Erben ohne Streit: Was ein Testament leisten muss

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer mit Tipps für einen eindeutigen letzten Willen

Erben ohne Streit: Was ein Testament leisten muss

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer mit Tipps für einen eindeutigen letzten Willen

Warum sollte man überhaupt ein Testament verfassen?
Tobias Klingelhöfer: Viele verlassen sich darauf, dass die gesetzliche Erbfolge ihre Angelegenheiten schon regeln wird. Doch das ist oft ein Irrtum. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt ausschließlich den Verwandtschaftsgrad und den Familienstand. Wer etwa unverheiratet mit seinem Partner zusammenlebt, eine Patchwork-Familie hat oder einzelne Angehörige oder Freunde besonders bedenken möchte, sollte seinen letzten Willen in einem Testament festhalten. So lässt sich der Nachlass nach den eigenen Vorstellungen regeln und späteren Streitigkeiten kann vorgebeugt werden.

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Braucht man dafür immer einen Notar?
Tobias Klingelhöfer: Nein. Ein Testament kann grundsätzlich handschriftlich selbst verfasst werden. Wichtig ist allerdings, dass der gesamte Text eigenhändig geschrieben und unterschrieben wird. Ort und Datum sind zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Sie helfen später, die zeitliche Einordnung zu erleichtern, falls mehrere Testamente existieren oder Zweifel an der Gültigkeit entstehen. Wer besonders komplexe Vermögensverhältnisse hat oder rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten ausschöpfen möchte, dem empfehle ich allerdings, sich zusätzlich notariell beraten zu lassen.

Welche Fehler passieren beim Verfassen eines Testaments besonders häufig?
Tobias Klingelhöfer: Oft sind Formulierungen ungenau oder widersprüchlich. Dann ist später unklar, wer tatsächlich Erbe werden soll oder welche Gegenstände einzelnen Personen zufallen sollen. Ebenso problematisch ist es, wenn frühere Testamente zwar ersetzt werden sollen, dies aber nicht eindeutig erklärt wird. Auch fehlende Unterschriften oder maschinengeschriebene Texte machen ein privatschriftliches Testament unwirksam. Wer seinen letzten Willen klar und verständlich formuliert, erspart den Hinterbliebenen häufig langwierige Auseinandersetzungen.

Ist es wahr, dass ein Testament auch auf einem Kneipenblock
niedergeschrieben werden darf?
Tobias Klingelhöfer: Ja. Entscheidend ist nicht das Papier, sondern dass die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden. Das zeigt auch eine bemerkenswerte Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg. Dort hatte ein Gastwirt auf einem einfachen Kneipenblock lediglich den Spitznamen seiner Partnerin notiert mit dem Hinweis, sie bekomme alles. Der Zettel war datiert und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben. Im konkreten Einzelfall sahen die Richter die Voraussetzungen eines wirksamen Testaments als erfüllt an. Entscheidend war, dass der Testierwille eindeutig erkennbar war und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden (Az.: 3 W 96/23).

Kann man ein Testament später jederzeit ändern oder widerrufen?
Tobias Klingelhöfer: Ja. Solange der Erblasser testierfähig ist, kann er sein Testament jederzeit ändern oder vollständig widerrufen. Das geschieht entweder durch ein neues Testament oder indem das alte bewusst vernichtet wird. Wie eindeutig ein solcher Widerruf sein kann, zeigt ein aktueller Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt. Dort hatte ein Mann sein Testament mittig zerrissen und die beiden Hälften anschließend in seinem Schließfach aufbewahrt. Die Richter werteten das Dokument als widerrufen. Das bewusste Zerreißen brachte klar zum Ausdruck, dass der letzte Wille nicht mehr gelten sollte. Dass das Testament anschließend noch aufbewahrt wurde, spielte keine Rolle (Az.: 21 W 26/25).

Dürfen Menschen mit Demenz ein Testament errichten?
Tobias Klingelhöfer: Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Eine Demenzerkrankung bedeutet nicht automatisch, dass jemand kein Testament mehr verfassen darf. Entscheidend ist die bereits erwähnte Testierfähigkeit. Wer trotz einer beginnenden oder leichteren Demenz noch versteht, welche Folgen seine Entscheidung hat und seinen Willen frei bilden kann, darf weiterhin ein Testament errichten. Das hat auch das Landgericht Frankenthal bestätigt. Erst wenn die Erkrankung so weit fortgeschritten ist, dass diese Einsicht fehlt, ist ein Testament unwirksam (Az.: 8 O 97/24).

Wo sollte ein Testament am besten aufbewahrt werden?
Tobias Klingelhöfer: Ein Testament nützt wenig, wenn es nach dem Tod nicht gefunden wird. Deshalb sollte es an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, von dem die Erben wissen. Besonders sicher ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht. Dort wird das Testament auch im Zentralen Testamentsregister registriert und nach dem Todesfall automatisch eröffnet. So ist gewährleistet, dass der letzte Wille tatsächlich berücksichtigt wird.

Ihr wichtigster Rat für alle, die ihren Nachlass regeln möchten?
Tobias Klingelhöfer: Ein Testament sollte nicht erst im hohen Alter oder in einer akuten Notsituation geschrieben werden. Wer sich frühzeitig Gedanken macht, kann seine Wünsche in Ruhe formulieren und regelmäßig überprüfen, ob sie noch zur aktuellen Lebenssituation passen. Heirat, Scheidung, die Geburt von Kindern oder größere Vermögensveränderungen können Anlass sein, ein bestehendes Testament anzupassen. Wichtig ist vor allem, dass der letzte Wille eindeutig, vollständig und rechtlich wirksam formuliert ist.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • erben (Wikipedia)
    Erben ist ein Familienname: Adolf Erben (1904–1987), tschechischer Architekt Angela Finger-Erben (* 1980), deutsche Fernsehmoderatorin und Journalistin Balthasar Erben (1626–1686), deutscher Kapellmeister und Komponist Claudia Finger-Erben (* 1978), deutsche Radio- und Fernsehmoderatorin Dietrich Erben (* 1961), deutscher Kunst- und Architekturhistoriker Eva Erben (* 1930), Holocaust-Überlebende und israelische Schriftstellerin tschechischer Herkunft Frank-Michael Erben (* 1965), deutscher Musiker František Erben (1874–1942), tschechoslowakischer Kunstturner Gottfried Erben (1902–1979), deutsch-böhmischer Maler Heinrich Karl Erben (1921–1997), deutscher Paläontologe Hermann Erben (1897–1985), österreichisch-amerikanischer Arzt Johannes Erben (1925–2023), deutscher Germanist und Linguist Josef Erben (1928–2025), deutscher Skirennläufer Karel Jaromír Erben (1811–1870), tschechischer Historiker, Schriftsteller und Märchensammler Matthias Erben (* 1943), deutscher Botaniker Melanie Jaeger-Erben (* 1977), deutsche Nachhaltigkeitsforscherin Nanni Erben (* 1974), deutsche Filmproduzentin Nicolaus Erben († 1586), deutscher evangelisch-lutherischer Theologe und Generalsuperintendent Reiner Erben (* 1958), deutscher Politiker (Bündnis 90/Die Grünen) Richard Erben (* 1987), deutscher Schauspieler Rüdiger Erben (1967–2026), deutscher Politiker (SPD) Siegmund Erben (1864–1942), österreichischer Internist und Neurologe Stephanie Erben (* 1971), deutsche Politikerin (Bündnis 90/Die Grünen) Tobias Erben (* 1973), deutscher Basketballspieler Ulrich Erben (* 1940), deutscher Künstler Václav Erben (1930–2003), tschechischer Journalist und Schriftsteller Valentin Erben (* 1945), österreichischer Cellist und Hochschullehrer Wilhelm Erben (1864–1933), österreichischer Historiker und Diplomatiker ein Vorname (Rufname): Erben Wennemars, Egbert Rolf „Erben“ Wennemars (* 1975), niederländischer Eisschnellläufer ein Ortsname: Erben (Gemeinde Großsteinbach), Ortsteil von Großsteinbach, Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, Steiermark Erben, Dorf im Kreis Ortelsburg, Ostpreußen, seit 1945: Orzyny im Powiat Szczycieński, Woiwodschaft Ermland-Masuren, Polen und bezeichnet außerdem: (40106) …
  • Erbfolge (Wikipedia)
    Erbfolge ist die Rechtsnachfolge eines oder mehrerer Erben in das Vermögen und die Verbindlichkeiten eines Erblassers.
  • Erblasser (Wikipedia)
    Der Erbfall tritt mit dem Tod einer natürlichen Person, des Erblassers, ein. Mit dem Erbfall geht nach § 1922 Abs. 1 BGB das gesamte Vermögen des Erblasser auf den oder die Erben über. Der Nacherbfall hingegen tritt nicht mit dem Tod des Erblassers, sondern gemäß § 2106 BGB typischerweise mit dem Tod des Vorerben ein.
  • experte (Wikipedia)
    Ein Experte (auch Fachexperte oder Sachkundiger oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann dessen kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, für einen Experten kennzeichnend sein. Experten sind auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens imstande, „Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“. Schlüsselbegriffe der Fachkompetenz sind danach Zielorientierung, Sachgerechtheit (Gegenstandsbezogenheit), Methodenkompetenz, Selbständigkeit und die Fähigkeit zu situationsgerechter Anwendung und Ergebnisbeurteilung.
  • Familienstand (Wikipedia)
    Der Familienstand gehört neben dem Namen, dem Geburtsort und -datum oder der Anzahl der Kinder zu den Personenstandsdaten einer Person und gibt an, ob diese ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist oder eine entsprechende Rechtsstellung bezüglich einer Lebenspartnerschaft besteht.
  • Hinterbliebene (Wikipedia)
    Als Hinterbliebener wird eine Person bezeichnet, die zu einem Verstorbenen in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis stand.
  • Klingelhöfer (Wikipedia)
    Klingelhöfer ist der Familienname folgender Personen: Erich Klingelhöfer (1919–1985), deutscher Historiker Ernst Klingelhöfer (* 1929), hessischer Landrat Friedrich Christian Klingelhöfer (1784–1838), evangelischer Pfarrer, Teilnehmer der Farrapen-Revolution in Südbrasilien Fritz Klingelhöfer (1832–1903), deutscher Landschaftsmaler Göstar Klingelhöfer (1956–2019), deutscher Physiker Gustav Klingelhöfer (1888–1961), Politiker (SPD), MdB, Senator in Berlin Heinrich Klingelhöfer (1860–1933), deutscher Mühlenbesitzer, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Katharina Klingelhöfer (1889–1977), Politikerin (SPD), Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin Konrad Ludwig Klingelhöfer (1841–1895), deutscher Landwirt, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Ludwig Otto August Klingelhöfer (* 1788; † ?), kurhessischer Verwaltungsbeamter, Landrat Paul Klingelhöfer (1887–1951), deutscher NS-Ministerialbeamter Renate Klingelhöfer (* 1933), deutsche Kommunalpolitikerin Waldemar Klingelhöfer (1900–1977), SS-Offizier Siehe auch: Klingelhöffer
  • Nachlass (Wikipedia)
    Nachlass bezeichnet im archivarischen Sinne archivwürdiges Schriftgut und andere Materialien, die von einer natürlichen Person nach deren Tod von einer Bibliothek, einem Archiv oder einer anderen (wissenschaftlichen) Institution übernommen werden. Wenn der Erblasser in seinem Testament bestimmte Sachen zur Archivierung vererbt, ist dies im juristischen Sinne ein Vermächtnis.
  • Streit (Wikipedia)
    Streit (Mehrzahl Streite; auch Auseinandersetzung, Zank, Zwist, Zwistigkeit, Zwietracht, Hader, Stunk, Zoff) ist das offene Austragen einer Meinungsverschiedenheit zwischen zwei oder mehreren Akteuren, Personen, Gruppen oder auch Parteien (Politische Partei, Partei in einem Rechtsstreit, Kriegspartei). Der Streit muss nicht immer offenkundig und nicht notwendigerweise feindselig sein. Im Gegensatz zur neutraleren Diskussion ist er oft von emotionalen Elementen begleitet oder getragen. Die Alltags- und Umgangssprache unterscheidet zwischen dem eher vagen „Zank“ und dem „Streit“ mit definierten Streitgegenständen, beispielsweise beim Wettstreit oder beim Rechtsstreit („Zank und Streit“); dabei wird der Begriff „Streit“ zumeist wertfrei oder ambivalent verwendet, wohingegen der Begriff „Zank“ eher abwertend besetzt ist („streitlustig“ gegenüber „zänkisch“). Die hochdeutsche Standardsprache unterscheidet zudem zwischen den Begriffen „Zwietracht“ (ein die „Eintracht“ störender Streit) und „Hader“ (ein „bitterer“, anhaltender Streit, veraltend auch ein mit Waffen ausgetragener Streit, eine feindselige Auseinandersetzung oder gar ein Krieg): „Zwietracht und Hader säen“; „weit wallt und wogt der Hader“. Ein eher humorvoller Streit wird auch als Kabbelei bezeichnet.
  • Testament (Wikipedia)
    Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet (§ 1937 BGB), die Rechtsbegriffe Verfügung von Todes wegen und letztwillige Verfügung sind jedoch keine Synonyme. Eine letztwillige Verfügung ist eine einseitige formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers (Testator) über sein Vermögen, die erst im Falle seines Todes (Erbfall) Wirkung entfaltet. Eine andere Form der Verfügung von Todes wegen ist der Erbvertrag (§§ 1941, § 2274 ff. BGB), Erbverträge sind keine letztwilligen Verfügungen. In Österreich heißen nur letztwillige Verfügungen, durch die ein Erbe eingesetzt wird, Testament (§ 552 Abs 2 ABGB). Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge.
  • tod (Wikipedia)
    Der Tod (wie englisch death und to die von germanisch dauþus ‚Tod‘, und *dau bzw. dawjan, ‚sterben‘) ist (als sogenannter biologischer Tod bei einem Lebewesen) „das endgültige Versagen aller lebenserhaltenden Funktionsabläufe“, in der Medizin auch definiert als „irreversibler Stillstand von Kreislauf und Atmung“. Insbesondere beim Menschen versteht man unter Tod das „Lebensende eines Individuums, medizinisch beschrieben als irreversibler Hirnfunktionsausfall“. Das Adjektiv zu Tod ist tot. Die aktive Beendigung von Leben wird als Tötung oder Töten bezeichnet. Der Übergang vom Leben zum Tod wird Sterben genannt, der eingetretene Tod auch lateinisch Exitus letalis, kurz auch Exitus (lateinisch für „Ausgang“ oder „Ende“ im Sinne von „schlimmer Ausgang“ oder „Verderben“). Die griechische Bezeichnung lautet thánatos (θάνατος), die lateinische mors.
  • Vermögen (Wikipedia)
    Vermögen steht für: Vermögen (Fähigkeit), das Vermögen und das Können einer Person, eine bestimmte Handlung vornehmen zu können Vermögen (Wirtschaft), die Gesamtheit aller Wirtschaftsgüter, die einer Person zustehen Vermögen (Recht), alle geldwerten Rechte, die einer Person durch die Rechtsordnung zugewiesen sind Vermögenspsychologie, philosophische Annahme selbstständiger Grundkräfte der Seele Siehe auch:
  • Verwandtschaftsgrad (Wikipedia)
    Eine Verwandtschaftsbeziehung (von mittelhochdeutsch verwant „zugewandt, zugehörig“) ist ein Verhältnis zwischen zwei Personen, deren eine von der anderen biologisch abstammt oder die beide einen gemeinsamen Vorfahren haben. Neben dieser zugrunde liegenden Blutsverwandtschaft gibt es die rechtliche Verwandtschaft durch Feststellung der Elternschaft für ein nicht leibliches Kind (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach Eizellspende). Mit den Verwandten von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern besteht in den meisten Ländern keine rechtliche Verwandtschaft, sondern eine Schwägerschaft, umgangssprachlich indirekte oder affine Verwandtschaft genannt, eine Form der sozialen Verwandtschaft.
  • Wille (Wikipedia)
    Der Begriff Wille (Altsächsisch/Althochdeutsch willio = ‚Wille‘; vgl. lateinisch velle, ‚wollen‘, lateinisch voluntas, ‚Wille‘, lateinisch volitio, ‚Willensakt‘) ist ein in vielen Fachgebieten unterschiedlich interpretierter Begriff, der allgemein das Umsetzen von Vorstellungen oder Zielen in die Realität durch Handlungen bedeutet. Der Wille wird daher auch als Umsetzungskompetenz bezeichnet. Der Begriff Willenskraft (englisch willpower) wird sowohl in der Umgangs- als auch in der Fachsprache verwendet. Wille wird manchmal synonym mit dem Begriff der Volition gebraucht, vor allem in der Psychologie und der Wirtschaftswissenschaft. Das Wort „Wille“ ist in der Sprachwissenschaft ein Abstraktum, weil es etwas Nichtgegenständliches bezeichnet, was seine lexikalische Verarbeitung erschwert. Bereits die Bibel (Tanach) erwähnt das Wort sehr häufig, stets im Zusammenhang mit dem Willen Gottes wie beim Propheten Samuel: „Der Wille des Herrn geschehe“ (2 Sam 10,12 ), hebräisch רָצוֹן ratzon, deutsch ‚Wille‘ ‚Gefallen‘ oder ‚Wunsch‘. Der Islam verwendete später das ähnliche In schā' Allāh (deutsch „so Gott will“). Der Wille ist zu unterscheiden vom Wollen, dem meist triebgesteuerten Verlangen nach etwas (siehe auch Bedürfnis, Wünschen, Begehren, Sehnen oder Tanha). Dieser Artikel befasst sich nur mit dem obigen Begriffsverständnis des Willens.
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