„Absurditäten streichen“

BVI fordert entschlossene GEG-Reform

"Absurditäten streichen"

BVI-Präsident Thomas Meier (Bildquelle: BVI)

Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeiten und dafür bis Ende Januar Eckpunkte vorlegen. Ende Februar will das Kabinett dann die Reform beschließen. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. begrüßt diesen Schritt, warnt jedoch vor Halbherzigkeit: „Die Sanierungsquote stagniert seit Jahren unter einem Prozent. Das liegt auch an den Millionen Eigentumswohnungen, die bei der unseligen GEG-Reform der Ampel außer Acht gelassen wurden, obwohl sie 25 Prozent des Gebäudebestands ausmachen“, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier. Anlässlich seines Jahresauftakttreffens am 22. und 23. Januar 2026 in Münster macht der Verband deshalb noch einmal seine Position deutlich.

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Eine neuerliche Novellierung des GEG bietet die Chance, die längst überfälligen Korrekturen vorzunehmen, damit die Energiewende auch im Gebäudebestand sozialverträglich und wirtschaftlich umgesetzt werden kann. „Doch dafür darf die Politik keine halben Sachen machen“, mahnt Meier im Vorfeld der Münsteraner Verwalterkonferenz, zu der hunderte Unternehmer aus der Immobilienwirtschaft erwartet werden.
Im Koalitionsvertrag ist davon die Rede, das sogenannte Heizungsgesetz abzuschaffen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Aber schon jetzt heißt es aus Regierungskreisen, dass wichtige Grundsätze wohl nicht geändert würden. Dabei bedürfen aus Sicht des BVI einige Aspekte im Gesetz weit mehr als bloßer Schönheitskorrekturen: „Für Deutschlands Wohnungseigentümergemeinschaften sind die Heizungslösungen, die das GEG derzeit für Mehrfamilienhäuser vorsieht, entweder nicht praxistauglich, außerordentlich teuer oder nur mit hohem Aufwand zu realisieren“, kritisiert Meier. „Um das zu ändern, braucht es eine entschlossene Reform, die die Belange Wohnungseigentümer berücksichtigt und mit den bisherigen Absurditäten vor allem beim Heizungstausch konsequent aufräumt.“

1. Zwangsaustausch intakter Heizungen mit negativem Klimaeffekt
Zu diesen Absurditäten zählt aus Sicht des BVI vor allem der Zwangsaustausch intakter Heizungen. Das GEG verpflichtet derzeit Wohnungseigentümer, funktionierende Heizungen allein aufgrund ihres Alters auszutauschen. Gleiches gilt für Schäden an Teilbereichen: Ist nur eine von mehreren Gasetagenheizungen in einem Gebäude irreparabel defekt, müssen Immobilienverwaltungen den Austausch der gesamten Anlage planen. „Klimaschonend ist das nicht“, beanstandet Meier. Ein Komplettaustausch verursache zusätzliche CO-Emissionen durch Produktion, Transport und Einbau neuer Anlagen und verschlechtere kurzfristig sogar die Klimabilanz. Für Wohnungseigentümergemeinschaften bedeute das hohe Kosten ohne unmittelbaren ökologischen Nutzen.

2. Theoretische Technologieoffenheit, faktischer Wärmepumpenzwang
Auch bei der Technologieoffenheit sieht der BVI Handlungsbedarf. Zwar lässt das Gesetz formal mehrere Heiztechnologien zu, politisch werde jedoch suggeriert, die Wärmepumpe sei die bevorzugte Lösung. In älteren, unsanierten Gebäuden ist die Umrüstung jedoch häufig teuer und technisch komplex. „Es ist deshalb kaum verwunderlich, dass 2024 nur 4,4 Prozent aller Bestandswohnungen mit Wärmepumpen beheizt wurden“, erklärt Meier. Diese Stagnation halte an, denn andere CO2-freundliche Systeme seien oft schwer realisierbar – etwa wegen Genehmigungsfragen, fehlender Infrastruktur oder Platzmangel, zum Beispiel für einen Pelletbunker. „Auch Fernwärme oder Wasserstoff sind vielerorts auf absehbare Zeit nicht verfügbar“, bemängelt Meier. Stattdessen sollte aus Sicht des BVI stärker die Gebäudehülle in den Mittelpunkt rücken: „Eine bessere Dämmung kann bis zu 60 Prozent Heizenergie sparen.“ Ein solcher Ansatz führe eher zum Ziel als Investitionen in ungeeignete Heizsysteme.

3. Förderung ohne Planungssicherheit
Anlass zu Kritik gibt zudem die derzeitige Förderpolitik. Ständige Änderungen, komplizierte Verfahren und unklare Zuständigkeiten machen es Eigentümergemeinschaften schwer, finanzielle Fördermittel zu nutzen. Dazu kommt die Unsicherheit, ob eine Sanierungsmaßnahme überhaupt gefördert wird, denn ein eigenes Programm für das Wohnungseigentum fehlt: „Selbst mit Förderung bleiben oft hohe Eigenanteile im fünf- bis sechsstelligen Bereich“, führt Meier aus. Das überfordere die Rücklagen vieler Eigentümer. Abhilfe könne nur ein Förderprogramm schaffen, das auf die hohe Kostenlast und die langwierigen Entscheidungsprozesse von Wohnungseigentümergemeinschaften zugeschnitten sei.

Plädoyer für mehr Praxistauglichkeit
Wie weit sich das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vom aktuellen GEG unterscheiden wird, wird nicht nur auf der bevorstehenden Münsteraner Verwalterkonferenz, sondern auch in den kommenden Wochen und Monaten heiß diskutiert werden. Klar ist für den BVI schon jetzt: Mit kosmetischen Korrekturen ist es bei der Reform nicht getan. „Deutschlands Immobilienverwalter stehen bereit, die Energiewende im Gebäudebestand voranzubringen. Doch die Instrumente müssen praxistauglich und sozialverträglich sein“, macht Meier unmissverständlich deutlich. „Notwendig ist ein entschlossener Neustart, der Fehlkonstruktionen beseitigt, gesetzliche Vorgaben konsequent vereinfacht und endlich verlässliche Förderbedingungen für Wohnungseigentümergemeinschaften schafft.“

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit über 40 Jahren professionelle Unternehmen der Immobilienverwaltung, die sich auf Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert haben. Die über 800 mittelständischen Mitgliedsunternehmen beschäftigen rund 3.000 Mitarbeiter und verwalten etwa 1,4 Millionen Wohneinheiten in ganz Deutschland.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • GEG (Wikipedia)
    Die Abkürzung GEG bezeichnet: das Gebäudeenergiegesetz als IATA-Code den Flughafen Spokane die Großeinkaufs-Gesellschaft Deutscher Consumvereine GEG Elektro und Gebäudetechnik GmbH, den Eigentümer der Straßenbahn Gmunden die Gelehrte Estnische Gesellschaft Siehe auch: Gegg
  • Heizungsgesetz (Wikipedia)
    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz. Es wurde 2020 vom Kabinett Merkel IV entworfen und im Bundestag verabschiedet, um die nationalen Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen. Mit dem Gesetz wurde auch das Energieeinsparrecht für Gebäude vereinheitlicht, indem das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz darin aufgingen. Es ist auch ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende. Am 19. April 2023 billigte das Kabinett Scholz einen Entwurf zur Novelle des GEG (umgangssprachlich „Heizungsgesetz“), die nach einigen Änderungen schließlich am 8. September 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Gemäß Gesetz wurden damit unter anderem folgende Sachverhalte relevant: Seit dem 1. Januar 2024 müssen Heizungen von Neubauten in Neubaugebieten zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Wärme von Wärmepumpen und Fernwärme gilt dabei bereits jetzt als erneuerbar. Mit verbindlichem Beschluss zur Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzgebieten durch den kommunalen Gemeinderat (das Vorliegen einer Wärmeplanung reicht dafür nicht aus), spätestens aber ab Mitte 2026 (Kommune mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. Mitte 2028 (Kommune mit weniger als 100.000 Einwohnern) müssen auch neue Heizungen in Bestandsbauten mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab 2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden (§ 72 Abs. 4). Um wirtschaftliche Verluste zu vermeiden, ist es daher naheliegend, dass bereits mindestens 20 Jahre vorher (Lebensdauer von Heizungsanlagen) Regelungen getroffen werden, um den Neueinbau von fossilen Heizungen zu begrenzen. Bereits vor der viel diskutierten 2. Novelle sah das GEG Austauschverpflichtungen für bestimmte mehr als 30 Jahre alte, ineffiziente Standard- beziehungsweise Konstant-Temperaturkessel vor. Befreit von dieser Austauschpflicht sind Eigentümer, die bereits vor 2002 in ihrem Gebäude wohnten. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude sowie anderer Förderungen werden energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen sowie der Umstieg auf konforme Heizungen unterstützt.
  • Immobilienverwaltung (Wikipedia)
    Unter Verwaltung versteht man allgemein administrative Tätigkeiten, die mit der Besorgung eigener oder fremder Angelegenheiten zusammenhängen und meist in einem organisatorischen Rahmen wie Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen stattfinden. Der Begriff der Verwaltung wird in vielen Fachgebieten uneinheitlich verwendet, so dass eine Trennung in öffentliche Verwaltung und private Verwaltung sinnvoll erscheint. Die öffentliche Verwaltung kann in der Form des öffentlichen Rechts handeln, dann liegt hoheitliche Verwaltung vor. Handelt sie im Privatrecht, spricht man von fiskalischer Verwaltung. Hartmut Maurer definiert die öffentliche Verwaltung als die am öffentlichen Interesse orientierte, aus gesetzlicher und Eigeninitiative erfolgende, zukunftsgerichtete und überwiegend einzelfallorientierte Sozialgestaltung. Meist wird mit dem Begriff Verwaltung die öffentliche Verwaltung assoziiert, deren Arbeit primär in der Besorgung fremder Angelegenheiten besteht. Bei Unternehmen dagegen nimmt die Verwaltung Querschnitts- oder Servicefunktionen wahr und besorgt weitgehend Angelegenheiten des Unternehmens. Der Auftrag des organisierten Verwaltens besteht aus einem Aufgabenkomplex, der das zeitnahe, aufgabenbezogene Erfassen, Betreuen, Leiten, Lenken und das Verantworten dynamischer Systeme nach stabilen Vorschriften verwirklicht. In diesem Sinne betreiben alle bürokratisch strukturierten Betriebe in Politik, Religion, Wirtschaft und Kultur Verwaltungen. Die Wissenschaft, welche sich interdisziplinär mit der Verwaltung als Erkenntnisobjekt auseinandersetzt, ist die Verwaltungswissenschaft.
  • Reform (Wikipedia)
    Reform (gebildet aus lat. re: zurück und formare: bilden, gestalten; zusammengesetzt etwa: Wiederherstellung), auch Reformierung und Reformation, bezeichnet eine planvolle Umgestaltung bestehender Verhältnisse, Systeme, Ideologien oder Glaubenslehren in Politik, Religion, Wirtschaft oder Gesellschaft. Sie wird häufig als Gegenwort zur Revolution eingesetzt, die für schneller ablaufende Entwicklungen beziehungsweise für Änderungen mit radikalerem Wandel steht. Das Wort erscheint schon in den Paulus-Briefen der Bibel, später auch in dem Zusammenhang mit der kirchlichen evangelischen Reformation zur Zeit Martin Luthers.
  • Wohnungseigentümer (Wikipedia)
    Wohnungseigentum steht für: Wohnungseigentum (Deutschland) Wohnungseigentum (Österreich), siehe Wohnungseigentumsrecht (Österreich) #Begriffe Stockwerkseigentum in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein Siehe auch: Wohneigentum
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