Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, macht darauf aufmerksam, dass die Übergangsfristen zur Pflicht, nur noch elektronische Rechnungen mit strukturierten Daten zu verschicken, sich dem Ende zuneigen und bis Ende dieses Jahres alle Unternehmen im B2B-Geschäftsverkehr auf die elektronische Rechnung im ZUGFeRD- oder XRechnungs-Format umgestellt haben müssen. Eine Ausnahme gibt es nur noch für Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 800.000 Euro, die eine zusätzliche Übergangsfrist von einem Jahr haben.
Ab dem 1.1.2027 dürfen bei Papier- beziehungsweise PDF-Rechnungen keine Vorsteuerabzüge mehr getätigt werden. Werden diese falsch verbucht und die Vorsteuer abgezogen, kann es bei der nächsten Steuerprüfung zu einem bösen Erwachen und hohen Steuernachzahlungen kommen. Für die Unternehmen, die noch kein E-Rechnungsprojekt gestartet haben oder mit ihrem Projekt hinterherhinken, wird es nun höchste Zeit.
Hier noch einmal kompakt zusammengefasst, was die E-Rechnungspflicht konkret bedeutet:
Die gesetzliche Grundlage ist § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes (2024).
– Ab dem 01.01.2025 (bereits gültig): Alle inländischen B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Die zulässigen Formate sind XRechnung und ZUGFeRD mit strukturierten XML-Rechnungsdaten. Papierrechnungen sind nur noch mit Zustimmung des Empfängers zulässig. Die Ausnahme sind Rechnungen unter 250 Euro gemäß der Kleinbetragsregelung. Normale PDF-Rechnungen sind im B2B-Geschäft nicht mehr zulässig.
– Ab dem 01.01.2027 (Sendepflicht): Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden können. Eine Ausnahme gilt bis zum 31.12.2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro. Sie dürfen noch sonstige Rechnungen senden, müssen aber E-Rechnungen empfangen.
– Ab dem 01.01.2028: Es besteht eine vollständige Pflicht für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.
– Nach den GoBD muss jedes Unternehmen die eingehenden und ausgehenden Rechnungen elektronisch und revisionssicher archivieren.
„Alle Unternehmen, die heute schon eine Fakturier-, Warenwirtschafts-, ERP- oder Branchenlösung einsetzen, sollten sich mit ihrem Software-Hersteller in Verbindung setzen und die aktuellste Version zur E-Rechnungs-Verarbeitung installieren. Existiert der Software-Hersteller gegebenenfalls nicht mehr oder hat keine E-Rechnungslösung, dann wird es jetzt höchste Zeit, um auf eine neue Software umzusteigen“, erklärt Steuerberater Roland Franz.
Alle, die heute noch Rechnungen mit Word, Excel oder anderen nicht strukturierten Programmen erstellen, müssen schnellstens auf eine elektronische Rechnungsstellung umstellen.
Die seit 2015 geltenden GoBD („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) gelten natürlich auch für E-Rechnungen. Das heißt: auch „E-Rechnungen müssen unmittelbar nach Eingang oder Entstehung gegen Verlust gesichert werden“ (Archivierungspflicht).
„Jedes Unternehmen benötigt ein revisionssicheres E-Rechnungs-Archivierungs-System. Es muss außerdem sichergestellt werden, dass die sogenannte progressive und retrograde Prüfung der Belege für die gesamte Dauer der Aufbewahrungsfrist und in jedem Verfahrensschritt möglich ist“, betont Steuerberater Roland Franz.
Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.
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- GoBD (Wikipedia)
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland. Als Verwaltungsvorschrift sind die GoBD nur für nachgeordnete Verwaltungsbehörden und Bedienstete des Finanzministeriums verbindlich. - Steuerprüfung (Wikipedia)
Die Außenprüfung ist im Bereich des Steuerrechts eine – von der Finanzbehörde im Außendienst vorzunehmende – Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte. Die Außenprüfung dient der Ermittlung, Prüfung und Beurteilung der Verhältnisse eines Steuerpflichtigen, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Weil eine umfangreiche steuerliche Überprüfung – neben der Steuerfahndung – den stärksten Eingriff in die Rechte eines Steuerbürgers darstellt, gelten für die Durchführung besondere Voraussetzungen und Vorschriften. Die von der deutschen Zollverwaltung durchzuführenden Prüfungen auf dem Gebiet der Zölle und des Außenwirtschaftsverkehrs werden rechtlich den steuerlichen Außenprüfungen gleichgestellt. Die ordnungsgemäße Erhebung und Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung wird ebenfalls durch Außenprüfungen gesichert. - Vorsteuerabzug: (Wikipedia)
Vorsteuerabzug steht für Vorsteuerabzug im deutschen Umsatzsteuerrecht, siehe Umsatzsteuergesetz (Deutschland) Vorsteuerabzug im österreichischen Umsatzsteuerrecht, siehe Umsatzsteuer (Österreich) Vorsteuerabzug im schweizerischen Mehrwertsteuerrecht, siehe Mehrwertsteuer (Schweiz) Siehe auch: - Wachstumschancengesetz (Wikipedia)
Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness, kurz Wachstumschancengesetz, ist ein deutsches Artikelgesetz von 2024. Laut dem Bundesministerium der Finanzen soll das Wachstumschancengesetz die Liquiditätssituation von Unternehmen verbessern, damit diese mehr investieren. Mit dem Gesetz wurden mehrere Steuergesetze an etlichen Stellen geändert, darunter das Umsatzsteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Einkommensteuergesetz und die Abgabenordnung. - XRechnung (Wikipedia)
XRechnung ist ein XML-basiertes semantisches Datenmodell, das als Standard für elektronische Rechnungen etabliert und insbesondere im Rechnungsaustausch mit öffentlichen Auftraggebern in Deutschland verwendet wird. Der Standard XRechnung wurde am 22. Juni 2017 in der 23. Sitzung des IT-Planungsrats für Bund und Länder in der Version 1.0 beschlossen. Mit dem Standard XRechnung konkretisiert Deutschland die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN 16931 und setzt damit maßgeblich die Richtlinie 2014/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates um. Mit der Einführung der elektronischen Rechnung in der öffentlichen Verwaltung können elektronische Rechnungen seit April 2020 bundesweit einheitlich nach diesem Standard an öffentliche Auftraggeber gesendet werden. Der Standard XRechnung wurde im Rahmen der Vorgaben für den elektronischen Datenaustausch der öffentlichen Verwaltung (XML in der öffentlichen Verwaltung (XÖV)) entwickelt. XRechnung ist in der Version 3.0.1 (per 22. September 2023) veröffentlicht und konform zur europäischen Norm EN 16931‑1. Der Standard XRechnung wird seit dem 1. Januar 2019 von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) betrieben. Die jeweils aktuell gültige Version ist auf der Seite der KoSIT zu finden.