Berliner Kanzlei legt Beschwerde gegen deutschen Haftbefehl ein.
Die Berliner Kanzlei Menaker hat im Ermittlungsverfahren gegen den ukrainischen Staatsbürger Serhii K. die Verteidigung übernommen und beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen den deutschen Haftbefehl eingelegt.
Der Fall gilt als einer der derzeit brisantesten sicherheits- und völkerrechtlichen Strafkomplexe Europas: Er steht im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee im Jahr 2022 und berührt Fragen nach staatlicher Verantwortung, internationaler Gerichtsbarkeit und funktioneller Immunität.
Die Verteidigung führt an, dass eine strafrechtliche Verfolgung des vorgeworfenen Sachverhalts nach den Grundsätzen des Völkerrechts ausgeschlossen ist, da der Vorwurf nicht als private oder individuelle Tat, sondern als Teil staatlich-hoheitlichen Handelns zu bewerten ist. Nach Auffassung der Anwältinnen liegt eine funktionelle Immunität im Sinne des Völkerrechts vor – also ein Verfahrenshindernis, das eine deutsche Strafverfolgung ausschließt.
„Unsere Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass die Grenzen nationaler Gerichtsbarkeit beachtet werden und die rechtsstaatlichen Prinzipien auch in komplexen internationalen Verfahren gewahrt bleiben“, erklärt Rechtsanwältin Ilona Menaker, Gründerin der Kanzlei. „Wir führen keine politische Debatte, sondern eine rechtliche Auseinandersetzung, insbesondere im Hinblick auf geltendes Völkerrecht.“
Neben der Frage der funktionellen Immunität rügt die Verteidigung formelle Punkte: Die eingeschränkte Akteneinsicht erschwere eine effektive Verteidigung; zudem bestünden Zweifel an der richterlichen Zuständigkeit, da der Haftbefehl nicht durch den regulär zuständigen Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof erlassen wurde.
Fachanwältin für Strafrecht Valerie Banse, die die prozessuale Koordination des Verfahrens verantwortet, betont:
„Im Mittelpunkt steht nicht die öffentliche Bewertung, sondern die Sicherung eines rechtsstaatlich einwandfreien Verfahrens. Gerade in internationalen Verfahren ist es Aufgabe der Verteidigung, die juristische Integrität und Fairness des Prozesses zu gewährleisten.“
Die Mandatserteilung an eine deutsche Kanzlei ist erforderlich, um Serhii K. effektiv gegen das vom Generalbundesanwalt geführte Ermittlungsverfahren zu verteidigen, insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Überstellung des Beschuldigten nach Deutschland im Rahmen des europäischen Auslieferungsverfahrens.
Das Verteidigungsteam um Menaker und Banse arbeitet in enger Abstimmung mit dem italienischen Rechtsvertreter, der das Auslieferungsverfahren begleitet.
Die Koordination zwischen den Verteidigungen ist erforderlich, da der Fall mehrere europäische Rechtsordnungen, völkerrechtliche Fragen der Immunität und den militärischen Kontext des russisch-ukrainischen Konflikts berührt.
Der Beschuldigte Serhii K., der derzeit in Italien in Auslieferungshaft sitzt, ließ über seine Anwältinnen mitteilen:
„Ich hoffe, dass die deutschen Gerichte sich nicht von politischen Erwägungen leiten lassen, sondern allein nach Recht und Gesetz entscheiden.“
Die Kanzlei Menaker begleitet regelmäßig Verfahren mit Bezug zum internationalen Straf- und Wirtschaftsrecht sowie Völkerrecht. Durch die Übernahme dieses Mandats positioniert sich die Berliner Kanzlei einmal mehr als Ansprechpartnerin für rechtlich wie kommunikativ komplexe Verfahren, in denen juristische Präzision und strategische Zurückhaltung entscheidend sind.
Im Interesse des laufenden Verfahrens werden derzeit keine weiteren Inhalte oder Verfahrensdetails kommentiert.
Die Kanzlei steht Journalistinnen und Journalisten jedoch für juristische Einordnung auf Basis des Völkerrechts und der geltenden Immunitätsprinzipien zur Verfügung.
Die Kanzlei Menaker mit Sitz in Berlin ist auf Strafverteidigung, internationales Straf- und Wirtschaftsrecht sowie Verfahren mit völkerrechtlicher Relevanz spezialisiert. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten in Deutschland und weltweit in sensiblen Verfahren an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und internationalem Recht. Ihr Anspruch ist eine sachliche, unabhängige und integer geführte Verteidigung, die juristische Exzellenz mit verantwortungsvoller Kommunikation verbindet.
Kontakt
Kanzlei Menaker
Mariana Lewitanus
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- Beschwerde (Wikipedia)
Beschwerde steht für: Strapaze, Anstrengung in der Medizin und Psychologie (oft im Plural Beschwerden): Schmerzen Befindlichkeitsstörung als juristischer Begriff: Beschwerde (deutsches Recht), Behelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts Beschwerde (schweizerisches Recht), Rechtsbehelf oder Rechtsmittel gegen Verfügungen oder Entscheide von Behörden oder Gerichten in Österreich: Rechtsmittel gegen Bescheide oder Maßnahmen von Behörden an ein Verwaltungsgericht (Bescheidbeschwerde, Säumnisbeschwerde, Maßnahmenbeschwerde) Rechtsmittel gegen Entscheidungen von Verwaltungsgerichten an den Verfassungsgerichtshof und Rechtsmittel gegen Beschlüsse nach der Strafprozeßordnung 1975 Individualbeschwerde oder Staatenbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in der Betriebswirtschaft: Beschwerde (Wirtschaft), negative Äußerung von Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern sonstige: Die Beschwerde, dänischer Kurzfilm Siehe auch: Beschwer - Haftbefehl (Wikipedia)
Ein Haftbefehl ist die – meist schriftliche – Anordnung eines staatlichen Organs (meist eines Gerichts), einen Menschen in Haft zu nehmen. - Strafrecht (Wikipedia)
Das Strafrecht, auch als Kriminal[straf]recht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als „Straftaten“ mit einer Strafe sanktioniert werden. Als Straftaten werden somit Handlungen bezeichnet, die strafbewehrt sind. Ziel des modernen kontinentalen Strafrechts ist der Schutz bestimmter Rechtsgüter, so etwa Leben, Gesundheit und Eigentum, zudem die Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementare Werte des Gemeinschaftslebens. Die Strafandrohung, nicht von allen Ländern praktiziert, reicht von Geldstrafe über Freiheitsstrafe zur Körperstrafe. In seiner Ultima Ratio resultiert in manchen Staaten die Todesstrafe. In den meisten Staaten ist das Strafrecht mit einem eigenen Strafgesetzbuch kodifiziert. Gegebenenfalls wird das Strafgesetzbuch durch Gesetze zum Nebenstrafrecht ergänzt. Das Strafrecht stellt Rechtssätze auf, die die Strafbarkeit bestimmter Handlungsweisen und ihre spezifischen Merkmale definieren, die sogenannten Straftatbestände. Festgelegt werden zudem Art und Umfang der mit der Normverletzung verbundenen Strafmaßnahmen (Strafzumessungsrecht, Sanktionenrecht). Aus der Tradition des römischen Rechts heraus zählt häufig das Strafverfahrensrecht selbst zum Strafrecht. Zur Durchsetzung der materiell-rechtlichen Strafanordnungen werden in den Verfahrensordnungen die zuständigen Institutionen und deren Arbeitsweise, also die Regeln der Verfolgung von Straftaten festlegt. Hinsichtlich der zulässigen Strafen, der Bewertung des Sinns und Zwecks der Strafe, Art und Umfang der zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen sowie der Einordnung des Strafrechts in die Rechtssystematik, gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den Rechtssystemen einzelner Staaten. Sie sind Gegenstand der vergleichenden Rechtswissenschaft.