Autoersatzteile: Bestandsschutz kontraproduktiv

Stellungnahme des Fuhrparkverbandes: Reparaturklausel im Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs muss nachgebessert werden / Gemeinsame Position mit ADAC, GDV, GVA und vzbv

Autoersatzteile: Bestandsschutz kontraproduktiv

Prinzing: Die notwendige Marktliberalisierung sollte nicht durch die Hintertür aufgeschoben werden.

Mannheim, im November 2019. Die Liberalisierung des Designrechts ist eine überfällige Gesetzesinitiative – in einigen Nachbarländern ist das bereits umgesetzt. Karosserie-integrierte Ersatzteile sind in Deutschland bis zu 55 Prozent teurer als in diesen Ländern. Im Bundestag wird derzeit über den Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs mit einer entsprechenden Reparaturklausel beraten (§§ 40a, 73 Abs. 2 DesignG-E). „Wir begrüßen den Vorstoß aus der Politik, das Designrecht zu liberalisieren und den freien Wettbewerb zu stärken. Der bisherige Entwurf räumt der Automobilindustrie allerdings Privilegien zu Ungunsten von Fuhrparkbetreibern und allen ein, die für Fahrzeuge Ersatzteile brauchen“, erklärt Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF). Denn nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes für bereits registrierte oder beantrage Designrechte soll ein Bestandsschutz gelten, den Kunden teuer bezahlen müssten.

Dieser Bestandsschutz würde bedeuten, dass die betroffenen Teile zunächst von der Marktliberalisierung ausgenommen bleiben – und bis zu 25 Jahre weiter gelten. Dies führt im Ergebnis jedoch dazu, dass die vom Gesetzgeber gewünschte Marktliberalisierung tatsächlich erst 2045 uneingeschränkt für den gesamten Fahrzeugbestand greifen würde. „Diese Vorgehensweise ist absolut kontraproduktiv“, mahnt Prinzing.

Der Bundesverband Fuhrparkmanagement fordert deshalb gemeinsam mit dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, dem Gesamtverband Autoteile-Handel sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Nachbesserung des ansonsten lobenswerten Gesetzentwurfes. Der Bestandsschutz des § 73 Abs. 2 DesignG-E soll für Reparaturzwecke durch eine Stichtagsregelung auf das verfassungsrechtliche Minimum gesenkt werden. Auf diese Weise können zeitnah Rechtssicherheit und liberaler Wettbewerb geschaffen werden.

Die gemeinsame Erklärung der Verbände finden Sie hier.

Hintergrundinformationen vom ADAC zum Designschutz und der Einführung der Reparaturklausel finden Sie hier.

Der Bundesverband Fuhrparkmanagement wurde im Oktober 2010 als Initiative von Fuhrparkverantwortlichen gegründet. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder, die Fuhrparks zwischen 5 und 50.000 Fahrzeugen betreiben. Mitglieder sind unter anderem Unternehmen wie Axel Springer Services & Immobilien GmbH, Bankhaus B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA, KPMG AG, CANCOM IT, KAEFER Isoliertechnik, FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V., SEG Sparkassen Einkaufs-Gesellschaft mbH, SAP, Deutsche Bahn Fuhrparkservice oder Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH. Der Verband ist Mitbegründer und Mitglied der FMFE Fleet and Mobility Management Federation Europe.

Vorstandsmitglieder des Verbandes sind Marc-Oliver Prinzing (Vorsitzender), Dieter Grün (stv. Vorsitzender, Fuhrparkleiter Stadtwerke Heidelberg Netze), Bernd Kullmann (stv. Vorsitzender, Fuhrparkleiter Ideal Versicherung) und Claudia Westphal (stv. Vorsitzende, Fuhrparkleiterin Beiersdorf). Geschäftsführer ist Axel Schäfer.

Sitz des Verbandes und der Geschäftsstelle ist Mannheim.

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