Rechtssichere Unterstützung bei Führerscheinentzug und Mobilitätsfragen
Der Entzug der Fahrerlaubnis stellt für viele Betroffene einen tiefen Einschnitt in den Alltag dar. Berufliche Verpflichtungen, familiäre Verantwortung und persönliche Mobilität sind plötzlich massiv eingeschränkt. Die Kanzlei Hartmann (re-hartmann.de) hat sich darauf spezialisiert, Mandantinnen und Mandanten in genau diesen Situationen kompetent, realistisch und rechtssicher zu begleiten.
Als bundesweit tätige Kanzlei bietet Hartmann eine individuelle rechtliche Prüfung rund um den Führerscheinentzug, die Neuerteilung der Fahrerlaubnis sowie europarechtlich zulässige Lösungsansätze. Ziel ist es stets, die Wiedererlangung der Mobilität auf einer rechtlich sauberen Grundlage zu ermöglichen – ohne falsche Versprechen oder rechtliche Grauzonen.
Klare Analyse statt unrealistischer Versprechen
Viele Betroffene haben bereits eine lange Vorgeschichte mit Fahrerlaubnisbehörden hinter sich. Mehrere Ablehnungen, frühere Gutachten oder formale Fehler können die Situation zusätzlich erschweren. Die Kanzlei Hartmann setzt daher auf eine gründliche Akten- und Ausgangslagenprüfung, bevor Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden.
Dabei wird transparent aufgezeigt:
– welche rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich bestehen,
– welche Wege aussichtslos sind,
– und welche Voraussetzungen zwingend erfüllt sein müssen.
Diese ehrliche Einschätzung schafft Vertrauen und verhindert unnötige Kosten oder rechtliche Risiken.
Europarechtliche Expertise und nationale Verfahren
Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf der Schnittstelle zwischen deutschem Fahrerlaubnisrecht und europäischem Recht. In geeigneten Fällen wird geprüft, ob eine rechtmäßige Neuerteilung im EU-Ausland unter strenger Beachtung der geltenden Vorschriften in Betracht kommt.
Gleichzeitig begleitet die Kanzlei Mandanten auch bei:
– Anträgen auf Neuerteilung in Deutschland
– Kommunikation mit Fahrerlaubnisbehörden
– rechtlicher Bewertung behördlicher Entscheidungen
Dabei steht stets die Rechtssicherheit im Vordergrund.
Persönliche Beratung und bundesweite Betreuung
Die Kanzlei Hartmann arbeitet mandantenorientiert und diskret. Die Beratung erfolgt strukturiert, verständlich und ohne juristische Überforderung. Dank digitaler Abläufe ist eine bundesweite Betreuung problemlos möglich.
Mandanten schätzen insbesondere:
– klare Aussagen ohne juristisches Fachchinesisch
– transparente Kostenstrukturen
– realistische Erfolgseinschätzungen
Fazit:
Wer nach einem Führerscheinentzug wieder mobil werden möchte, benötigt nicht nur Hoffnung, sondern vor allem juristische Kompetenz und Erfahrung. Die Kanzlei Hartmann steht für eine sachliche, rechtlich fundierte und verantwortungsvolle Beratung, die individuelle Lebenssituationen ernst nimmt und tragfähige Lösungen entwickelt.
Weitere Informationen finden Interessierte unter: www.re-hartmann.de
Die Kanzlei Dr. Henning Hartmann mit Standorten in Oranienburg, Berlin und Bielefeld gehört zu den renommierten Adressen im Bereich des Straf- und Verkehrsrechts. Gründer und Namensgeber Dr. Henning Hartmann ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Mandanten in komplexen Verfahren.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Themen Führerschein, Fahrerlaubnisrecht und MPU. Viele Betroffene wenden sich an die Kanzlei, wenn sie nach Alkohol- oder Drogenfahrten den Führerschein zurückerlangen möchten oder Unterstützung bei der Umgehung bzw. Abwehr einer MPU suchen. Darüber hinaus berät die Kanzlei umfassend zu Fragen des EU-Führerscheins, einschließlich der Verlängerung abgelaufener Dokumente im europäischen Ausland.
Die Kanzlei zeichnet sich durch individuelle Beratung, hohe Fachkompetenz und engagierte Mandatsbetreuung aus. Ob strafrechtliche Verteidigung, Verkehrsordnungswidrigkeiten oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis – Mandanten profitieren von praxisnahen Lösungen, fundierter Expertise und einer transparenten Kommunikation.
Unterstützt wird Dr. Hartmann von einem erfahrenen Team aus Rechtsanwälten, Fachkräften und Kooperationspartnern. Durch die Kombination aus rechtlichem Fachwissen und strategischem Vorgehen gelingt es, auch in schwierigen Fällen optimale Ergebnisse zu erzielen.
Kontakt
Kanzlei Dr. Henning Hartmann
Henning Hartmann
Bernauer Str. 29
16515 Oranienburg
+4933015018745

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- Fahrerlaubnisrecht (Wikipedia)
Ein Führerschein oder ein Führerausweis ist eine amtliche Bescheinigung, die ein Vorhandensein einer Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund belegt. In Deutschland beinhaltet ein Führerschein Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis, in Österreich über die Erteilung einer Lenk[er]berechtigung. In der Schweiz heißt das Dokument Führerausweis; es zeigt die Fahrberechtigung an. Dagegen ist die Fahrerlaubnis, Lenk(er)berechtigung beziehungsweise Fahrberechtigung ein Verwaltungsakt, das heißt die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Schweiz: Motorfahrzeugen) auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Sie ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp gebunden: Wer die Berechtigung für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Fahrzeug dieses Types zu führen. Es wird durch die zuständige Behörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung (Schweizer Hochdeutsch: Führerprüfung) geknüpft, in Deutschland nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), in Österreich nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) und dem Führerscheingesetz (FSG) und in der Schweiz nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV). - Führerscheinentzug (Wikipedia)
Die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis bezeichnet den behördlichen Vorgang, die Fahrerlaubnis (Deutschland), Lenkberechtigung (Österreich), Fahrberechtigung (Schweiz), die zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum berechtigt, zu entziehen und später neu zu erteilen. Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine Neuerteilung muss beantragt werden. Die zuständige Behörde prüft dann, ob die Erteilungsvoraussetzungen gegeben sind. Während die Entziehung der Fahrerlaubnis ein behördliches Verfahren ist, erfolgt eine Führerscheinsicherstellung oder Führerscheinabnahme aufgrund sofortiger Maßnahmen bei schweren Vergehen oder fehlender Fahrtauglichkeit. Der Führerschein kann im zweiten Falle dann wieder abgeholt werden und ist bis zum Erhalt des Entziehungsbescheids gültig. In Deutschland ist – neben dem befristeten Fahrverbot – die Entziehung der Fahrberechtigung endgültig und unterliegt sowohl dem Straf- als auch dem Verwaltungsrecht. In Österreich erfolgt eine Entziehung der Fahrerlaubnis auch aufgrund der Regeln im Vormerksystem („Punkteführerschein“). Im Unterschied zum Fahren ohne Führerschein ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Verkehrsstraftat. Voraussetzung für die Wiedererteilung sind diverse Formen der Nachschulung und andere Maßnahmen zur Wiedererlangung der Fahreignung.