Teil 3: Sonderabschreibungen – Zusätzliche steuerliche Entlastungen gezielt nutzen
Investitionen in neue Maschinen, Fahrzeuge, IT oder Betriebsausstattung belasten zunächst die Liquidität eines Unternehmens. Steuerlich werden die Anschaffungskosten normalerweise über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben. Für kleine und mittlere Unternehmen bietet der Gesetzgeber jedoch eine zusätzliche Möglichkeit, die Steuerbelastung schneller zu reduzieren: die Sonderabschreibung nach § 7g EStG.
Seit dem Wachstumschancengesetz ist dieses Instrument noch interessanter geworden. Für begünstigte Wirtschaftsgüter können neben der regulären Abschreibung Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden.
Damit lässt sich ein erheblicher Teil einer Investition bereits innerhalb der ersten Jahre steuerlich berücksichtigen. Für Unternehmen kann daraus ein wichtiger Liquiditätsvorteil entstehen.
Was ist eine Sonderabschreibung?
Bei der normalen Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts grundsätzlich über dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.
Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG ermöglicht dagegen eine zusätzliche Abschreibung.
Begünstigte Unternehmen können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier darauffolgenden Jahren insgesamt bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich abschreiben.
Das bedeutet: Ein größerer Teil der Investition kann bereits frühzeitig steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch sinkt der steuerpflichtige Gewinn und damit grundsätzlich auch die aktuelle Steuerbelastung.
Wer kann die Sonderabschreibung nutzen?
Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.
Entscheidend ist unter anderem der Gewinn des Unternehmens im Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung oder Herstellung. Dieser darf die gesetzlich festgelegte Gewinngrenze von 200.000 Euro grundsätzlich nicht überschreiten.
Die Regelung kann – bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen – unter anderem von Einzelunternehmen, Freiberuflern, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften genutzt werden.
Welche Investitionen sind begünstigt?
Die Sonderabschreibung gilt für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
Hierzu können beispielsweise gehören:
Maschinen- und Produktionsanlagen,
Betriebs-und Geschäftsausstattung,
Computer, Server und andere IT-Technik,
Werkzeuge und technische Geräte,
bestimmte betriebliche Fahrzeuge.
Das Wirtschaftsgut muss außerdem die gesetzlichen Anforderungen an die betriebliche Nutzung erfüllen. Insbesondere muss es im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt oder entsprechend vermietet werden.
Gebäude oder Grundstücke fallen dagegen grundsätzlich nicht unter diese Sonderabschreibung nach § 7g EStG.
Praxisbeispiel: 100.000 Euro Investition
Ein mittelständisches Unternehmen investiert 100.000 Euro in eine neue Produktionsmaschine.
Neben der regulären Abschreibung kann das Unternehmen – sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind – innerhalb des gesetzlichen Begünstigungszeitraums Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40.000 Euro geltend machen.
Der steuerpflichtige Gewinn kann dadurch insbesondere in den ersten Jahren nach der Investition deutlich reduziert werden.
Der entscheidende Vorteil ist die Liquiditätswirkung: Steuern, die aufgrund der höheren Abschreibungen zunächst nicht gezahlt werden müssen, verbleiben im Unternehmen und können beispielsweise zur Finanzierung weiterer Investitionen, zur Tilgung von Krediten oder zur Stärkung der Liquiditätsreserve eingesetzt werden.
Wichtig ist allerdings: Die Sonderabschreibung bedeutet grundsätzlich keine zusätzliche Abschreibung über die gesamten Anschaffungskosten hinaus. Sie verlagert Abschreibungsvolumen zeitlich nach vorne. Der wesentliche wirtschaftliche Vorteil liegt daher vor allem in der früheren Steuerentlastung und dem damit verbundenen Finanzierungseffekt.
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung – wo liegt der Unterschied?
Beide Instrumente des § 7g EStG verfolgen ein ähnliches Ziel, setzen aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten an.
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) aus Teil 2 unserer Serie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerliche Gewinnminderung bereits vor der geplanten Investition.
Die Sonderabschreibung greift dagegen nach der tatsächlichen Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts.
Gerade deshalb sollten beide Instrumente nicht isoliert betrachtet werden. Bei einer frühzeitig geplanten Investition kann geprüft werden, ob sich Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und reguläre Abschreibung sinnvoll miteinander verbinden lassen.
Typische Fehler vermeiden
In der Praxis können insbesondere folgende Punkte dazu führen, dass steuerliche Vorteile nicht oder nicht vollständig genutzt werden:
Die maßgebliche Gewinngrenze wird nicht geprüft.
Die Voraussetzungen für die betriebliche Nutzung werden nicht eingehalten.
Investitionen werden ohne vorherige steuerliche Planung durchgeführt.
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung werden nicht gemeinsam betrachtet.
Der Zeitpunkt der Investition wird steuerlich nicht optimiert.
Die Liquiditätswirkung verschiedener Abschreibungsvarianten wird nicht berechnet.
Gerade bei größeren Anschaffungen sollte deshalb bereits vor der verbindlichen Investitionsentscheidung geprüft werden, welche steuerliche Gestaltung für das Unternehmen sinnvoll ist.
Unser Praxistipp
Die höchste Abschreibung ist nicht automatisch die beste Entscheidung.
Befindet sich ein Unternehmen beispielsweise in einem Jahr mit außergewöhnlich niedrigem Gewinn, kann es sinnvoll sein, vorhandenes Abschreibungsvolumen nicht vollständig sofort auszuschöpfen. Werden dagegen hohe Gewinne erwartet, kann eine beschleunigte steuerliche Berücksichtigung besonders attraktiv sein.
Deshalb sollte nicht nur gefragt werden:
„Wie viel können wir abschreiben?“
Die wichtigere Frage lautet:
„Wann bringt uns die Abschreibung den größten wirtschaftlichen Vorteil?“
Eine vorausschauende Steuer- und Liquiditätsplanung kann hier einen erheblichen Unterschied machen.
Unsere Serie: Steuerliche Investitionsförderung für Unternehmen
Teil 1: Investitionsförderung für Unternehmen – Neue steuerliche Chancen sinnvoll nutzen
Teil 2: Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) – Investitionen bereits heute steuerlich berücksichtigen
Teil 3: Sonderabschreibungen – Zusätzliche steuerliche Entlastungen gezielt nutzen (dieser Beitrag)
Teil 4: Degressive Abschreibung – Mehr Liquidität durch höhere Anfangsabschreibungen
Teil 5: Förderprogramme von Bund und Ländern – Steuerliche Vorteile mit Zuschüssen kombinieren
Teil 6: Die zehn häufigsten Fehler bei Investitionsentscheidungen – und wie Unternehmer sie vermeiden
Fazit
Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG ist für kleine und mittlere Unternehmen ein interessantes Instrument zur steuerlichen Gestaltung von Investitionen. Mit einer zusätzlichen Abschreibung von insgesamt bis zu 40 Prozent können Investitionskosten schneller steuerlich berücksichtigt und damit Liquiditätsvorteile erzielt werden.
Besonders interessant wird die Regelung, wenn sie gemeinsam mit dem Investitionsabzugsbetrag und der regulären Abschreibung in eine längerfristige Investitions- und Steuerplanung eingebunden wird.
Unser Rat: Betrachten Sie größere Investitionen nicht erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses. Bereits vor der Anschaffung sollte geprüft werden, welche Abschreibungsmöglichkeiten bestehen und in welchem Wirtschaftsjahr die steuerliche Entlastung den größten Nutzen bringt.
Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre geplanten Investitionen bestehen und wie sich steuerliche Vorteile sinnvoll mit Ihrer Liquiditäts- und Unternehmensplanung verbinden lassen.
Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:
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- Investitionsabzugsbetrag (Wikipedia)
Als Investitionsabzugsbetrag wird nach deutschem Steuerrecht eine den Gewinn außerhalb der Bilanz mindernde Rechengröße bezeichnet, die von Unternehmen gemäß § 7g EStG für künftige Investitionen in Wirtschaftsgüter gebildet werden kann. Der Investitionsabzugsbetrag hat im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 die frühere Ansparabschreibung abgelöst. Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht einem Unternehmen die Vorverlagerung von Abschreibungen in ein Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes. Damit sinkt zwar im Jahr der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages die Steuerbelastung, erhöht sich allerdings entsprechend in späteren Jahren. Aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs kann durch geschickte Ausübung des Wahlrechts in der mehrjährigen Betrachtung ein endgültiger Steuervorteil entstehen. Hinzu kommt ein Liquiditätsvorteil aus dem Steuerstundungseffekt. Steuertechnisch ist der Investitionsabzugsbetrag außerhalb der Steuerbilanz oder außerhalb der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu berücksichtigen, während die Ansparabschreibung innerhalb der Bilanz erfolgte. - Sonderabschreibung (Wikipedia)
Der Begriff Sonderabschreibung bezeichnet im deutschen Steuerrecht Abschreibungen, die aufgrund steuerlicher Sondervorschriften vorgenommen werden und neben die normale Abschreibung treten. Sonderabschreibungen stehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Wertminderungen und haben deshalb Subventionscharakter. Im Unterschied zur erhöhten Abschreibung wird die reguläre Abschreibung des Wirtschaftsguts von der Sonderabschreibung nicht betroffen. Erhöhte Abschreibungen (z. B. § 7i EStG) treten an die Stelle der regulären Abschreibung. - St. (Wikipedia)
ST steht als Abkürzung für: Atari ST, auf der Motorola 68000 CPU basierender Computer Sachsen-Anhalt, Land der Bundesrepublik Deutschland São Tomé und Príncipe, Landescode nach ISO 3166 Schlauchtrupp, siehe Gruppe (Feuerwehr) #Schlauchtrupp Single taper, einseitig verjüngt, Schnurtyp beim Fliegenfischen Sport Technologie bzw. Sports Technologies, Kürzel für sportliche Fahrzeuge von Ford seit 1999 Soil Taxonomy, US-Bodenklassifikationssystem Solarthermie, Umwandlung der Sonnenenergie in nutzbare thermische Energie Sozialer Tag, Hilfsaktion der Jugendinitiative Schüler Helfen Leben Scheduled Tribes, „Gelistete Stammesgemeinschaften“ in Indien Staatszugehörigkeitszeichen für Luftfahrzeuge aus dem Sudan Stabsperrholz, Holzwerkstoff Stoke-on-Trent (als Postleitzahl) Straight tip, Steckertyp für Lichtwellenleiter/Glasfaser, siehe LWL-Steckverbinder Structured Text, strukturierter Text, Programmierform für Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) Sudetendeutscher Tag, organisationsgeleites Zusammenfinden Sudetendeutscher Suicidal Tendencies, südkalifornische Hardcore-Band mit Einflüssen aus Thrash Metal und Funk Sursee-Triengen-Bahn, normalspurige Eisenbahn im Kanton Luzern, Schweiz Swisstrolley, Schweizer Oberleitungsbustyp ST-Strecke, herzdiagnostisches Maß, siehe Elektrokardiogramm #ST-Strecke Stranger Things, US-amerikanische Fernsehserie Unternehmen: Germania Fluggesellschaft, zeitweise auch gexx, deutsche Linien- und Charterfluggesellschaft (IATA-Code) Schweiz Tourismus, öffentlich-rechtliche Tourismus-Marketingorganisation der Schweiz Solinger Tageblatt, lokale Tageszeitung STMicroelectronics, europäischer Halbleiterhersteller Kfz-Kennzeichen: Cap Verde: Santiago (Kap Verde) Deutschland: Steinfurt, für den Kreis Steinfurt Großbritannien: Dundee Kroatien: Split Nordmazedonien: Štip Moldau: Strășeni, für Rajon Strășeni Norwegen: Bergen (Norwegen) Polen: Tychy, kreisfreie Stadt Serbien: Stara Pazova Tschechien: Strakonice, für Okres Strakonice Kleinfahrzeugkennzeichen: Deutschland: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rheine ŠT steht für: Štip, Nordmazedonien (Kfz-Kennzeichen, auslaufend) S. T. steht für: salvo titulo, mit Vorbehalt des richtigen Titels …