Bankschließfächer oft unzureichend versichert – Hausratversicherung prüfen und anpassen

Ist mein Bankschließfach ausreichend versichert? Diese Frage stellen sich viele Bankkunden voller Sorge nach dem spektakulären Einbruchdiebstahl in Gelsenkirchen Anfang 2026. GVI gibt Tipps.

Bild23.01.2026. Viele gehen davon aus, dass Wertgegenstände in einem Bankschließfach vollständig abgesichert sind. Ein weit verbreiteter Irrtum: Der Versicherungsschutz ist häufig begrenzt oder greift nur unter bestimmten Voraussetzungen. Daher sollte dringend, der bestehende Versicherungsschutz überprüft und gegebenenfalls über die Hausratversicherung erweitert werden, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Grundsätzlich haften Banken für Bankschließfächer meist nur bis zu einer vertraglich festgelegten Höchstsumme – oft im niedrigen fünfstelligen Bereich – und auch nur bei nachweisbarem Verschulden, etwa bei Einbruchdiebstahl. Schäden durch Feuer, Wasser oder Elementarereignisse sind nicht immer abgedeckt. Zudem sind Bargeld, Schmuck, Edelmetalle oder wichtige Dokumente häufig nur eingeschränkt versichert.

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Eine individuelle Absicherung kann über die Hausratversicherung erfolgen. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, Wertsachen in Bankschließfächern explizit in den Versicherungsschutz einzuschließen oder die bestehenden Entschädigungsgrenzen zu erhöhen. Voraussetzung ist meist eine entsprechende Vereinbarung im Versicherungsvertrag sowie eine realistische Wertermittlung der eingelagerten Gegenstände.

„Wer wertvolle Besitztümer im Bankschließfach aufbewahrt, sollte nicht allein auf den Schutz der Bank vertrauen“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. „Eine regelmäßige Überprüfung der Hausratversicherung und eine Anpassung der Versicherungssumme sorgen für mehr Sicherheit und vermeiden finanzielle Risiken im Schadenfall“, so Jürgen Buck.

Verbraucher wird empfohlen, sowohl den Bankschließfachvertrag als auch die Hausratversicherung genau zu prüfen und sich bei Bedarf beraten zu lassen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Wertgegenstände auch außerhalb der eigenen vier Wände umfassend geschützt sind.

Weitere Informationen zum Thema „Bankschließfach – Versicherungsschutz überprüfen“ und Hinweise zur Erstellung einer Inventarliste gibt es kostenlos unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI),
Herr Siegfried Karle
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    Ein Unternehmen (oder eine Unternehmung), auch Firma genannt, ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen und Privathaushalte werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft aggregiert. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Staatsunternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.
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