BVI begrüßt Eckpunkte zur GEG-Reform
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. begrüßt die von der schwarz-roten Koalition vorgelegten Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Aus Sicht des Verbandes setzen die geplanten Änderungen für Deutschlands Immobilienverwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ein wichtiges Signal für mehr Praxisnähe, Planungssicherheit und Entscheidungsfreiheit:
„Die Eckpunkte der Koalition zur GEG-Reform sind ein Schritt zurück zur Machbarkeit und ein Schritt nach vorn für den Klimaschutz im Gebäudebestand“, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier. „In deutsche Heizungskeller zieht wieder Vernunft ein. Jetzt ist dort wieder Raum für pragmatische, wirtschaftlich tragfähige Entscheidungen, die die Klimawende im Gebäudebestand voranbringen.“ Mit der Abkehr von starren Vorgaben und der Öffnung für verschiedene Heiztechnologien – von Wärmepumpe über Fernwärme und Biomasse bis hin zu Gas- und Ölheizungen mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe – schaffe die Koalition einen realistischen Rahmen für Modernisierungen:
„Gerade im heterogenen Gebäudebestand bringen die Eckpunkte endlich die Flexibilität, auf die Millionen Wohnungseigentümer lange gewartet haben“, betont Meier. Denn in den meisten Altbauten seien die Voraussetzungen für Wärmepumpen oder Pelletanlagen schlicht nicht ideal. Es fehle an Platz, und die Investitionen stünden nicht immer in einem vernünftigen Verhältnis zur Amortisation. Dass moderne Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich bleiben und Schritt für Schritt mit mehr Bio- oder synthetischen Kraftstoffen betrieben werden, eröffnet aus Sicht des BVI daher einen praxistauglichen Weg: So kann der Gebäudebestand klimafreundlich, bezahlbar und sozialverträglich beheizt werden.
Bei aller Zustimmung mahnt der Verband jedoch an, dass bei der konkreten Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs ein Perspektivwechsel notwendig ist:
„Die Politik muss bei allem Reformwillen ihr Vokabular erweitern“, fordert Meier. „Wenn die Bundesregierung künftig von Eigentümern spricht, darf sie Eigentümergemeinschaften nicht länger gedanklich ausklammern. Eigentumswohnungen machen rund 25 Prozent des deutschen Wohnungsbestands aus. Diese Realität muss sich konsequent im Gesetz und im Mindset von Schwarz-Rot widerspiegeln, wenn die Energiewende im Gebäudesektor gelingen soll.“ Ein maßgeschneidertes Förderprogramm wäre hierfür ein starkes Signal. In der aktuellen Förderlandschaft würden aktuell weder die hohe Kostenlast noch die komplexen, gesetzlich vorgeschriebene Abstimmungsprozesse in WEG mitgedacht. Der BVI bekräftigt daher seine Forderung, dies im Zuge der GEG-Reform zu ändern.
Insgesamt jedoch fällt das Fazit des BVI positiv aus: „Die Eckpunkte sind ein guter Auftakt für den überfälligen Kurswechsel in der Gebäudemodernisierung“, so Meier abschließend. „Jetzt muss daraus zügig ein belastbarer Gesetzesentwurf werden. Unsere Branche braucht klare Leitplanken und Verlässlichkeit für Investitionen. Je schneller Rechtssicherheit entsteht, desto schneller kommen Projekte vom Papier in die Umsetzung.“
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit über 40 Jahren professionelle Unternehmen der Immobilienverwaltung, die sich auf Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert haben. Die über 800 mittelständischen Mitgliedsunternehmen beschäftigen rund 3.000 Mitarbeiter und verwalten etwa 1,4 Millionen Wohneinheiten in ganz Deutschland.
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- Gebäudemodernisierungsgesetz (Wikipedia)
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ist ein geplantes deutsches Bundesgesetz. Die Eckpunkte des Entwurfs wurden am 24. Februar 2026 von den Fraktionen CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag vorgestellt. Das Gesetz ist die Nachfolge des Gebäudeenergiegesetzes(GEG), enthält im Vergleich zur Fassung der Ampelregierung jedoch zentrale Punkten wie die 65% Regel nicht. Neuerungen sind die Möglichkeit, fossile Heizungen(Öl, Gas) weiterhin im Neubau und Bestand einzusetzen, was vom GEG schrittweise bis zur Mitte des Jahr 2028 verboten werden sollte. Außerdem die Grüngasquote bzw. Grünölquote sowie die "Biotreppe". Diese Regelungen sollen sicherstellen das auch fossile Heizungen bis spätestens 2045 Klimaneutral betrieben werden können. Die Umsetzbarkeit, insbesondere die Verfügbarkeit der Netto-Klimaneutralen Brennstoffe("Grünöl", "Grüngas") wird dabei von Experten stark bestritten. Durch die Änderungen wird Deutschland voraussichtlich seine Klimaziele im Gebäudebereich verfehlen. Der Deutsche Mieterbund kritisiert zudem, dass durch die Reform für Mieter ein hohes Kostenrisiko entstehe, da für Vermieter kein Anreiz mehr bestehe im Betrieb günstige, klimafreundliche Heizmethoden zu wählen, sondern nur noch der Anschaffungspreis relevant sei. Dadurch würden in Miethäusern vor allem fossile Heizungen verbaut, deren teurer betrieb dann auf die Mieter umgelegt werde. Für Anfang April ist die Veröffentlichung eines Gesetzentwurfes durch die betreffenden Ministerien geplant. Im Frühjahr soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden, so das ein Inkrafttreten vor 01.07.2026 möglich ist. Ab diesem Zeitpunkt würde nach dem alten Gesetz der Einbau von Öl und Gasheizungen in Kommunen mit über 100.000 Einwohnern eingeschränkt werden.