Aufbauseminar in der Probezeit: Ab wann es verpflichtend wird

Wann ist ein Aufbauseminar verpflichtend? MPU-Doktor erklärt, ab welchen Verstößen Fahranfänger in der Probezeit teilnehmen müssen und welche Folgen drohen.

BildViele Fahranfänger stellen sich nach einem Verkehrsverstoß die Frage: Aufbauseminar ab wann ist es Pflicht. Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig. Ein Aufbauseminar wird nicht freiwillig besucht, sondern von der Fahrerlaubnisbehörde verbindlich angeordnet, sobald bestimmte Voraussetzungen während der Probezeit erfüllt sind.

Ein Aufbauseminar wird angeordnet, wenn ein Fahranfänger in der Probezeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß begeht oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße vorliegen. Grundlage dafür ist § 2a des Straßenverkehrsgesetzes. Die Entscheidung der Behörde ist keine Ermessensfrage, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit automatisch von zwei auf vier Jahre.

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Gesetzliche Folgen bei Nichtteilnahme am Aufbauseminar

Besonders relevant ist die gesetzlich festgelegte Frist. Wird das Aufbauseminar nicht innerhalb der behördlich gesetzten Zeit vollständig absolviert, ist die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen. Eine spätere Nachholung des Seminars kann diesen Entzug nicht verhindern.

Nach dem Entzug darf kein Kraftfahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Der Führerschein kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden. Je nach Fall können weitere Auflagen hinzukommen.

A- und B-Verstöße als Auslöser für ein Aufbauseminar

Ein Aufbauseminar wird angeordnet, wenn während der Probezeit ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen werden. Diese Einteilung gilt bundesweit einheitlich.

A-Verstöße sind besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße. Dazu zählen unter anderem erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, gefährliches Überholen, die Nutzung des Handys während der Fahrt sowie Alkohol oder Drogen am Steuer. Bereits ein einzelner A-Verstoß reicht für die Anordnung eines Aufbauseminars aus.

B-Verstöße gelten als weniger schwerwiegend. Erst wenn zwei dieser Verstöße während der Probezeit zusammenkommen, wird rechtlich dieselbe Konsequenz ausgelöst wie bei einem A-Verstoß.

Digitale Orientierung mit dem Aufbauseminar Rechner

Um Betroffenen eine schnelle erste Einschätzung zu ermöglichen, bietet MPU-Doktor einen digitalen
Aufbauseminar Rechner.

Statt A- oder B-Verstöße kennen zu müssen, reicht die Auswahl des konkreten Delikts und der Häufigkeit. Der Rechner ordnet die Verstöße automatisch rechtlich ein und zeigt, ob typischerweise ein Aufbauseminar angeordnet wird. Maßgeblich bleibt jedoch immer der behördliche Bescheid.

Besonderes Aufbauseminar bei Alkohol oder Drogen

Neben dem allgemeinen Aufbauseminar existiert ein besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger, die während der Probezeit unter Alkohol oder Drogeneinfluss auffällig geworden sind. Dieses Seminar ist rechtlich gesondert geregelt und legt den Schwerpunkt auf den Umgang mit Suchtmitteln im Straßenverkehr.

Auch hier erfolgt die Anordnung verbindlich durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Ablauf und Dauer eines Aufbauseminars

Ein Aufbauseminar folgt einem bundesweit einheitlichen Ablauf. Es besteht aus vier Gruppensitzungen sowie einer zusätzlichen Fahrbeobachtung. Die Teilnahme an allen Terminen ist verpflichtend.

Ein klassisches Bestehen oder Durchfallen gibt es nicht. Entscheidend ist allein die vollständige und fristgerechte Teilnahme. Nach Abschluss wird eine Teilnahmebescheinigung an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt.

Kosten eines Aufbauseminars

Die Kosten für ein Aufbauseminar liegen in der Praxis meist zwischen 300 und 500 Euro. Sie sind vollständig vom Teilnehmer selbst zu tragen. Eine Kostenübernahme durch Behörden oder andere Stellen ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Das besondere Aufbauseminar bei Alkohol oder Drogen ist häufig teurer, da es inhaltlich spezialisierter aufgebaut ist.

Über MPU-Doktor

MPU-Doktor ist eine spezialisierte Beratungsplattform rund um die medizinisch-psychologische Untersuchung. Das Angebot richtet sich an Betroffene in ganz Deutschland und kombiniert rechtliche Orientierung mit individueller Beratung. Ziel ist es, komplexe behördliche Anforderungen verständlich aufzubereiten und Betroffenen eine realistische Einschätzung ihrer Situation zu ermöglichen.

Über den Autor

Markus Gerber ist Mitgründer von MPU-Doktor und seit vielen Jahren in der Beratung von Personen nach Führerscheinentzug tätig. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt auf der verständlichen Vermittlung verkehrsrechtlicher Abläufe, der strukturierten Vorbereitung auf behördliche Maßnahmen sowie der Aufklärung über typische Fehlerquellen im Umgang mit Fahrerlaubnisbehörden. Als Autor veröffentlicht er regelmäßig Fachbeiträge zu MPU, Probezeitregelungen und Fahreignung.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

MPU-Doktor
Herr Markus Gerber
Roosstr. 43
8832 Wollerau
Deutschland

fon ..: +49 30948520840
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email : info@mpu-doktor.com

MPU-Doktor bietet bundesweit verkehrspsychologische Beratung für Personen an, die mit behördlichen Zweifeln an ihrer Fahreignung konfrontiert sind. Das Angebot richtet sich an Betroffene nach Alkohol-, Drogen- oder Verkehrsverstößen und fokussiert sich auf eine strukturierte und nachhaltige Vorbereitung auf die MPU.

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