CBAM 2026 – Wichtiges für die Elektronikdistribution

EU-CO2-Grenzausgleichsystem seit 1.1.2026 im Echtbetrieb

CBAM 2026 - Wichtiges für die Elektronikdistribution

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Berlin, Januar 2026 – Im Zuge der Reduzierung des CO2-Ausstoßes strebt die EU die Klimaneutralität an. Ein Schlüsselelement dazu ist der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism / bzw. das EU-CO2-Grenzausgleichsystem) in 2026. Der CBAM betrifft alle in der EU ansässigen Importeure von Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemitteln, Wasserstoffen sowie bestimmten vor- und nachgelagerten Produkten in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten. Seit dem 1.1. ist der CBAM im Echtbetrieb. Nur zugelassene CBAM-Anmelder dürfen nun weiterhin betroffene CBAM-Waren wie Aluminium, Eisen, Stahl, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom importieren. Der CBAM gilt für Unternehmen, die die 50-Tonnen-Massenschwelle pro Jahr überschreiten. Sie müssen bis spätestens 31. März 2026 den Antrag an das EU-Trader-Portal bzw. die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) stellen.
Importeure unterhalb dieser Schwelle sind von der Registrierungspflicht ausgenommen, jedoch müssen sie die korrekte Y-Kodierung (bzw. CBAM-Nachweis) aktiv in der Zollanmeldung hinterlegen. Für die CBAM-Befreiung ist die Y137-Codierung zwingend notwendig; sollte sie fehlen, gilt die Sendung formal nicht als CBAM-befreit.

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Zugleich endet mit Beginn des Echtbetriebs das System der Quartalsmeldungen. Ab sofort müssen Importeure nun eine jährliche CBAM-Meldung abgeben, wenn sie tatsächlich CBAM-pflichtige Waren importieren. Die erste Fassung für 2026 ist bis zum 31. Mai 2027 einzureichen.

Für bestimmte Warengruppen – insbesondere Artikel aus bzw. mit Anteilen an Stahl (Kapitel 73) und Aluminium (Kapitel 76) – bleibt die korrekte Zolltarifnummer entscheidend, denn sie bestimmt, ob ein Produkt CBAM pflichtig oder befreit ist.
Für bestimmte Waren außerhalb der Verordnung – beispielsweise Lithium-Ionen-Batterien (WTN 85076000900) – ist eine Anmeldung der Befreiung von Treibhausgas-Regelungen erforderlich, da diese Produkte nicht unter die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/573 fallen. Als Bestätigung, dass die Ware nicht CBAM-pflichtig ist, muss in der Zollanmeldung die Negativ-Codierung Y160 hinterlegt werden.
Im Hinblick auf die CBAM 2026 empfiehlt der FBDi Verband nicht nur die korrekte Anwendung der Codierung für eine reibungslose Abfertigung und zur Vermeidung von Fehlzuordnungen, sondern auch die Überprüfung von Importprozessen und der Kommunikation mit Lieferanten.

Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. ( www.fbdi.de):
Der 2003 gegründete FBDi e.V. ist eine etablierte Größe in der deutschen Verbandslandschaft und bündelt die Interessen seiner Mitglieder aus der Distribution, die rund drei Viertel des Umsatzvolumens elektronischer Komponenten in Zentral-Europa (DACH) vertreten. Dabei überblickt er die gesamte Wertschöpfungskette der Elektronik.
Neben der Aufbereitung und Weiterentwicklung von Daten zum zentraleuropäischen Distributionsmarkt erzeugen Competence Teams zu wichtigen Themen der Regulatorik in der Elektronikindustrie (u.a. CE, Richtlinien und Verordnungen) eine hohe marktnahe Kompetenz. Diese qualifiziert den FBDi zum gefragten Partner für Politik, Elektronik-Hersteller und -Kunden.
Über die Mitgliedschaft im internationalen Distributionsverband IDEA erfolgt der Austausch mit anderen Verbänden auf europäischer Ebene.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • CBAM (Wikipedia)
    Das europäische CO2-Grenzausgleichssystem (auch CO2-Grenzausgleichsmechanismus, englisch Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) ist ein Grenzausgleichsmechanismus im Rahmen der Klimapolitik der Europäischen Union. Der Grenzausgleich soll in bestimmten Wirtschaftssektoren, die vom EU-Emissionshandel umfasst sind, die Verlagerung von Treibhausgasemissionen in Nicht-EU-Länder verhindern. In diesen Drittländern entstehen zugleich Anreize, dort Emissionen zu verringern.
  • EU (Wikipedia)
    Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 Staaten, davon 26 in Europa und mit Zypern einem geographisch in Asien liegenden Land. Zur EU gehören geographisch zudem einige Überseegebiete außerhalb des Kontinents. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner. Die verbreitetsten Sprachen in der EU sind Deutsch und Französisch unter den Muttersprachen und Englisch als Zweit- oder Fremdsprache. Die EU stellt eine eigenständige Rechtspersönlichkeit dar und hat daher Einsichts- und Rederecht bei den Vereinten Nationen. Das politische System der EU, das sich im Zuge der europäischen Integration herausgebildet hat, basiert auf dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Es enthält sowohl überstaatliche als auch zwischenstaatliche Elemente. Während im Europäischen Rat und im Rat der Europäischen Union die einzelnen Staaten mit ihren Regierungen vertreten sind, repräsentiert das Europäische Parlament bei der Rechtsetzung der EU unmittelbar die Unionsbürger. Die Europäische Kommission als Exekutivorgan und der EU-Gerichtshof als Rechtsprechungsinstanz sind ebenfalls überstaatliche Einrichtungen. Die Anfänge der EU gehen auf die 1950er-Jahre zurück, als zunächst sechs Staaten die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gründeten. Eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung sollte militärische Konflikte für die Zukunft verhindern und durch den größeren Markt das Wirtschaftswachstum beschleunigen und damit den Wohlstand der Bürger steigern. Im Lauf der folgenden Jahrzehnte traten in mehreren Erweiterungsrunden weitere Staaten den Gemeinschaften (EG) bei. Ab 1985 wurden mit dem Schengener Übereinkommen die Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten geöffnet. Nach der Öffnung des Eisernen Vorhangs 1989 folgten mehrere Erweiterungen im Osten des Kontinents. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 die Europäische Union gegründet, die damit Zuständigkeiten in neuen Politikbereichen bekam. In mehreren Reformverträgen, zuletzt im Vertrag von Lissabon von 2007, wurden die überstaatlichen Zuständigkeiten der EU ausgebaut und die demokratische Verankerung der politischen Entscheidungsprozesse durch …
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