Auch Radfahrer können Punkte in Flensburg bekommen

R+V-Infocenter: Hohe Strafen in der Probezeit

Auch Radfahrer können Punkte in Flensburg bekommen

(Bildquelle: Pixabay)

Wiesbaden, 12. August 2025. Schnell über die rote Ampel gefahren – dafür können auch Radfahrer einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister kassieren. Der Führerschein ist noch auf Probe? Dann können die Folgen noch drastischer sein. Darauf macht das Infocenter der R+V-Versicherung aufmerksam.

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Ob im Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuß – jeder, der im Straßenverkehr unterwegs ist, muss sich an Regeln halten. „Wer beispielsweise mit dem Rad eine rote Ampel überfährt, begeht ein schwerwiegendes Vergehen“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Es wird mit mindestens 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft. Dasselbe gilt, wenn Radfahrer den Fußgängern an einem Zebrastreifen keinen Vorrang gewähren oder sie beispielsweise in der Fußgängerzone gefährden.

Hohe Strafen in der Probezeit
Ein schwerwiegender Verkehrsverstoß mit dem Fahrrad kann besonders dann geahndet werden, wenn er innerhalb der Probezeit für den Führerschein begangen wird. „Die Probezeit kann sich um zwei weitere Jahre verlängern. Und die Führerscheinneulinge müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen – natürlich auf eigene Kosten“, warnt R+V-Experte Richter. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann der Führerschein sogar komplett entzogen werden, auch wenn immer nur das Fahrrad im Spiel war.

Wer alkoholisiert mit dem Rad unterwegs ist, riskiert ebenfalls den Verlust seines Führerscheins. „Fallen Radler durch ihre unsichere Fahrweise auf oder gefährden sie andere, kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis für das Auto führen“, sagt Roland Richter. Ab 1,6 Promille begeht man – auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit mit dem Rad – sogar eine Straftat. „Man gilt dann als absolut fahruntauglich.“

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Eine Promille-Grenze wie bei Autos gibt es beim Fahrradfahren nicht. Wer stark alkoholisiert mit dem Fad fährt, muss jedoch mit Konsequenzen für seinen Führerschein rechnen.
– Punkte in Flensburg kann jeder ab einem Alter von 14 Jahren bekommen, unabhängig davon, ob er mit dem Fahrrad, dem Auto oder zu Fuß unterwegs ist.
– Auch wer (noch) keinen Führerschein besitzt, kann mit Punkten bestraft werden.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Aufbauseminar (Wikipedia)
    Aufbauseminar bezeichnet Aufbauseminar für Fahranfänger Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer Siehe auch:
  • Auto (Wikipedia)
    Ein Automobil, kurz Auto (in Deutschland amtlich Kraftfahrzeug, in der Schweiz amtlich Motorwagen), ist ein mehrspuriges motorgetriebenes Straßenfahrzeug zur Beförderung von Personen oder Lasten. Umgangssprachlich nennt man „Auto“ vor allem Fahrzeuge, die zum Transport von Personen bestimmt sind; amtlich werden diese als Personenkraftwagen (kurz: Pkw) bezeichnet, oder – bei mehr Sitzplätzen – als Kraftomnibus. Soll ein Fahrzeug mehrheitlich Güter transportieren, heißt es amtlich „Lastkraftwagen“ (Lkw). Der weltweite Fahrzeugbestand lag im Jahr 2010 bei über 1,015 Milliarden Automobilen und stieg seitdem kontinuierlich an. 2011 wurden weltweit über 80 Millionen Automobile gebaut. In Deutschland waren im Jahr 2012 etwa 51,7 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen, davon sind knapp 43 Millionen Personenkraftwagen.
  • Bußgeld (Wikipedia)
    Unter Geldbuße, kurz Buße, auch Bußgeld o. ä., versteht man im Verwaltungsrecht eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechtsnormen wegen Ordnungswidrigkeit durch Behörden oder Gerichte verhängt wird. Davon abzugrenzen ist die im Strafrecht deutschsprachiger Länder vom urteilenden Gericht verhängte Geldstrafe. In den meisten Rechtsordnungen spielen Geldbußen besonders im Straßenverkehr eine Rolle. Der Allgemeinbegriff Buße betrifft jede Art von Ausgleich des Täters für von ihm verursachtes Unrecht oder Leid. Hierunter fällt auch die religiöse Buße und die Kirchenbuße als Abkehr vom falschen Lebensweg und Hinwendung zu Gott. Für den Sünder galt die Buße als einziger Weg zum Seelenheil. Im Christentum stellt die Buße das Bemühen um die Wiederherstellung eines durch menschliches Vergehen gestörten Verhältnisses zwischen Gott und dem Menschen dar. Die Buße führt über die Erkenntnis der eigenen Schuld (Ijob 42,6 ) zu den rechtschaffenen Werken des neuen Lebens (Apg 26,20 ), die die Abkehr von der bisherigen Lebensführung einschließen (Röm 6,1f ). Das Kompositum Geldbuße soll darauf hinweisen, in welcher Form der Täter zu büßen hat, nämlich durch eine Geldzahlung. Durch diese soll er eine Vermögensminderung erleiden anstelle des Freiheitsentzugs bei einer Gefängnisstrafe. Die Geldbuße ist eine Sanktion zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit erlangt hat, übersteigen soll. Doch nicht jeder Geldbuße ist auch ein wirtschaftlicher Vorteil des Täters vorausgegangen (etwa beim Fütterungsverbot für Stadttauben). In einigen Sprachen ist die Bezeichnung für eine Geldbuße aus dem lateinischen Wort finare für „beenden, bezahlen“ abgeleitet. Das gilt neben dem Englischen (fine) auch in den Niederlanden (niederländisch fijn) und Frankreich (französisch fin). In England werden die Worte für Geldbuße und Geldstrafe (englisch penalty) begrifflich nicht genau unterschieden und oft synonym gebraucht.
  • Delikt (Wikipedia)
    In der Kriminologie wird die Bezeichnung Delikt als allgemeiner (eher soziologisch als juristisch definierter) Begriff für eine strafrechtlich relevante Verfehlung verwendet. In gleicher Weise sprechen Soziologie und Kriminologie vom Straftäter, als auch vom Delinquenten. Von Delinquenz wird in den Sozialwissenschaften sowohl bei der vollendeten Begehung krimineller Delikte (dann gleichbedeutend mit individueller Kriminalität), als auch im Sinne einer anhand objektiver Kriterien (in der Regel Handlungen) feststellbaren, subjektiv verankerten Neigung dazu gesprochen. Kriminologisch werden bestimmte Arten von Straftaten oder Rechtsverstößen auch zu Deliktgruppen zusammengefasst, z. B.: Äußerungsdelikte Amtsdelikte Aussagedelikte Delikte im Zusammenhang mit der Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs Drogendelikte Eigentumsdelikte, siehe Vermögensdelikte Ehrdelikte Freiheitsdelikte Gemeingefährliche Delikte Gewaltdelikte Körperverletzungsdelikte Rechtsfriedensdelikte Rechtspflegedelikte Sexualdelikte Sittlichkeitsdelikte Staatsdelikte i. w. S. Steuerdelikte Tötungsdelikte Transitdelikte, d. h. Delikte, bei welchen der Transport bestimmter Sachen unter Strafe gestellt ist; z. B. § 1 Abs. 1 S. 1 BtMG, § 326 Abs. 2 StGB Umweltdelikte Urkundendelikte Verkehrsdelikte Vermögensdelikte Wettbewerbsdelikte Im Strafrecht lassen sich z. B. folgende Deliktstypen unterscheiden, die auf die Art der Durchführung abstellen: vorsätzliches vs. fahrlässiges Delikt vollendetes vs. versuchtes Delikt Unternehmensdelikt Begehungsdelikt vs. Unterlassungsdelikt Erfolgsdelikt vs. Tätigkeitsdelikt Zustandsdelikt vs. Dauerdelikt Allgemeindelikt vs. (echte/unechtes) Sonderdelikt vs. Eigenhändiges Delikt Verletzungsdelikt (welches selbst wiederum ein Erfolgsdelikt ist) vs. konkretes Gefährdungsdelikt (z. B. § 315c StGB) vs. abstraktes Gefährdungsdelikt (z. B. § 316 StGB) vs. (Kombination zwischen Verletzungsdelikt und Gefährdungsdelikt (z. B. § 315b StGB) vs.) Eignungsdelikt (z. B. Luftverschmutzung) Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man bei vorgeblich „entschuldbaren“ Taten auch von einem Kavaliersdelikt.
  • Fahreignungsregister (Wikipedia)
    Das Fahreignungsregister (FAER), bis zum 30. April 2014 Verkehrszentralregister (VZR), ist ein deutsches Register beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Es speichert gemäß § 28 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Informationen zur Fahreignung, unter anderem über rechtskräftig gewordene Entscheidungen der Strafgerichte wegen einer Straftat, die in Anlage 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) genannt ist, soweit sie auf Strafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt erkennen oder einen Schuldspruch enthalten, rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, die die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine isolierte Sperre oder ein Fahrverbot anordnen, sowie Entscheidungen der Strafgerichte, die die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen, rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den § 24, § 24a oder § 24c StVG, soweit sie in Anlage 13 FeV genannt ist und gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt oder ein Fahrverbot angeordnet wurde, rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 10 Gefahrgutbeförderungsgesetz, soweit sie in Anlage 13 FeV genannt ist, sowie bestimmte Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde nach der Fahrerlaubnis-Verordnung.
  • fahrrad (Wikipedia)
    Ein Fahrrad, kurz Rad, in der Schweiz Velo (von französisch le vélo, Kurzform für vélocipède ‚Schnellfuß‘; lateinisch velox ‚schnell‘ und pes ‚Fuß‘), ist ein meist zweirädriges, einspuriges Landfahrzeug, das üblicherweise, naturgemäß mit Ausnahme von Elektrofahrrädern, vollständig durch Muskelkraft fortbewegt wird. Durch den Nachlauf entsteht bei einem Lenkausschlag ein Drehmoment, das diesem als Rückstellmoment entgegengerichtet ist. Dadurch lenkt das rollende Fahrzeug selbstständig zurück bis (fast) zur Geradeausstellung. Die Kreiselkräfte stabilisieren das Fahrrad beim Fahren zusätzlich abhängig vom Trägheitsmoment und der Geschwindigkeit. Außerdem haben weitere Faktoren wie die Masseverteilung einen Einfluss auf die Fahrstabilität von einspurigen Fahrzeugen (siehe auch: Fahrphysik (Fahrrad)). Für die Benutzung eines Fahrrades im öffentlichen Straßenverkehr gibt es in jedem Land spezifische gesetzliche Bestimmungen (siehe Radverkehr und speziell für Elektrofahrräder deren Nutzungs-Bestimmungen).
  • Flensburg (Wikipedia)
    Flensburg (dänisch und niederdeutsch Flensborg, nordfriesisch Flansborj oder Flensborag, südjütisch Flensborre, lateinisch Flenopolis oder Flensburgum) ist eine große kreisfreie Mittelstadt im Norden Schleswig-Holsteins. Flensburg ist mit 96.326 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2024) hinter Kiel und Lübeck die drittgrößte Stadt des Bundeslandes, die größte im Landesteil Schleswig und die nördlichste kreisfreie Stadt Deutschlands. Als Zentrum der dänischen Minderheit in Südschleswig nahm Flensburg nach der Volksabstimmung in Schleswig 1920 und den Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 eine Vorreiterrolle für die Anerkennung nationaler Minderheiten ein, abgedeckt durch eine Vielzahl dänischer Institutionen. Von einem nicht geringen Teil der Bevölkerung werden außer Deutsch und Dänisch noch Plattdeutsch und Petuh gesprochen. Bundesweite Bekanntheit erlangte die Hafenstadt durch die vom Kraftfahrt-Bundesamt gespeicherten „Punkte in Flensburg“, den Erotikversandhandel von Beate Uhse, das Flensburger Bier und den Handballverein SG Flensburg-Handewitt, international durch den Sitz der letzten Reichsregierung 1945 unter der Leitung von Karl Dönitz im Stadtteil Mürwik. Faktoren wie der Rumhandel und militärische Einrichtungen, etwa der Marinestützpunkt Flensburg-Mürwik, die das Wachstum der Stadt im 19. und 20. Jahrhundert prägten, spielen heute nur noch eine unwesentliche Rolle. Von größerer Bedeutung für das Oberzentrum sind der ausgeprägte Grenztourismus, der Flensburger Hafen mit dem Historischen Hafen und der Werft der FSG sowie mit rund 9200 Studierenden (WS 2014/2015) die Fachhochschule und die 1994 gegründete Europa-Universität Flensburg.
  • Führerschein (Wikipedia)
    Ein Führerschein oder ein Führerausweis ist eine amtliche Bescheinigung, die ein Vorhandensein einer Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund belegt. In Deutschland beinhaltet ein Führerschein Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis, in Österreich über die Erteilung einer Lenk[er]berechtigung. In der Schweiz heißt das Dokument Führerausweis; es zeigt die Fahrberechtigung an. Dagegen ist die Fahrerlaubnis, Lenk(er)berechtigung beziehungsweise Fahrberechtigung ein Verwaltungsakt, das heißt die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Schweiz: Motorfahrzeugen) auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Sie ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp gebunden: Wer die Berechtigung für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Fahrzeug dieses Types zu führen. Es wird durch die zuständige Behörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung (Schweizer Hochdeutsch: Führerprüfung) geknüpft, in Deutschland nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), in Österreich nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) und dem Führerscheingesetz (FSG) und in der Schweiz nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV).
  • Probezeit (Wikipedia)
    Probezeit ist ein vereinbarter oder gesetzlich angeordneter Zeitraum, während dessen ein Rechtsverhältnis oder eine erteilte Erlaubnis unter erleichterten Bedingungen gelöst bzw. entzogen werden kann. Die Probezeit dient dem Zweck, die Eignung des Vertragspartners oder des Probanden erproben zu können. Probezeit ist ein Rechtsbegriff aus dem Arbeitsrecht, dem Beamtenrecht und dem Fahrerlaubnisrecht. Im Schweizer Strafgesetzbuch ist die Probezeit auch ein Begriff des Strafrechtes. Gemeint ist dort der Nichtvollzug einer Strafe während eines vom Gericht festgelegten Zeitraums (vgl. in Deutschland Strafaussetzung zur Bewährung).
  • Radfahrer (Wikipedia)
    Ein Radfahrer, auch Fahrradfahrer, Schweizer Hochdeutsch: Velofahrer, ist eine Person, die fahrradfährt. Sie nutzt ein Fahrrad zur Fortbewegung, zum Transport oder zum Sport.
  • rote Ampel (Wikipedia)
    Ampel (von lateinisch ampulla „kleine Flasche [speziell für Salben und Öle]“, spätere übertragene Bedeutung „Leuchte“) ist die allgemeinsprachliche Bezeichnung für einen Signalgeber einer Lichtsignalanlage (LSA) oder Lichtzeichenanlage (LZA). Die Bezeichnung steht zudem für die „Ampelanlage“ als Ganzes. Diese dient der Steuerung des Straßen- und Schienenverkehrs. Ampeln ordnen für Verkehrsteilnehmer ein bestimmtes Verhalten an, indem sie gesteuerte Signale abgeben. Diese nach Form und Farbe verschiedenartigen Verkehrszeichen haben jeweils eine andere Bedeutung und wirken nur für die jeweilige Geh- oder Fahrtrichtung des zu regelnden Verkehrs.
  • Strafe (Wikipedia)
    Die Strafe ist eine Sanktion gegenüber einem bestimmten Verhalten, das im Regelfall vom Erzieher, Staat oder Vorgesetzten als Unrecht bzw. als (in der konkreten Situation) unangemessen qualifiziert wird. Der Begriff der Strafe wird insbesondere in der Rechtswissenschaft, jedoch auch in Theologie, Philosophie, Psychologie und vor allem in den Erziehungswissenschaften behandelt. In der Lerntheorie wird Strafe oder Bestrafung in zweierlei Form benutzt, als positive und als negative Strafe, und bezeichnet einfach das Gegenteil von Verstärkung. Hier bedeutet positive Bestrafung, dass auf ein bestimmtes Verhalten als Kontingenz ein unangenehmer Reiz (z. B. sozialer Druck) folgt. Negative Bestrafung bedeutet, dass auf ein bestimmtes Verhalten als Kontingenz ein angenehmer Reiz (z. B. Nahrung, Belohnung) verhindert oder versagt bzw. weggenommen wird.
  • Verkehr (Wikipedia)
    Verkehr (abgekürzt: Verk.) ist die gezielte Ortsveränderung von Personen und materiellen Gütern sowie von Nachrichten, Informationen, Energie und Wasser auf dafür vorgesehenen Wegen. Gleichzeitig ist der Verkehr die Gesamtheit dieser Personen und Dinge, die sich auf den dafür vorgesehenen Wegen bewegen oder befördert werden. Bestimmte Verkehrsarten legen die Form der Bewegung (Transport), der Objekte (Entitäten) und des Verkehrssystems fest, z. B. Straßenverkehr, Personenverkehr, Güterverkehr, Nachrichtenverkehr, Individualverkehr, Verkehrsmittel oder Verkehrsweg.
  • Zebrastreifen (Wikipedia)
    Als Zebrastreifen bezeichnet man Streifungen bei Pferden, Zebras und Eseln, siehe Wildfarbigkeitsabzeichen im Artikel Abzeichen (Pferd) einen Fußgängerübergang, und zwar den: Fußgängerüberweg in Deutschland Schutzweg (Österreich) in Österreich Fussgängerstreifen in der Schweiz umgangssprachlich einen Strichcode Siehe auch:
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