Zum Jahreswechsel 2026 traten gesetzliche Änderungen in Kraft, die für viele Menschen finanzielle Verbesserungen bringen sollen. Höhere Steuerfreibeträge, ein angehobener Mindestlohn und mehr Kindergeld sollen private Haushalte im Alltag entlasten. Für den Staat bedeuten die Reformen weniger Steuereinnahmen, für Verbraucher dagegen etwas mehr Netto und einen größeren finanziellen Spielraum. Mit wie viel mehr Euros Arbeitnehmende und Familien rechnen können, zeigt die Lohnsteuerhilfe Bayern auf.
Mehr Netto für Arbeitnehmende
Der Steuergrundfreibetrag ist zum 1. Januar von bisher 12.096 Euro auf 12.348 Euro gestiegen. Bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen gänzlich steuerfrei. Durch die Erhöhung des Freibetrags fällt der monatliche Lohnsteuerabzug seit Jahresbeginn geringer aus. Zusätzlich wurden die Tarifgrenzen der Einkommensteuer angepasst, damit Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen sollen, nicht zu einer höheren Besteuerung führen.
Für Gutverdienende gibt es indes weniger erfreuliche Anpassungen bei den Sozialabgaben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung stieg auf 8.450 Euro monatlich und in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.812,50 Euro. Bis zu diesen Einkommensgrenzen werden Beiträge in die Kassen abgeführt. Für Normalverdiener ändert sich aber nichts.
Von der Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde profitieren nicht nur Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnbereich, sondern auch Minijobber seit Jahresbeginn. Weil die Verdienstgrenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, erhöht sich die monatliche Minijob-Grenze von 556 auf 603 Euro.
Auch die Mindestvergütungen für Auszubildende steigen in allen Lehrjahren. Im ersten Ausbildungsjahr gibt es mit 724 Euro monatlich 42 Euro mehr. Im zweiten Ausbildungsjahr kann mit mindestens 854 Euro, im dritten mit mindestens 977 Euro und im vierten Ausbildungsjahr mit mindestens 1.014 Euro monatlich gerechnet werden.
Leicht höhere Leistungen für Familien
Mehr als 10 Millionen Familien mit Kindern werden unabhängig vom Einkommen durch den Anstieg des Kindergelds seit 1. Januar besser unterstützt. Pro Kind werden monatlich 259 Euro ausbezahlt. Das sind aufsummiert 48 Euro mehr pro Kind im Jahr 2026. Die Erhöhung erfolgt automatisch über die Familienkasse, ohne dass Eltern aktiv werden müssen.
Parallel dazu wurde der steuerliche Kinderfreibetrag von 6.672 Euro auf 6.828 Euro pro Kind erhöht, also 3.414 Euro pro Elternteil. Im Rahmen einer Günstigerprüfung verwendet das Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung automatisch den Kinderfreibetrag, wenn der Steuervorteil höher als das Kindergeld für die jeweilige Familie ausfällt. Dies kann zu einer zusätzlichen Steuerersparnis bei Besserverdienern führen.
Zum 1. Januar 2026 wird die Düsseldorfer Tabelle ebenfalls angepasst, weil sich der gesetzliche Mindestunterhalt an dem erhöhten steuerlichen Existenzminimum von Kindern orientiert. Dadurch steigen die empfohlenen monatlichen Unterhaltsbeträge für Kinder in allen Altersstufen leicht. Für ein Kind von 6 bis 11 Jahren könnte der Mindestunterhalt beispielsweise von derzeit rund 551 Euro auf etwa 565 Euro monatlich steigen. Gleichzeitig erhöht sich der Selbstbehalt für Elternteile moderat, etwa von 1.450 auf rund 1.500 Euro, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten Unterhaltspflichtiger zu berücksichtigen.
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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- Beitragsbemessungsgrenze (Wikipedia)
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag die beitragspflichtigen Einnahmen von gesetzlich Versicherten für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden. Der Teil der Einnahmen, der die jeweilige Grenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht. Es gibt zwei unterschiedliche Werte: einen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung, einen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung wurde bereits 1884 eingeführt. Das Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze führt nicht zur Versicherungsfreiheit. In der österreichischen Sozialversicherung hat die Höchstbeitragsgrundlage eine entsprechende Funktion. - Grundfreibetrag (Wikipedia)
Grundfreibetrag bezeichnet im Einkommensteuerrecht in Deutschland den steuerfreien Grundfreibetrag (Deutschland) in Österreich den steuerfreien Grundfreibetrag (Österreich) den steuerfreien Betrag bei der Einkommensteuer (Australien) in Deutschland abgabenfreies Entgelt beim Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld in der Bundesrepublik Deutschland steuerfreier Betrag bei der Vermögensabgabe (Lastenausgleichsgesetz) - Kinderfreibetrag (Wikipedia)
Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im deutschen Steuerrecht, durch den bei der Besteuerung der Eltern das Existenzminimum des Kindes steuerfrei gestellt wird. Diese Regelung setzt ein Grundprinzip der Steuergerechtigkeit um. Die Freibeträge orientieren sich an den Vorgaben der Existenzminimumberichte der Bundesregierung. Bei der Einkommensteuer werden Kindergeld und Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag verglichen und der höhere Betrag berücksichtigt (Günstigerprüfung). Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden stets unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrags berechnet. - Kindergeld (Wikipedia)
Unter Kindergeld versteht man im Allgemeinen staatliche Leistungen an Erziehungsberechtigte, die von der Zahl und dem Alter der Kinder abhängen, für die das Geld beantragt wird. Das Geld gehört in der Regel den Kindern und wird von den Erziehungsberechtigten nur verwaltet. Erstmals in der westlichen Welt wurde Kindergeld von Gaius Iulius Caesar als öffentliche Leistung an arme Familien im antiken Rom gezahlt; unter Trajan wurden die Leistungen auf ganz Italien ausgeweitet. - Mindestlohn (Wikipedia)
Unter dem Mindestlohn versteht man in der Wirtschaft ein durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegtes Arbeitsentgelt, das als Mindestpreis gilt und nicht unterschritten werden darf. Vereinbarungen über niedrigere Löhne als die gesetzlich oder tarifvertraglich vorgesehenen Mindestlöhne oder der Verzicht der Arbeitnehmer auf den Mindestlohn sind unwirksam; d. h. der Arbeitnehmer kann trotzdem seinen Anspruch darauf geltend machen. Die Festsetzung erfolgt durch eine gesetzliche Regelung, eine Festschreibung in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder implizit durch das Verbot von Lohnwucher. Eine Mindestlohnregelung kann sich auf den Stundenlohn oder den Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung beziehen. Neben nationalen Mindestlöhnen gibt es auch regionale Varianten, die sich z. B. auf Bundesstaaten oder Städte beziehen. Weitere Erscheinungsformen sind branchenspezifische Mindestlöhne. Eine 1970 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beschlossene Absichtserklärung zur Einführung von Verfahren zur vertraglichen Festlegung von Mindestlöhnen hatten zu Beginn des 21. Jahrhunderts 51 der 181 ILO-Mitgliedsstaaten ratifiziert. Nach einer Statistik der ILO gibt es in über 90 % ihrer Mitgliedstaaten Mindestlöhne. Branchenspezifische Mindestlöhne und ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn werden unter sozial- und arbeitsmarktpolitischen Aspekten in Wissenschaft und Politik kontrovers diskutiert. Ein Hauptargument für Mindestlöhne ist die Verbesserung der Einkommenssituation von Beschäftigten im Niedriglohnsektor, ein Hauptargument dagegen ist der drohende Verlust von Arbeitsplätzen. Die Wirkung von Mindestlöhnen auf das Beschäftigungsniveau ist umstritten. Maßgeblich für die möglichen Auswirkungen ist dabei die Höhe des Mindestlohns in Relation zum allgemeinen Lohnniveau.