Künftige Eigner sollten vor Kauf- oder Bauentscheidungen prüfen, wie VAT/Umsatzsteuer, kommerzielle Nutzung, Finanzierung, Flagge, Gewährleistung und Betrieb zusammenwirken.
Frankfurt am Main – Die großen Yachtmessen in Cannes und Monaco sind für viele künftige Eigner, Family Offices und Berater der Einstieg in konkrete Gespräche über Kauf, Bau oder Erwerb einer Yacht. Im Vordergrund stehen zunächst meist Werft, Modell, Ausstattung, Preis, Lieferzeit und Verfügbarkeit. Aus Sicht von Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann, Wirtschaftsrechtler und Spezialist für Superyacht-Strukturen, sollte jedoch eine andere Frage frühzeitig geklärt werden: Mit welchem wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Betriebsmodell soll die Yacht später gehalten und genutzt werden?
Gerade bei größeren Yachten ist der Erwerb selten ein einfacher Kaufvorgang. Eine Yacht muss finanziert, gehalten, registriert, betrieben, versichert und dokumentiert werden. Hinzu kommen VAT-/Umsatzsteuerfragen, zollrechtliche Themen, Flaggenwahl, private oder kommerzielle Nutzung, Chartermodelle, Crew, Management sowie Fragen der Gewährleistung und Garantie bei Kauf oder Bau.
„Viele spätere Probleme entstehen, weil die Yacht zunächst als Objekt betrachtet wird“, sagt Schließmann. „Für den Eigner ist aber entscheidend, ob Erwerb, Halten und Betrieb wirtschaftlich sinnvoll, steuerlich tragfähig und rechtlich belastbar aufgesetzt sind.“
Ein zentrales Thema ist dabei die Umsatzsteuer. Je nach Struktur, Nutzung und Dokumentation können unterschiedliche Modelle in Betracht kommen. Kommerzielle Nutzungsmodelle, Charterstrukturen, Holdingmodelle, Finanzierungsfragen und tatsächliche Nutzung müssen jedoch sorgfältig aufeinander abgestimmt werden. Eine formal interessante Lösung kann riskant werden, wenn sie im späteren Betrieb nicht sauber gelebt oder dokumentiert wird.
Auch Kauf- und Bauverträge sollten nicht losgelöst vom späteren Betriebsmodell verhandelt werden. Gewährleistung, Garantien, Spezifikation, Abnahme, Nachträge, Haftung, Rechtswahl, Gerichtsstand oder Schiedsvereinbarungen können erhebliche Bedeutung haben, wenn es zu Verzögerungen, Mängeln, Kostensteigerungen oder Streit über Leistungsumfang und Qualität kommt.
„Ein Bau- oder Kaufvertrag ist nur ein Teil der Gesamtstruktur“, so Schließmann. „Er muss zu Finanzierung, Nutzung, Flagge, Steuerstatus, Dokumentation und Betrieb passen. Andernfalls ist die rechtliche Gestaltung zwar möglicherweise formal sauber, wirtschaftlich aber unvollständig.“
Unter der Spezialmarke „Der Yacht-Anwalt“ begleitet CPS Schließmann seit rund 15 Jahren Eigentümer, Käufer, Verkäufer und Family Offices bei der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Strukturierung von Yacht- und Superyacht-Projekten. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie große Yachten nicht nur erworben, sondern wirtschaftlich sinnvoll gehalten und rechtssicher betrieben werden können.
Schließmann empfiehlt künftigen Eignern, bereits vor verbindlichen Gesprächen über Kauf oder Bau die wesentlichen Strukturfragen zu klären: Welche Nutzung ist geplant? Soll die Yacht privat, kommerziell oder gemischt genutzt werden? Welche VAT-/Umsatzsteuerfolgen sind zu erwarten? Welche Flagge passt zur Nutzung und Struktur? Wie soll der Betrieb organisiert werden? Welche Gewährleistungs- und Garantierechte müssen im Kauf- oder Bauvertrag abgesichert werden?
„Wer in Cannes oder Monaco ernsthaft über eine große Yacht spricht, sollte nicht nur wissen, welche Yacht er möchte“, erklärt Schließmann. „Er sollte auch wissen, wie diese Yacht später wirtschaftlich und rechtlich funktionieren soll.“
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CPS Schließmann Der Yacht-Anwalt
Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann ist strategischer Wirtschaftsanwalt und Gründer von CPS Schließmann. Seine Schwerpunkte liegen in der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Strukturierung von Yacht- und Superyacht-Projekten sowie im internationalen Wirtschaftsrecht. Unter der Spezialmarke „Der Yacht-Anwalt“ begleitet CPS Schließmann seit rund 15 Jahren Eigentümer, Käufer, Verkäufer, Unternehmerfamilien und Family Offices bei Kauf, Bau, Betrieb, VAT-/Zollfragen, Flagge, Nachfolge und Exit großer Yachten.
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- Monaco Yacht Show (Wikipedia)
Die Monaco Yacht Show (MYS) ist eine jährlich stattfindende Messe für Luxusyachten in Monaco, die vom britischen Veranstaltungs- und Verlagshaus Informa organisiert wird. Die Monaco Yacht Show findet im Port Hercules statt und ist Europas größte Ausstellung großer Yachten auf dem Wasser. Die Veranstaltung wurde 1991 als maklerorientierte Veranstaltung mit Schwerpunkt auf Superyachten über 20 m (66 ft) Länge ins Leben gerufen. Zusätzlich zu den geschätzten 125 ausgestellten Yachten nehmen über 580 Aussteller, darunter Maklerfirmen, Superyachtbauer, Yachtdesigner, Luxusmarken und Luxusautomobilhersteller, an der Veranstaltung teil. Während der viertägigen Veranstaltung finden über 150 private Veranstaltungen statt, darunter Pressekonferenzen, Empfänge und Produktpräsentationen. Die besten und größten Superyacht-Lancierungen des Jahres finden meist auf der Monaco Yacht Show statt. Gemäß dem Magazin „Boat International“ zählt die Monaco Yacht Show zu den sechs wichtigsten Bootsmessen der Welt. 2020 fiel sie wegen der COVID-19-Pandemie aus. Die Organisatoren der Messe haben für den 22. bis 25. September 2021 ein verändertes Konzept präsentiert. - Superyacht (Wikipedia)
Eine Megayacht oder Superyacht ist eine besonders groß dimensionierte, hochseetaugliche Yacht mit einer luxuriösen Ausstattung. Da diese Schiffe exklusiv und luxuriös ausgestattet und somit entsprechend kostspielig sind, dienen sie „Superreichen“ zu Repräsentations- und Vergnügungszwecken. Als Berechnungsgrundlage gilt die Faustregel „mindestens 1 Million US-Dollar pro Meter“. Bekannte Liegeplätze für Yachten dieser Größe sind in Europa z. B. die Yachthäfen von Monaco und Antibes an der Côte d’Azur, Puerto Portals auf Mallorca, Porto Cervo an der Costa Smeralda oder Dubrovnik in Kroatien.