klären.
Förderhöhe im Überblick
Mindestsumme der förderfähigen Kosten: 2.000 Euro
Zuschuss bis zu 12.000 Euro möglich
Programm 431: zusätzliche bis zu 4.000 Euro Zuschuss für Baubegleitung durch einen Energieberater (50 % Kostenübernahme)
Ein Energieberater ist für die Antragstellung verpflichtend – er sorgt dafür, dass alle Richtlinien eingehalten und die Fördermittel auch tatsächlich bewilligt werden.
So einfach läuft die Antragstellung
Viele Hausbesitzer scheuen den vermeintlichen Papierkram. Dabei kann der Prozess unkompliziert ablaufen – wenn man die richtigen Partner an der Seite hat.
Unternehmen wie Terra Bauelemente aus Essen übernehmen für ihre Kunden die komplette Abwicklung:
Unterstützung bei der Antragstellung
Begleitung bis zur Förderzusage
Organisation der Auszahlung nach Abschluss der Arbeiten
Die Förderung wird in der Regel etwa sechs Wochen nach Montage der neuen Elemente ausgezahlt.
Unser Tipp: Lassen Sie sich von Experten beraten, welche Förderung für Sie die beste Lösung ist, und sichern Sie sich die staatlichen Zuschüsse, bevor Sie mit der Modernisierung starten.
Nachhaltige energieeinsparende Türen, Fenster und Haustürsysteme mit höchsten Sicherheitsstandards. Das Terra-Bauelemente Team steht für die Modernisierung ihres Hauses im Segment der modernen Bauelemente.
Kontakt
Terra Bauelemente GmbH
Marco Kroll
Krablerstr. 127
45326 Essen
+49 201 – 360 297 71
http://www.terra-bauelemente.de
- eigenheim (Wikipedia)
Ein Einfamilienhaus, auch Einfamilienwohnhaus oder Familienhaus, ist ein Gebäude, das als Wohnhaus für eine Familie dient (allgemeiner: für eine überschaubare Gruppe von Menschen, die einen gemeinsamen Haushalt führen, wie Wohngemeinschaften oder Paare) und eine Wohneinheit enthält. Es gehört zu den Gebäuden mit nur einer „Nutzungseinheit“ – im Gegensatz zum Mehrfamilienwohnhaus. Einfamilienhäuser stehen in der Regel im Eigentum des Nutzers und werden dann Eigenheim genannt. Ein Eigenheim stellt eine Variante des Wohneigentums dar. Laut Statistischem Bundesamt besaßen 2018 30,7 % der Haushalte in Deutschland ein Einfamilienhaus. Seltener werden Einfamilienhäuser vom Eigentümer an einen anderen Nutzer vermietet. 2022 standen in Deutschland 13 Millionen Einfamilienhäuser. Das sind 31 % aller Wohnungen in Wohngebäuden. 3,2 Millionen waren Zweifamilienhäuser (15,2 % aller Wohnungen) und 3,3 Millionen waren Mehrfamilienhäuser (52,5 % aller Wohnungen). Somit waren 66,7 % aller Wohngebäude in Deutschland Einfamilienhäuser, zusammen mit den Zweifamilienhäusern waren es 83 %. - eigentum (Wikipedia)
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt. In Abgrenzung zum Besitz, der ein zweckgebundenes, tatsächliches Verhalten des Menschen zu einer Sache beschreibt und daher empirisch faktischer Natur ist, ist Eigentum ein praktisch-normativer Begriff, der nicht vorschreibt was ist, sondern was gilt. Kennzeichen moderner Formen des Eigentums sind die rechtliche Zuordenbarkeit von Gütern zu einer natürlichen oder juristischen Person als Träger von Rechten und Pflichten, die Anerkennung der beliebigen Verfügungsgewalt des Eigentümers und die Beschränkung des Eigentümerbeliebens durch Gesetze. Der Eigentumsbegriff entwickelte sich historisch über mehrere Stufen: Im antiken Rom bedeutete er noch absolute Verfügungsgewalt mit allen Abwehrrechten des Rechteinhabers, im Mittelalter galt ein Eigentumsbegriff christlicher Herkunft, dessen Zentrum die Sozialpflichtigkeit war, und seit der Neuzeit etablierte sich der ökonomisch orientierte Eigentumsbegriff eines bürgerlich-kapitalistischen Wertesystems. Elemente aller drei Entwicklungsstufen finden sich noch in den heutigen Eigentumsbegriffen. Eigentum ist in den meisten Verfassungen als Grundrecht geschützt, aber nicht inhaltlich bestimmt. Der materiale Gehalt des Eigentums ergibt sich aus einer Vielzahl von Gesetzen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts (Bodenrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Denkmalschutz, Umweltrecht, Steuergesetze etc.; als Besonderheit: Tierschutz) beziehungsweise aus gerichtlichen Präzedenzfällen. Man spricht daher auch von Eigentum als einem „Bündel von Rechten und Berechtigungen“, das die Beziehungen und das Handeln zwischen Personen symbolisiert. Der Gehalt des Eigentumsbegriffs ist nicht statisch und naturgegeben, sondern entwickelt sich im Laufe der Zeit durch die gewohnheitsrechtliche Praxis, Rechtsprechung und Gesetzgebung. Allgemeinsprachlich wird häufig nur von „Besitz“ gesprochen, obwohl „Eigentum“ gemeint ist. Da die Begriffe in der juristischen Fachsprache gegeneinander abgegrenzt sind, werden sie im Bereich des Rechts nicht synonym verwendet. - Immobilien (Wikipedia)
Eine Immobilie (lateinisch im-mobilis ‚unbeweglich‘; ähnlich Liegenschaft), in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbewegliches Sachgut“ genannt, ist ein Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder ein Bauwerk (Wohnimmobilie oder Gewerbeimmobilie). - Instandhaltung (Wikipedia)
Instandhaltung bezeichnet die Abfolge von Tätigkeiten, ein bestimmtes, meist technisches Objekt oder Anlage, im Hinblick auf Funktionsfähigkeit, Leistungsfähigkeit und Dauerhaftigkeit zu erhalten. Instandhaltung vollzieht sich auf den Ebenen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. Im englischsprachigen Raum bedeutet maintenance sowohl Instandhaltung als auch Wartung, weshalb sich zur Differenzierung maintenance, repair and overhaul, kurz MRO international als Oberbegriff im Bereich der Instandhaltung etabliert hat und dabei auch inspection subsumiert. Instandhaltung erfolgt in so unterschiedlichen Bereichen, dass Definitionen für diese unterschiedlichen Anforderungen Gültigkeit haben müssen, Aus diesem Grund wird die mit dem Begriff der Instandhaltung verbundene Methodik in Normen geregelt. Zur Methodik gehört insbesondere, dass die technische Instandhaltung administrativ begleitet werden muss.