ARAG Expertin Christina Gellert über neue Regeln und Sparpotenziale

Nebenkostenabrechnung: Was Mieter jetzt wissen müssen

ARAG Expertin Christina Gellert über neue Regeln und Sparpotenziale

Fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen sind bei der ARAG der häufigste Auslöser für Rechtsstreitigkeiten im Bereich „Mieten und Wohnen“. Das geht aus dem ARAG Trendmonitor Recht 2025 hervor. Zugleich zeigt die Auswertung, dass die Zahl der ARAG Rechtsschutzfälle im gesamten Bereich Miete und Wohnen seit 2021 um 74 Prozent gestiegen ist: Immer mehr Menschen sehen sich auch aufgrund steigender Wohnkosten gezwungen, ihren Lebensstandard rechtlich zu verteidigen. Umso mehr lohnt ein genauer Blick auf die jährliche Nebenkostenabrechnung. ARAG Expertin Christina Gellert erklärt, welche Neuerungen gelten, worauf Mieter achten sollten und wo sich möglicherweise Geld sparen lässt.

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Was hat sich bei den Nebenkostenabrechnungen 2026 geändert?
Christina Gellert: Für Mieter und Vermieter wird die Nebenkostenabrechnung zunehmend digitaler. Viele Hausverwaltungen stellen Abrechnungen inzwischen elektronisch bereit und nutzen digitale Verbrauchsdaten von Funkmessgeräten. Daneben gewinnen die gesetzlichen Vorgaben rund um Energieverbrauch und Klimaschutz weiter an Bedeutung. Besonders relevant bleibt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern. Sie wirkt sich inzwischen spürbar auf die Heizkosten aus und gehört zu den Angaben, die Mieter bei ihrer Abrechnung genau kontrollieren sollten.

Welche Rolle spielt die CO2-Kostenaufteilung inzwischen?
Christina Gellert: Die Beteiligung von Vermietern an den CO2-Kosten soll Anreize für energetische Modernisierungen schaffen. Wie hoch der Anteil des Vermieters ausfällt, richtet sich nach dem energetischen Zustand des Gebäudes. Je schlechter die Energiebilanz einer Immobilie, desto größer ist grundsätzlich der Kostenanteil des Vermieters. Mieter sollten deshalb prüfen, ob die CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung gesondert ausgewiesen wurden. Wer seine Wohnung über einen eigenen Vertrag mit dem Energieversorger beheizt, etwa bei einer Gasetagenheizung, muss den Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter selbst geltend machen. Dafür gilt eine Frist von zwölf Monaten.

Was gilt bei den inzwischen weit verbreiteten digitalen Messsystemen?
Christina Gellert: Moderne Funkzähler und fernauslesbare Messgeräte ermöglichen eine regelmäßige Erfassung der Verbrauchsdaten. Für Mieter bedeutet das mehr Transparenz über den eigenen Energieverbrauch. Gleichzeitig können Abrechnungen schneller erstellt werden, weil viele Daten automatisiert übermittelt werden.

Die Digitalisierung ändert allerdings nichts an den grundlegenden Rechten der Verbraucher. Auch bei digital erfassten Daten müssen die Abrechnungen nachvollziehbar sein. Mieter haben weiterhin das Recht, die zugrunde liegenden Informationen einzusehen und prüfen zu lassen.

Welche Angaben muss eine Nebenkostenabrechnung zwingend enthalten?
Christina Gellert: Eine ordnungsgemäße Abrechnung muss für Mieter nachvollziehbar sein. Dazu gehören die Gesamtkosten des Gebäudes, der angewandte Verteilerschlüssel, der auf die Wohnung entfallende Kostenanteil sowie die bereits geleisteten Vorauszahlungen. Fehlen wesentliche Angaben oder sind einzelne Positionen nicht nachvollziehbar, sollten Mieter nachfragen.

Wie können Mieter ihre Abrechnung konkret überprüfen?
Christina Gellert: Zunächst sollten Mieter die einzelnen Kostenpositionen mit ihrem Mietvertrag abgleichen. Denn nicht jede Ausgabe des Vermieters darf automatisch auf die Mieter umgelegt werden. Anschließend lohnt sich ein Vergleich mit den Vorjahresabrechnungen. Fallen einzelne Kosten deutlich höher aus, sollte man genauer hinschauen.

Wer Zweifel an der Abrechnung hat, kann Einsicht in die zugrunde liegenden Unterlagen verlangen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Vermieter dafür nicht nur Rechnungen, sondern grundsätzlich auch Zahlungsbelege vorlegen können (BGH, Az.: VIII ZR 118/19). So lässt sich nachvollziehen, ob die angesetzten Kosten tatsächlich angefallen sind. Das lohnt sich durchaus: Untersuchungen von Nebenkosten-Prüfdienstleistern zeigen seit Jahren hohe Fehlerquoten bei Betriebskostenabrechnungen.

Wichtig zu wissen: Das Recht auf Belegeinsicht besteht auch nach dem Ende des Mietverhältnisses. Einen Anspruch auf die Zusendung von Belegkopien haben Mieter allerdings nur in Ausnahmefällen, etwa wenn ihnen die persönliche Einsichtnahme beim Vermieter nicht zumutbar ist. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hanau kommt es dabei auf die Entfernung zwischen der früheren Mietwohnung und dem Vermieter an. Wie weit der neue Wohnort des Mieters entfernt liegt, spielt hingegen keine Rolle (Az.: 2 S 43/24).

Welche Fehler kommen bei Nebenkostenabrechnungen besonders häufig vor?
Christina Gellert: Häufig treten Fehler bei den Fristen auf. Vermieter müssen die Abrechnung grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Erfolgt die Zustellung später, können Nachforderungen in vielen Fällen nicht mehr geltend gemacht werden. Auch kommt es immer wieder zu falschen Wohnflächenangaben, fehlerhaften Verteilerschlüsseln oder unzulässigen Kostenpositionen. Besonders häufig gibt es Streit um Hausmeisterkosten, Versicherungen oder Reparaturkosten. Umlagefähig sind zwar bestimmte Hausmeistertätigkeiten wie Reinigung, Winterdienst oder Gartenpflege sowie etwa die Gebäudeversicherung. Kosten für Verwaltungstätigkeiten, Rechtsschutzversicherungen oder Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten dürfen dagegen grundsätzlich nicht über die Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden. Auch die Umlage von Verwaltungskosten oder Instandhaltungskosten führt regelmäßig zu Beanstandungen.

Was gilt für Mieter, die über Fernwärme versorgt werden?
Christina Gellert: Auch Fernwärmekunden sollten ihre Abrechnungen genau prüfen. Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass Verbraucher nicht allein deshalb an möglicherweise unzulässige Preiserhöhungen gebunden sind, weil sie diese nicht innerhalb der in Deutschland bislang geltenden Dreijahresfrist beanstandet haben (EuGH, Az.: C-900/24). Hintergrund sind missbräuchliche Preisanpassungsklauseln in Fernwärmeverträgen. Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit früherer Preiserhöhungen hat, sollte daher prüfen lassen, ob Ansprüche bestehen.

Welche Kosten dürfen überhaupt auf Mieter umgelegt werden?
Christina Gellert: Die Betriebskostenverordnung unterscheidet zwischen sogenannten warmen und kalten Betriebskosten. Zu den warmen Kosten zählen insbesondere Heizung und Warmwasser einschließlich der damit verbundenen Betriebs- und Wartungskosten. Zu den kalten Betriebskosten gehören etwa Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Hausmeisterkosten oder die Beleuchtung gemeinschaftlich genutzter Flächen. Voraussetzung ist allerdings immer, dass die Umlage im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde.

Wann sollten Mieter Widerspruch gegen eine Abrechnung einlegen?
Christina Gellert: Wer Fehler vermutet, sollte nicht zu lange warten. Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung müssen grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung erhoben werden. Empfehlenswert ist eine schriftliche Mitteilung, damit sich der Widerspruch später nachweisen lässt. Je konkreter die Beanstandungen formuliert werden, desto besser.

Können Mieter mit ihrer Nebenkostenabrechnung Steuern sparen?
Christina Gellert: Ja. Bestimmte Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Hausmeisterdienste, Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder bestimmte Wartungsarbeiten. Auf diese Weise lässt sich ein Teil der über die Nebenkosten gezahlten Ausgaben über die Steuer zurückholen. Berücksichtigt werden dabei 20 Prozent der entsprechenden Kosten bis zu den gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Betriebskosten (Wikipedia)
    Betriebskosten steht für: in der Betriebswirtschaftslehre den Werteverzehr im laufenden Geschäftsbetrieb, siehe Betriebskosten (Betriebswirtschaftslehre) in der Bankbetriebslehre eine spezifische Kostenart, siehe Bankkalkulation#Betriebs- und Wertsphäre in der Immobilienwirtschaft die laufenden Kosten einer Immobilie, siehe Betriebskosten (Immobilien) Siehe auch:
  • Expertin (Wikipedia)
    Ein Experte (auch Fachexperte oder Sachkundiger oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann dessen kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, für einen Experten kennzeichnend sein. Experten sind auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens imstande, „Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“. Schlüsselbegriffe der Fachkompetenz sind danach Zielorientierung, Sachgerechtheit (Gegenstandsbezogenheit), Methodenkompetenz, Selbständigkeit und die Fähigkeit zu situationsgerechter Anwendung und Ergebnisbeurteilung.
  • Gellert (Wikipedia)
    Gellert steht für: Gellertquartier, Wohnbezirk in Basel, Teil von Basel-St. Alban Gellert-Dreieck oder Verzweigung Gellert für eine Autobahn-Verzweigung in Basel eine Schreibvariante von Gelert, walisische Sagengestalt Gellert (Film), deutscher Spielfilm (2007) Gellert (Ilm), rechter Auengraben zur Ilm (zur Abens) in Rohrbach, Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm, Bayern Gellerts Butterbirne Gellert ist der Familienname folgender Personen: Alex Gellert (* 1989), italo-kanadischer Eishockeyspieler Bruno Gellert (1872–1945), deutscher Theater- und Filmkomponist Christlieb Ehregott Gellert (1713–1795), deutscher Metallurge und Mineraloge Christian Fürchtegott Gellert (1715–1769), deutscher Dichter und Philosoph Cornelius Gellert (1881–1944), deutscher Politiker (SPD) Darco Gellert (* 1968), deutsch-französischer Graffiti-Künstler Friedrich Leberecht Gellert (1711–1770), deutscher Fechtmeister und Oberpostcommissarius in Leipzig Horst Gellert (* 1939), deutscher Manager Hugo Gellert (1892–1985), US-amerikanischer Künstler Imre Gellért (1888–1981), ungarischer Turner Inge Gellert (* 1952), deutsche Literaturwissenschaftlerin Joachim Gellert (* 1958), deutscher Jazz- und Weltmusiker Johannes F. Gellert (1904–1994), deutscher Geograph und Geologe Kurt Gellert (1900–1990), deutscher Bauernführer Lawrence Gellert (1898–1979), US-amerikanischer Folkloreforscher Lothar Gellert (* 1957), deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer Natalja Wladimirowna Gellert (* 1953), sowjetische bzw. kasachische Politikerin Oswald Gellert (1889–1943), tschechoslowakischer Industrieller Otto Gellert (1929–2014), deutscher Wirtschaftsprüfer, Steuer- und Unternehmensberater Siehe auch: Gallert Gellért Gellertberg (Niederau) Gellert-Preis
  • Hausverwaltung (Wikipedia)
    Eine Hausverwaltung (auch Mietverwaltung oder Wohnungsverwaltung genannt) beschäftigt sich im Bereich der Immobilienwirtschaft mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (meist Mehrparteienhäuser), Wohnanlagen, Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekten. Unter einem Hausverwalter bzw. einer Hausverwalterin versteht man eine selbständige Person, welche eigene oder fremde Häuser und Wohnungen verwaltet. Die Hausverwaltung wird manchmal mit dem Hausmeister verwechselt. Der Hausmeister ist jedoch nur angestellt, z. B. bei der Hausverwaltung oder einem externen Dienstleister, und verrichtet überwiegend Reinigungs-, Garten- und kleinere Handwerkerarbeiten, während es sich bei der Hausverwaltung um eine administrative Tätigkeit handelt.
  • Klimaschutz (Wikipedia)
    Klimaschutz ist der Sammelbegriff für (organisatorische bzw. technische usw.) Maßnahmen, die der durch den Menschen verursachten globalen Erwärmung entgegenwirken und mögliche Folgen der globalen Erwärmung abmildern (Mitigation) oder verhindern sollen. Als wichtige Grenze gilt die Zwei-Grad-Schwelle, die nicht überschritten werden sollte, wenn katastrophale Auswirkungen der globalen Erwärmung verhindert werden sollen. Einen gefährlichen Klimawandel zu verhindern gilt als eine der größten Herausforderungen der menschlichen Zivilisation. Da Kohlenstoffdioxid als wichtigster Treiber der gegenwärtigen Erderwärmung sehr lange in der Atmosphäre bleibt und manche Folgen des Klimawandels langfristig und irreversibel sind, werden die politischen Weichenstellungen der Gegenwart und unmittelbaren Zukunft tiefgreifende Auswirkungen für Tausende bis Zehntausende von Jahren haben. Kernelement des Klimaschutzes ist die drastische Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen aus Energieerzeugung und Energienutzung in Industrie, Landwirtschaft, Verkehr und Privathaushalten, bis schließlich Netto-Null-Emissionen erreicht werden. Zur Begrenzung der globalen Erwärmung gemäß dem Pariser Übereinkommen sind bis in die 2030er Jahre hinein rasche und umfassende Emissionsminderungen notwendig, insbesondere durch eine Transformation des Energiesektors, wobei erneuerbare Energien eine zentrale Rolle spielen und je nach regionalen Voraussetzungen auch Kernenergie sowie CO2-Abscheidung und -Speicherung zur Emissionsminderung beitragen können. Die Begrenzung der globalen Erwärmung auf ein bestimmtes Niveau erfordert langfristig Klimaneutralität, da für jede Temperaturgrenze nur ein begrenztes Emissionsbudget zur Verfügung steht. Die Begrenztheit dieses Budgets bedeutet zugleich, dass jede Verzögerung des Klimaschutzes in der Gegenwart später deutlich schnellere und tiefgreifendere Maßnahmen erforderlich macht. Ebenfalls wichtig ist die Erhaltung und gezielte Förderung von Kohlenstoffsenken, also natürlichen Bestandteilen wie insbesondere Wäldern, die Kohlenstoffdioxid aufnehmen und binden können. Solche Klimaschutzmaßnahmen mindern zudem die Luftverschmutzung und haben weitere positive …
  • mieter (Wikipedia)
    Mieter ist eine Vertragspartei, siehe: Mietvertrag (Deutschland) Mietvertrag (Österreich) Mietvertrag (Schweiz) Mieter steht außerdem für: Ankermieter, den Hauptnutzer einer gewerblich genutzten Immobilie Der Mieter, siehe: Der Mieter (Tschechow), eine Kurzgeschichte von Anton Tschechow Der Mieter (1927), ein Film von Alfred Hitchcock Der Mieter (1967), ein Fernsehfilms von Wolf Dietrich Der Mieter (1976), ein Film von Roman Polański Der Mieter (Oper), Oper von Händl Klaus und Arnulf Herrmann nach Roland Topors Roman Die Mieter, einen Roman von Bernard Malamud Mona Mur & Die Mieter, eine ehemalige deutsche Punkrockband Nachmieter, einen Mieter, der eine Mietsache übernimmt Oh, diese Mieter, eine Fernsehserie Untermieter, einen Dritten, der die Mietsache gebraucht Siehe auch: Miete Vermieter
  • Nebenkostenabrechnung (Wikipedia)
    Nebenkosten sind allgemein jene Kosten, die aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen neben einem Hauptaufwand anfallen.
  • Rechtsstreitigkeit (Wikipedia)
    Ein Rechtsstreit ist ein gerichtliches Verfahren über ein Rechtsverhältnis, bei dem mindestens zwei Parteien mit gegensätzlichen Interessen beteiligt sind, bezeichnet auch als Prozess. Im allgemeinen Sprachgebrauch schließt der Begriff Rechtsstreit auch vorgerichtliche Auseinandersetzungen ein.
  • Vermieter (Wikipedia)
    Vermieter ist eine Vertragspartei, siehe: Mietvertrag (Deutschland)#Verpflichtungen der Parteien Mietvertrag (Österreich) Mietvertrag (Schweiz) Siehe auch: Die Vermieterin Mieter
  • wohnen (Wikipedia)
    Die Geschichte des Wohnens beginnt mit der Sesshaftwerdung des Menschen seit der neolithischen Revolution. Seither bildeten sich unterschiedliche Wohnformen und -kulturen heraus, die für jede historische Epoche prägend waren und die Kultur- und Sozialgeschichte von Gesellschaften maßgeblich beeinflussten. Weltweit weisen Wohnformen in historischer Perspektive sehr vielschichtige und disparate Entwicklungen auf, weshalb hier der Fokus exemplarisch auf die vielfältigen Forschungen und Veröffentlichungen zur Entwicklung im heute deutschsprachigen Raum gelegt wird, die im Zusammenhang der Alltagsgeschichtsschreibung in der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft von den 1970er bis 1990er Jahren entstanden sind. Forschungen zur Geschichte des Wohnens erweisen sich aufgrund mangelnder Überlieferung oft als schwierig. Archäologische Funde oder Bild- und Textquellen geben weit häufiger Auskunft über die Wohnverhältnisse privilegierter Bevölkerungsschichten, während das Wohnen oder Hausen der nichtprivilegierten Menschen oft gar nicht zu rekonstruieren ist.
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