Fort- und Weiterbildungen für Berufsbetreuer bei der HELP Akadedmie
Der Spätsommer ist für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer eine wichtige Planungsphase.
Heiz- und Betriebskosten, Wintervorsorge und berufliche Weiterbildung bei der HELP Akademie rücken jetzt in den Fokus.
Wer frühzeitig handelt, vermeidet finanzielle Engpässe und schafft Sicherheit für die betreuten Menschen.
Heiz- und Betriebskosten rechtzeitig prüfen:
In den kommenden Wochen können Heiz- und Betriebskostenabrechnungen zusätzlichen Handlungsbedarf auslösen. Im Rahmen des jeweiligen Aufgabenkreises sollten Betreuer Nachforderungen zeitnah prüfen und die finanzielle Situation der betreuten Person im Blick behalten.
Wichtig sind insbesondere:
Vermögensprüfung: Können Nachzahlungen aus vorhandenen Mitteln geleistet werden?
Leistungsansprüche: Bei finanziellen Engpässen frühzeitig mögliche Unterstützung durch Sozialleistungsträger prüfen.
Fristen: Fehlerhafte oder unklare Abrechnungen kontrollieren und erforderliche Fristen beachten.
Wintervorsorge für Betreute:
Besonders bei Menschen in Pflegeeinrichtungen lohnt sich jetzt eine Bestandsaufnahme:
Sind warme Kleidung, Jacken und rutschfeste Winterschuhe vorhanden und passend?
Werden Decken oder andere persönliche Dinge benötigt?
Weiterbildung für rechtliche Betreuer:
Neben organisatorischer Vorsorge zählt aktuelles Fachwissen zu den Grundlagen professioneller Betreuung.
Die HELP Akademie unterstützt angehende und tätige Berufsbetreuer mit 15 praxisnahen Qualifizierungs- und Fortbildungsangeboten.
Die Grundasubildung ist der Sachkundenachweis für berufliche Betreuer im Rahmen der Anforderungen des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG).
Ergänzende Fortbildungen vertiefen wichtige Themen wie Vermögenssorge, Sozialleistungen, Behördenkommunikation und rechtliche Neuerungen.
Nutzen Sie den Spätsommer für Ihren nächsten beruflichen Schritt:
Informieren Sie sich über den Sachkundenachweis und die Fortbildungen der HELP Akademie – für mehr Fachwissen, Handlungssicherheit und Professionalität in der rechtlichen Betreuung.
Die HELP-Akademie München ist geprüfte & anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtung im sozialen Bereich
Kontakt
HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung
Ursula Mayr
Fürstenrieder Str 279 a
81377 München
089-21 54 59 20
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- Berufsbetreuer (Wikipedia)
Ein Berufsbetreuer ist jemand, der in Deutschland rechtliche Betreuungen (§§ 1814 ff. BGB) im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit ausübt. Es handelt sich dabei nicht um einen Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eines Studiums, sondern um eine Tätigkeit, die sich in den letzten Jahrzehnten (insbesondere seit der Ablösung der Vormundschaft für Erwachsene durch die Betreuung im Jahr 1992) entwickelt hat. Während vor 1992 hauptsächlich Rechtsanwälte beruflich in diesem Metier tätig waren (als so genannte Berufsvormünder), haben sich in den Jahren seit 1992 auch viele Menschen aus anderen Berufsgruppen (schwerpunktmäßig Sozialarbeiter/-pädagogen, Alten- und Krankenpfleger sowie Erzieher, aber auch Verwaltungsfachkräfte und Kaufleute) in diesem Beruf betätigt. - rechtliche Betreuung (Wikipedia)
Die Betreuung (Recht) ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige, die wegen psychischer Störungen oder körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist. Die Betreuung wurde durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz eingeführt und war bis 2022 in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Zum 1. Januar 2023 erfolgte eine Neuregelung in den §§ 1814 ff. BGB. Zur Rechtslage in anderen Staaten siehe unter Erwachsenenschutzrecht. Rechtliche Betreuung ist keine soziale, pflegerische oder gesundheitliche Versorgung. Sie ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige und der „Gebrechlichkeitspflegschaft“ getreten und auf die erforderlichen Aufgabenbereiche beschränkt. Die rechtliche Betreuung ermöglicht Rechtshandlungen stellvertretend im Namen der Betreuten (§ 164 BGB), die diese selbst nicht vornehmen können. Der Betreuer kann als gesetzlicher Vertreter fungieren. Kritiker vertreten die Auffassung, dass die Betreuung in der Praxis dennoch oft einer Entmündigung gleichkomme, obwohl das gesetzgeberische Ziel der Reform „Betreuung statt Entmündigung“ gewesen sei, um den Betroffenen Hilfe zu einem autonomen Leben zu leisten. Artikel 46 des Jahresberichts 2018 des UN-Menschenrechtsrats empfiehlt Staaten Gesetze aufzuheben, die wie das Betreuungsrecht eine stellvertretende Entscheidung ermöglichen. Stattdessen sollen freiwillige, die Entscheidung des Betroffenen unterstützende Maßnahmen gefördert werden. Im Gegensatz zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats allerdings keine Gesetzeskraft. Die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Reform des Betreuungsrechts hat die vorgenannte Kritik an vielen Stellen aufgegriffen und den Willen des Betreuten (gegenüber seinem objektiven Wohl) deutlicher hervorgehoben. - Sachkundenachweis (Wikipedia)
Der Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis (SKN) ist eine personenbezogene Bescheinigung für die nachgewiesene Sach- und Fachkunde zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Ein solcher Nachweis ist häufig die Voraussetzung zur selbständigen Ausübung erlaubnispflichtiger bzw. reglementierter Gewerbe. Häufig sind die Nachweise mit einer theoretischen und praktischen Prüfung (Sachkundeprüfung, Österreich: Befähigungsprüfung) verbunden oder sie sind Bestandteil einer Berufsqualifikation, d. h. sie gelten als erfüllt, wenn bestimmte Berufsausbildungen erfolgreich durchlaufen und/oder Zusatzqualifikationen erworben wurden. Viele Befähigungsnachweise sind auch mit Altersbeschränkungen („notwendige Reife“) oder medizinischen Untersuchungen zur Prüfung der körperlichen Eignung (z. B. Sehtest) verknüpft. Oftmals muss ein Befähigungsnachweis in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Der Meisterbrief wird als Großer Befähigungsnachweis bezeichnet, wenn er zum selbständigen Führen eines Handwerksbetriebs erforderlich ist, und als Kleiner Befähigungsnachweis, wenn er Voraussetzung zum Ausbilden ist. Die grundsätzlichen Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen wird in der TRBS 1203 geregelt.