R+V-Infocenter: Nicht unbeaufsichtigt über Nacht laden
Wiesbaden, 25. August 2025. E-Bike-Akkus wieder aufladen: In den eigenen vier Wänden ist das kein Problem. Anders sieht es in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder am Arbeitsplatz aus. Dort ist eine Erlaubnis notwendig. Darauf macht das Infocenter der R+V-Versicherung aufmerksam.
Die meisten Elektrofahrräder werden mit einem Lithium-Ionen-Akku betrieben und lassen sich an einer normalen Steckdose aufladen. Geschieht dies in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie Keller oder Tiefgarage, muss jedoch der Vermieter oder die Hausverwaltung zustimmen. „Aus Brandschutzgründen kann das Laden sogar untersagt werden“, erklärt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Zudem muss der Stromverbrauch in diesen Gemeinschaftsbereichen für die Mietparteien getrennt abgerechnet werden können. „Sonst handelt es sich beim ungefragten Laden um Stromdiebstahl“, ergänzt Richter.
Auch wer sein E-Bike für den Arbeitsweg nutzt und es im Büro wieder aufladen möchte, braucht eine Genehmigung. Unerlaubtes „Anzapfen“ von Strom kann hier ebenfalls als Diebstahl gewertet werden – und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. „Das ist auch bei geringen Mengen der Fall“, warnt R+V-Experte Richter. Die gute Nachricht: Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden inzwischen kostenlose Lademöglichkeiten – selbst, wenn das E-Bike nur privat genutzt wird.
Brandgefahren vermeiden
Ganz gleich, wo der E-Bike-Akku geladen wird: Der Vorgang ist nicht ohne Risiko. Daher sollte der Akku nicht die ganze Nacht über unbeaufsichtigt an die Steckdose angeschlossen werden. Denn er kann überhitzen und sogar einen Brand verursachen. Besser ist es, ihn beim Laden im Blick behalten. Das gilt besonders dann, wenn das E-Bike länger nicht genutzt wurde. Komplette entleerte Akkus können beim Wiederaufladen eine erhöhte Brandgefahr darstellen.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Schon beim Kauf darauf achten, dass der Akku abnehmbar ist und nicht fest im Rahmen verbaut – das erleichtert das Laden zu Hause.
– Wer mit dem Wohnmobil reist, kann über einen Wechselrichter auch unterwegs Strom aus der Bordbatterie für den Fahrradakku nutzen. Das geht sogar während der Fahrt.
– Die meisten Brände entstehen durch defekte oder ungeeignete Ladegeräte. Daher sollte immer ein unbeschädigtes Original-Ladegerät verwendet werden.
– Akkus nie in der Nähe brennbarer Materialien laden. Am besten einen feuerfesten Untergrund wählen sowie direkte Sonneneinstrahlung und Hitze vermeiden.
– Den Akku idealerweise in einem Raum mit Rauchmelder laden – falls doch etwas passiert.
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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- Akku (Wikipedia)
Ein Akkumulator (kurz Akku), auch Sekundärbatterie genannt, ist ein wiederaufladbares galvanisches Element, bestehend aus zwei Elektroden und einem Elektrolyten, das elektrische Energie auf elektrochemischer Basis speichert. Ein einzelnes wiederaufladbares Speicherelement wird Sekundärelement oder Sekundärzelle genannt, im Gegensatz zur nicht (oder nur sehr begrenzt) wiederaufladbaren Primärzelle. Der Ladevorgang basiert auf der elektrolytischen Umkehrung der bei der Entladung ablaufenden chemischen Reaktionen durch Anlegen einer elektrischen Spannung. Sekundärzellen lassen sich – wie Primärzellen – zu Batterien zusammenschalten, in Reihenschaltung (für höhere elektrische Spannung) oder in Parallelschaltung (für höhere Kapazität oder höhere Stromstärken). Beide Schaltungsvarianten führen zur entsprechenden Erhöhung des Gesamt-Energiegehalts [Produkt aus Kapazität und Spannung, angegeben in Wattstunden (Wh)] der Anordnung. Bei jedem Akkumulatortyp ist die Nennspannung der Akkumulatorzelle durch die verwendeten Materialien festgelegt; da jene für die meisten Anwendungen zu gering ist, wird häufig die Reihenschaltung angewandt, um die Spannung zu erhöhen (siehe Bild Starterbatterie). Die Kapazität und die mögliche Stromstärke hängen dagegen von der Baugröße ab. Deshalb ist eine Parallelschaltung mehrerer Zellen in der Regel nicht nötig; stattdessen verwendet man einen Akku mit entsprechend groß dimensionierten Zellen. - Arbeitsplatz (Wikipedia)
Als Arbeitsplatz (englisch work place) bezeichnet man in der Organisationslehre eine räumlich eingegrenzte, mit Arbeitsmitteln ausgestattete Stelle in einer Wirtschaftseinheit, an der eine Arbeitskraft ihre Arbeitsaufgaben verrichten kann. - Brandschutz (Wikipedia)
Unter Brandschutz oder Feuerschutzwesen versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes (Feuer und Rauch) vorbeugen (Brandverhütung durch vorbeugenden und baulichen Brandschutz) und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz). Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie zum Beispiel den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Man unterscheidet den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz. - Elektrofahrrad (Wikipedia)
Ein E-Bike (Abk. für englisch electric bike ‚Elektrorad‘) oder Elektrofahrrad ist ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Insbesondere für die jeweiligen Nutzungs-Bestimmungen und -Bedingungen im öffentlichen Straßenverkehr u. a. in Deutschland ist hierbei allerdings folgende Unterscheidung in die drei Kategorien „Pedelec“, „S-Pedelec“ und „E-Bike“ vorzunehmen: Pedelec (als Akronym für englisch pedal electric bicycle ‚Pedal-Elektrofahrrad‘): Es ist ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung der eingesetzten Muskelkraft bis 25 km/h, einer Unterstützung, die also stets ab der Geschwindigkeit von 25 km/h endet. Somit kommt der trittunterstützende Elektromotor nur zum Einsatz, wenn Muskelkraft und der eingebaute Motor für einen gemeinsamen Antrieb des E-Fahrrads sorgen, und sobald aufgehört wird zu treten, setzt auch die Unterstützung des Motors aus. Gleiches gilt, wenn eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht wird. Zudem gilt für sie eine maximale Nenndauerleistung von bis zu 250 Watt. Mit Stand vom Juli 2025 wird hierbei allerdings bisher weder eine kurzfristige maximale Unterstützungsleistung am Antriebsrad noch ein maximales Unterstützungsverhältnis, d. h. ein Maximalverhältnis zwischen Fahrerleistung und Motorleistung, vom Gesetzgeber vorgegeben, was zunehmend auf Kritik stößt. In diese Kategorie fallen 95 % aller verkauften elektromotorisch unterstützten Zweiräder. Umgangssprachlich werden gerade diese Pedelecs in Deutschland häufig als E-Bike tituliert. Beim S-Pedelec bzw. Speed-Pedelec kommt der unterstützende Elektromotor ebenfalls nur zum Einsatz, wenn Muskelkraft und der eingebaute Motor für einen gemeinsamen Antrieb des E-Fahrrads sorgen, und sobald aufgehört wird zu treten, setzt auch die Unterstützung des Motors aus. Allerdings erst wenn eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreicht wird, setzt beim S-Pedelec die Unterstützung des Motors aus. Ein echtes E-Bike ist demnach ein motorisiertes Fahrrad, das stets auf Knopfdruck und ohne Trittunterstützung fährt. E-Bikes sind eine Form der Elektromobilität. - Erlaubnis (Wikipedia)
Die Erlaubnis, auch Genehmigung, Bewilligung oder Konzession (von lateinisch concedere ‚zugestehen‘, ‚erlauben‘), ist eine von einer Behörde ausgestellte Erklärung, mit der ein bestimmtes Verhalten zugelassen oder ein Antrag genehmigt wird. - Gemeinschaftsraum (Wikipedia)
Der Aufenthaltsraum ist allgemein betrachtet ein Raum innerhalb von Wohnungen oder Gebäuden, der für einen längeren Aufenthalt von Menschen geeignet ist. Ob ein Raum diese Eignung besitzt, hängt im Wesentlichen mit Anforderungen hinsichtlich der Raumgröße, der Raumhöhe, der Belichtung und der Belüftung zusammen. Um die Sicherheit und Gesundheit von Menschen zu gewährleisten, die in Aufenthaltsräumen arbeiten und/oder leben, werden von den Landesbauordnungen gewisse Mindestanforderungen definiert. - Keller (Wikipedia)
Ein Keller (von lateinisch cellarium; auch „Kellergeschoss“, „Untergeschoss“ oder „Souterrain“ genannt) ist ein geschlossenes Gebäudebauteil, das sich ganz oder zumindest überwiegend unterhalb der Erdoberfläche befindet. Zweck des Kellers war ursprünglich die Lagerung von Lebensmitteln in kühler Umgebung, da ein Keller eine gleichmäßigere Temperatur aufweist als ein oberirdisches Bauwerk. Durch die Fortschritte in der Entwicklung der Kältetechnik ist diese Bedeutung des Kellers jedoch in den Hintergrund getreten. - Steckdose (Wikipedia)
Eine Steckdose dient als elektrischer Steckverbinder zwischen Leitungen. In der Elektroinstallation wird sie entweder fest an einer Wand (Aufputz) oder versenkt (Unterputz) installiert. In Verlängerungsleitungen, Tisch- oder Mehrfachsteckdosen gibt es Steckdosen als mobile Leitungskupplungen. Eine Steckdose wird meist für die Stromversorgung verwendet, umgangssprachlich ausschließlich für diese Anwendung. Aber auch Antennen-, Telefon- und Datenübertragungdosen sind Steckdosen. Üblicherweise werden über Steckdosen Geräte mit Einphasen- von 100 bis 230 Volt oder Dreiphasenwechselstrom (Drehstrom) versorgt; es gibt aber auch genormte Steckdosen für Gleichstrom. Auch für die Versorgung mit höheren Spannungen und Strömen existieren Steckdosensysteme, wie das Combined Charging System zur leistungsstarken Gleichstromladung von zum Beispiel Elektroautos. Die Steckverbinder sind für gewöhnlich genormt, aber aus historischen Gründen nicht immer international. - Stromdiebstahl (Wikipedia)
Entziehung elektrischer Energie (ugs.: Stromdiebstahl) ist in Deutschland ein von § 248c StGB erfasstes Vergehen. Es handelt sich dabei um ein diebstahlsähnliches Delikt, das in zwei Tatvarianten begangen werden kann. Die schwerere Tatvariante ist verwirklicht, wenn der Täter sich oder einen Dritten durch den Entzug elektrischen Stroms bereichert. Die weniger schwere Tatvariante besteht darin, einen anderen durch den Entzug elektrischen Stroms zu schädigen. - Tiefgarage (Wikipedia)
Eine Tiefgarage bzw. Rampengarage, in der Schweiz auch Autoeinstellhalle, ist ein Abstellplatz für Fahrzeuge – in der Regel für PKW – unterhalb der Erdoberfläche. Eine Tiefgarage in einfacher Form ist eine Einzelgarage im Kellerbereich eines Hauses, das über eine Einfahrmöglichkeit mit einer geeigneten Steigung ausgestattet ist (sog. Einliegergarage). Zumeist jedoch versteht man unter einer Tiefgarage einen mit mehreren Stellplätzen ausgestatteten unterirdischen Parkplatz. Für das Abstellen eines Fahrzeuges in öffentlichen Tiefgaragen muss normalerweise eine Parkgebühr entrichtet werden. Tiefgaragen werden oft unterhalb von Gebäuden erstellt, um hohe Grundstückskosten für notwendige Ersatzstellflächen für Fahrzeuge oberhalb der Erdoberfläche zu umgehen. Eine Tiefgarage kann sich jedoch auch unter einer Grünanlage oder unterhalb eines Parkhauses befinden. Die baulichen Anforderungen einer Tiefgarage sind in der Garagenverordnung festgehalten. Jedes deutsche Bundesland außer Berlin hat eine eigene Verordnung. Mit zunehmender Verkehrsdichte traten in den 1950er Jahren erstmals Parkplatzschwierigkeiten auf. In der Schweiz wurden in Bern und Lausanne Mitte der 1950er Jahre die ersten großen Tiefgaragen gebaut. - Wohnung (Wikipedia)
Eine Wohnung ist ein umschlossener Raum oder eine Flucht aus mehreren Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Wohnung ist ein Sammelbegriff für alle Arten von Behausungen, Gebäuden und Räumen, die als Wohnsitz dienen können, also etwa Wohnheimzimmer, Etagenwohnungen, Einfamilienhäuser, Hütten, Wohnhöhlen, Wohnwagen, Wohnmobile und Hausboote. Während der Begriff Wohnraum einzelne bewohnbare Räume (Zimmer) und als Pluraletantum gleichzeitig auch die Gattung bewohnbarer Räume bezeichnet, bezieht der Ausdruck Wohnung sich stets auf eine individuelle Einheit solcher Räume. In einem engeren Sinne wird unter einer Wohnung die Zusammenfassung mehrerer Räume verstanden, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. Dafür sind Nebenräume wie Küche, Bad oder Dusche und Toilette vorhanden. Eine Wohnung verfügt über einen selbständigen Zugang und ist insbesondere in sich abgeschlossen und von anderen Wohnungen baulich getrennt. Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Wohnen, also mit Wohnungen im weiteren Sinne als die häufigste Form der Unterkunft. Mit der Gestaltung von Wohnungen beschäftigen sich die Architektur und die Innenarchitektur, mit ihrer Planung und Ausführung der Wohnungsbau. Weitere Bereiche rund um das Wohnen sind u. a. die Wohnbauförderung, die Wohnpsychologie, das Wohn- und Wohnungsrecht, die Wohnungsfürsorge, die Wohnungshilfe, der Wohnungsmarkt, die Wohnungspolitik und die Wohnungswirtschaft. Die Gesamtheit der Institutionen, Aktivitäten und Regelungen zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum wird als Wohnungswesen bezeichnet.