KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

Security Awareness Toolbox

Die Security Awareness Toolbox ( https://security-awarenss-toolbox.de) enthält ab sofort eine praxisnahe Vorlage für eine unternehmensinterne KI-Richtlinie. Hintergrund ist die EU-KI-Verordnung, die Unternehmen bereits seit Februar 2025 dazu verpflichtet, für einen kompetenten und sicheren Umgang ihrer Mitarbeitenden mit Künstlicher Intelligenz zu sorgen – unabhängig von der Unternehmensgröße.

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Laut Bitkom KI-Studie 2026 setzen bereits 41 Prozent der deutschen Unternehmen KI-Tools wie ChatGPT oder Microsoft Copilot ein. Eine Analyse von Cyberhaven zeigt zugleich, dass rund ein Drittel aller Eingaben von Beschäftigten in solche Tools sensible Daten enthält. Viele kleine und mittlere Unternehmen haben für diesen Einsatz bislang jedoch keine schriftliche Regelung – weder dazu, welche Tools erlaubt sind, noch dazu, welche Informationen eingegeben werden dürfen.

Genau hier setzt die neue Vorlage an. Sie umfasst einen Freigabeprozess für KI-Anwendungen, verbindliche Nutzungsregeln, Hinweise zur Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte nach Art. 50 der KI-Verordnung sowie eine Checkliste zur Einführung im Unternehmen. Ergänzt wird die Vorlage durch das bereits bestehende Schulungsmodul „Datenschutz und KI“ der Toolbox, das Mitarbeitende für den sicheren Umgang mit KI-Tools sensibilisiert und die nach Art. 4 KI-VO erforderliche Dokumentation der Schulungsmaßnahmen unterstützt.

„Die meisten Unternehmen wissen gar nicht, dass die Schulungspflicht für den Umgang mit KI schon seit Februar 2025 gilt“, sagt Werner Grohmann, Gründer und Geschäftsführer der SecaSkill GmbH, die hinter der Security Awareness Toolbox steht. „Unser Ziel ist es, genau wie bei den anderen Vorlagen in der Toolbox, dass Unternehmen ohne eigene IT- oder Rechtsabteilung diese Anforderung mit minimalem Aufwand erfüllen können.“

Die Security Awareness Toolbox richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und bietet monatliche Schulungsmodule, Beispiele für Phishing E-Mails, Newsletter und Infobriefe, Vorlagen und Checklisten zu Datenschutz und Datensicherheit. Die KI-Richtlinie-Vorlage steht ab sofort im Download-Bereich der Security Awareness Toolbox ( https://security-awareness-toolbox.de/login) zum Download bereit.

Die SecaSkill GmbH ist das Unternehmen hinter der Security Awareness Toolbox. Die Security Awareness Toolbox unterstützt Unternehmen dabei, die Mitarbeitersensibilisierung der Beschäftigten zu allen relevanten Themen in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit nachhaltig zu stärken und die immer strengeren Vorgaben für Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und Datensicherheit mit geringstmöglichem Aufwand zu erfüllen

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • AI Act (Wikipedia)
    Die Verordnung über künstliche Intelligenz (informell KI-Verordnung, KI-VO, englisch AI Act oder EU AI Act) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union zur Regulierung von künstlicher Intelligenz. Die EU-Verordnung ist weltweit die erste derart umfassende Regulation von KI. Sie wurde ab 2019 ausgearbeitet, am 21. Mai 2024 von den 27 EU-Mitgliedsstaaten endgültig verabschiedet und am 12. Juli desselben Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet. Offiziell in Kraft getreten ist sie zum 1. August 2024. Gemäß Art. 113 der Verordnung gelten ihre Regelungen mit einigen Ausnahmen überwiegend ab dem 2. August 2026.
  • Datenschutz (Wikipedia)
    Datenschutz ist ein in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstandener Begriff, der teilweise unterschiedlich definiert und interpretiert wird. Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und auch Schutz der Privatsphäre sowie zum Schutz vor Datenmissbrauch, d. h. vor einer missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten wie Namen, Kontaktdaten oder Kontodaten einer Person gegen deren Willen, u. a. um damit potentiell kriminelle Handlungen zu begehen, verstanden. Datenschutz wird – jedenfalls in Deutschland – meist als Recht verstanden, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, wem wann welche „seiner“ persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Wesenskern eines solchen Datenschutzrechts besteht dabei darin, dass die Machtungleichheit zwischen Organisationen und Einzelpersonen unter Bedingungen gestellt werden kann. Der Datenschutz soll der in der vielfältig digitalen und vernetzten Informationsgesellschaft bestehenden Tendenz zum sogenannten gläsernen Menschen, dem Ausufern staatlicher Überwachungsmaßnahmen (Überwachungsstaat) und Datenmonopolen von Privatunternehmen entgegenwirken.
  • Datensicherheit (Wikipedia)
    Informationssicherheit ist ein Zustand von technischen oder nicht-technischen Systemen zur Informationsverarbeitung und -speicherung, der die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherstellen soll. Informationssicherheit dient dem Schutz vor Gefahren bzw. Bedrohungen, der Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden und der Minimierung von Risiken. In der Praxis orientiert sich die Informationssicherheit im Rahmen des IT-Sicherheitsmanagements unter anderem an der internationalen ISO/IEC-27000-Reihe oder dem US-System der System and Organization Controls (SOC). Im deutschsprachigen Raum ist ein Vorgehen nach IT-Grundschutz verbreitet. Im Bereich der Evaluierung und Zertifizierung von IT-Produkten und -systemen findet die Norm ISO/IEC 15408 (Common Criteria) häufig Anwendung. Die Normenreihe IEC 62443 befasst sich mit der Informationssicherheit von „Industrial Automation and Control Systems“ (IACS) und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz für Betreiber, Integratoren und Hersteller. Die Umsetzung aus der Cyberresilienz-Verordnung schafft dabei auch Sicherheit auf Hardwareebene und schützt dadurch auch die Betreiber von Anlagen und Maschinen, indirekt auch die Verbraucher.
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