Gutschein unterm Weihnachtsbaum – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Gutschein unterm Weihnachtsbaum – Worauf beim Einlösen zu achten ist

Gutschein unterm Weihnachtsbaum - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Gutscheine sind nach deutschem Recht drei Jahre gültig. (Bildquelle: ERGO Group)

Ob für Bücher, Mode oder das Lieblings-Restaurant: Gutscheine zählen jedes Jahr zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken. Viele bleiben jedoch erst einmal liegen. Was viele nicht wissen: Auch Geschenkgutscheine unterliegen bestimmten Regeln. Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, erklärt, worauf zu achten ist.

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Geld- und Leistungsgutscheine unterscheiden sich

Gutscheine lassen sich rechtlich in fünf Kategorien teilen: Wert-, Leistungs-, Produkt-, Anlass-, Rabatt- und limitierte Gutscheine. Die wohl gängigsten sind geldgebundene, wie zum Beispiel Wertgutscheine oder Geschenkkarten. Diese erlauben es dem Inhaber, einen bestimmten Geldbetrag flexibel gegen Waren oder Dienstleistungen einzulösen. „Leistungsgutscheine beziehen sich hingegen auf eine konkret definierte Leistung oder ein bestimmtes Produkt wie etwa eine Massage, ein Konzertticket oder ein bestimmtes Menü im Restaurant“, erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs- GmbH. „Sie gewähren keinen Anspruch auf einen Geldwert, sondern ausschließlich auf die spezifizierte Leistung.“

Gutscheinarten: Bedingungen und die rechtliche Grundlage

Beide Gutscheinarten sind in der Praxis an die jeweiligen Bedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ausstellers gebunden und unterliegen ähnlichen Verjährungsfristen. Der Unterschied: Wertgutscheine können für ein breiteres Sortiment oder verschiedene Dienstleistungen eingelöst werden, Leistungsgutscheine sind auf eine festgelegte Nutzung beschränkt. Rechtlich entscheidend sind jeweils die genannten Bedingungen und die Tatsache, dass in den meisten Fällen ein Anspruch auf Barauszahlung ausgeschlossen ist, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Die rechtliche Grundlage für Gutscheine ist § 807 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ein Gutschein ist ein sogenanntes „kleines Inhaberpapier“ Das bedeutet: Jeder, der ihn hat, kann ihn einlösen. Dies gilt selbst dann, wenn der Name einer bestimmten Person darauf steht. Ausnahmen gibt es hauptsächlich, wenn es die vertragliche Vereinbarung vorsieht. So gibt es Gutscheine, die sich nicht für jeden eignen: Ein Gutschein für einen Tauchkurs etwa, der eine gute Gesundheit voraussetzt.

Wie lange sind Gutscheine gültig?

Gutscheine sind nach deutschem Recht drei Jahre gültig. Dies regelt § 195 BGB. „Die Frist beginnt jedoch nicht ab dem Ausstellungsdatum selbst, sondern am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde“, erklärt die ERGO Expertin. Ein Geldgutschein, der beispielsweise am 1. April 2025 ausgegeben wurde, behält sein volles Verwertungsrecht bis zum 31. Dezember 2028. „Allerdings können verkürzte Gültigkeitsfristen zulässig sein, wenn diese sachlich gerechtfertigt sind und den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen“, so Brandl. Dies ist häufig bei Dienstleistungsgutscheinen der Fall, wie zum Beispiel für eine Massage. Denn: Hier können zum Beispiel die Lohnkosten steigen. Ein Sonderfall sind auch Gutscheine, die sich auf ein Event an einem bestimmten Datum beziehen, etwa ein Konzert. Diese gelten dann nur für die konkrete Veranstaltung an diesem Datum. Nach Ablauf der Frist kann der Aussteller die Einlösung verweigern. Hat er jedoch die Einlösefrist unzulässig verkürzt, können Verbraucher auch noch nach dem Ablaufdatum die Einlösung verlangen. Alternativ haben sie dann auch einen Anspruch auf Auszahlung des Kaufpreises des Gutscheins – allerdings unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr. Gab der Händler den Gutschein kostenlos ab, gelten andere Regeln: Dann darf der Händler frei über die Gültigkeitsdauer des Gutscheins entscheiden.

Einlösen abgelaufener Gutscheine

Nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfrist besteht normalerweise kein Anspruch mehr auf Einlösung eines Gutscheins. Dennoch zeigen sich einige Händler aus Kulanz großzügig und akzeptieren auch abgelaufene Gutscheine, insbesondere bei langjährigen Kundenbeziehungen. „Diese Kulanz ist jedoch freiwillig und nicht einklagbar. Verbrauchern ist zu empfehlen, beim Händler nachzufragen und ihre Situation zu erklären, denn je nach Unternehmenspolitik sind individuelle Lösungen möglich“, so die ERGO Expertin. Rechtlich gesehen besteht bei abgelaufenen Gutscheinen nur in Ausnahmefällen ein Recht auf Erstattung des gezahlten Gutscheinwertes, etwa wenn eine zu kurze Befristung gewählt wurde.

Der Sonderfall: Wenn der Anbieter insolvent ist

Ein Anspruch auf Auszahlung des Gutscheinwerts kann auch bestehen, wenn die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist, aber die zugesagte Leistung dauerhaft entfällt. Dies kann zum Beispiel bei einem Erlebnisgutschein passieren, wenn es das betreffende Erlebnis nicht mehr gibt. „Bei einer Insolvenz, sieht dies wieder anders aus,“ so Brandl. In diesem Fall können Betroffene ihren Anspruch aus dem Gutschein nur noch beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. „Sollte im Insolvenzverfahren noch Geld übrig sein, erhalten sie eine anteilige Auszahlung. In der Praxis gehen solche Forderungen jedoch häufig leer aus, da meist kaum Insolvenzmasse vorhanden ist“, weiß die ERGO Expertin.

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ERGO ist eine der führenden internationalen Versicherungsgruppen und weltweit in über 20 Ländern vertreten. Das Unternehmen bietet seinen Privat- und Firmenkunden ein breites Produktportfolio in allen wesentlichen Versicherungssparten sowie vollumfängliche Assistance- und Serviceleistungen. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG und ERGO Technology & Services Management AG drei Einheiten die Geschäfte und Aktivitäten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche und internationale Geschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen gebündelt. Rund 37 000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder selbstständige Vermittler für die Gruppe. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte ERGO einen Versicherungsumsatz von 20,8 Milliarden Euro und ein Ergebnis von 810 Millionen Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
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    Ergo steht für: ergo, lateinisch für „also, entsprechend, demnach“ (bspw.: Cogito ergo sum) Ergo Group, deutsche Versicherungsgruppe Ergo Arena, Multifunktionshalle in den polnischen Städten Danzig und Sopot ergo, Name einer Bluesband aus der DDR, siehe Waldemar Weiz #Ergo Personen: Linde Ergo (* 1966), belgische Bildhauerin Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Ergo beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Ergo enthält
  • Geschenk (Wikipedia)
    Ein Geschenk (von (ein)schenken, also dem Bewirten eines Gastes) ist die freiwillige Eigentumsübertragung einer Sache oder eines Rechts an den Beschenkten ohne Gegenleistung – also unmittelbar zunächst kostenlos für den Empfänger. Im übertragenen Sinne kann man auch jemandem seine Aufmerksamkeit, sein Vertrauen oder seine Liebe schenken. Schenken kann ein Ausdruck altruistischen Handelns sein. In diesem Fall will der Schenkende dem Beschenkten uneigennützig eine Freude bereiten. Schenken kann aber auch einen gewissen sozialen Druck auf den Beschenkten ausüben, dem Schenkenden seinerseits für eine Gegenleistung („Bestechung“) verpflichtet zu sein. Gegenstände werden als Geschenk oft in Geschenkpapier verpackt. Geschenkband ist ein farbiges, dekoratives Band, mit dem Geschenke verziert werden. Es ist heutzutage in aller Regel aus Kunststoff und wird mit dekorativen Schleifen am Geschenk befestigt. Ein Geschenk, das dem Beschenkten nichts Gutes tut, sondern ihm Unheil bringen soll, ist (in gehobener Sprache) ein Danaergeschenk. In Karl Friedrich Wilhelm Wanders Deutsches Sprichwörter-Lexikon gibt es 57 Sprichwörter zum Thema Schenken und 69 über das Geschenk; z. B. Besser schenken als borgen (Nr. 2; Band 4, S. 142) oder Mit Geschenken kann man Mutter und Tochter lenken (Nr. 54; Band 1, S. 1591).
  • Rechtsschutz (Wikipedia)
    Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw. sein Recht geltend zu machen. Zudem wird umgangssprachlich – zumindest in Juristenkreisen – damit auch die Sparte der Rechtsschutzversicherung innerhalb der Versicherungswirtschaft bzw. des Versicherungsrechts bezeichnet.
  • weihnachten (Wikipedia)
    Weihnachten, auch Weihnacht, Christfest oder Heiliger Christ genannt, ist im Christentum das Fest der Geburt Jesu Christi. Festtag ist der 25. Dezember, der Christtag, auch Hochfest der Geburt des Herrn (lateinisch Sollemnitas Nativitatis Domini oder In Nativitate Domini), dessen Feierlichkeiten am Vorabend, dem Heiligen Abend (auch Heiligabend, Heilige Nacht, Christnacht, Weihnachtsabend), beginnen. Der 25. Dezember ist in vielen Staaten ein gesetzlicher Feiertag. In Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Teilen der Schweiz und vielen anderen europäischen Ländern kommt im Kirchenjahr als zweiter Weihnachtsfeiertag der 26. Dezember hinzu, der auch als Stephanstag begangen wird. Weihnachten wird meist mit der Familie oder mit Freunden und mit gegenseitigem Beschenken gefeiert, Bescherung genannt. In deutschsprachigen und einigen anderen Ländern findet die Bescherung für gewöhnlich abends am 24. Dezember statt und wird als der herausragende Teil des Weihnachtsfests angesehen. In englischsprachigen Ländern ist eine Bescherung am Morgen des Weihnachtstags üblich. Beim Bescherungsritual wird auf mythische Geschenkebringer wie das Christkind oder den Weihnachtsmann, die teilweise auch gespielt werden, verwiesen. In vielen Ländern gibt es weitere Weihnachtsbräuche. Im westlichen Christentum ist Weihnachten mit Ostern und Pfingsten eines der drei Hauptfeste des Kirchenjahres. Als kirchlicher Feiertag ist der 25. Dezember seit 336 in Rom belegt. Wie es zu diesem Datum kam, ist ungeklärt. Diskutiert werden in der Literatur verschiedene Hypothesen. Der Besuch eines Gottesdienstes am Heiligen Abend, in der Nacht oder am Morgen des 25. Dezember ist für viele Menschen Teil der Festtradition; in Deutschland trifft dies auf ein Fünftel der Bevölkerung zu (2016 und 2018).
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