Der Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer der HELP Akademie
Der Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer der HELP Akademie zählt zu den führenden und angesehensten Qualifizierungsprogrammen für angehende Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer in Deutschland.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, umfassendem Fachwissen und praxisnaher Vermittlung erfüllt dieser Lehrgang die Anforderungen des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) und bereitet die Teilnehmenden optimal auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vor.
Die HELP Akademie, bekannt für ihre exzellente pädagogische Kompetenz, bietet einen Lehrgang, der weit über reine Wissensvermittlung hinausgeht. Er kombiniert juristische, soziale, psychologische und betriebswirtschaftliche Inhalte zu einem ganzheitlichen Ausbildungskonzept. Die Teilnehmenden erwerben fundierte Kenntnisse in Betreuungsrecht, Vermögensverwaltung, Gesundheitsfürsorge, Kommunikation, Ethik, Sozialrecht, Schuldrecht sowie im Umgang mit Behörden und Gerichten. Durch praxisnahe Fallbeispiele und interaktive Lernmethoden werden komplexe Themen verständlich und anwendungsorientiert vermittelt.
Ein besonderer Vorteil ist die flexible Lernstruktur: Der Sachkundelehrgang kann berufsbegleitend absolviert werden – teilweise mit kleinen Präsenzanteilen, zu 90 % vollständig online. Dadurch ist er ideal für Menschen, die sich neu orientieren, ihre Kompetenzen erweitern oder ihre bisherige Erfahrung im sozialen oder juristischen Bereich professionalisieren möchten. Die erfahrenen Dozentinnen und Dozenten der HELP Akademie – Fachanwälte, Psychologen, Pädagogen und erfahrene Berufsbetreuer – garantieren eine Ausbildung auf höchstem Niveau.
Der Abschluss des HELP Sachkundelehrgangs ist bundesweit zugelassen, anerkannt und bildet die Voraussetzung zur Zulassung als selbstständige Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer. Absolventinnen und Absolventen profitieren von einem hervorragenden Ruf und genießen großes Vertrauen bei Betreuungsgerichten und Behörden. Zudem bietet die HELP Akademie ein starkes Netzwerk, das den Einstieg in die Praxis erleichtert und langfristige Unterstützung garantiert.
Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt für den Start in eine sinnvolle und zukunftssichere Karriere: Wer sich bis zum 15. November 2025 anmeldet, erhält 10 % Frühbucherrabatt auf die Lehrgangsgebühr.
Damit wird der Weg in einen verantwortungsvollen Beruf, der rechtliche Kompetenz mit sozialem Engagement verbindet, noch attraktiver.
Der Sachkundelehrgang der HELP Akademie steht für Professionalität, Menschlichkeit und Perspektive – eine Ausbildung mit echtem Mehrwert für Herz, Kopf und Karriere.
Die HELP-Akademie München ist eine AZAV-zertifizierte, staatlich geprüfte & anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtung im sozialen Bereich
Kontakt
HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung
Ursula Mayr
Fürstenrieder Str 279 a
81377 München
089-21 54 59 20
089-21 54 59-21

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- rechtliche Betreuung (Wikipedia)
Die Betreuung (Recht) ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige, die wegen psychischer Störungen oder körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist. Die Betreuung wurde durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz eingeführt und war bis 2022 in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Zum 1. Januar 2023 erfolgte eine Neuregelung in den §§ 1814 ff. BGB. Zur Rechtslage in anderen Staaten siehe unter Erwachsenenschutzrecht. Rechtliche Betreuung ist keine soziale, pflegerische oder gesundheitliche Versorgung. Sie ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige und der „Gebrechlichkeitspflegschaft“ getreten und auf die erforderlichen Aufgabenbereiche beschränkt. Die rechtliche Betreuung ermöglicht Rechtshandlungen stellvertretend im Namen der Betreuten (§ 164 BGB), die diese selbst nicht vornehmen können. Der Betreuer kann als gesetzlicher Vertreter fungieren. Kritiker vertreten die Auffassung, dass die Betreuung in der Praxis dennoch oft einer Entmündigung gleichkomme, obwohl das gesetzgeberische Ziel der Reform „Betreuung statt Entmündigung“ gewesen sei, um den Betroffenen Hilfe zu einem autonomen Leben zu leisten. Artikel 46 des Jahresberichts 2018 des UN-Menschenrechtsrats empfiehlt Staaten Gesetze aufzuheben, die wie das Betreuungsrecht eine stellvertretende Entscheidung ermöglichen. Stattdessen sollen freiwillige, die Entscheidung des Betroffenen unterstützende Maßnahmen gefördert werden. Im Gegensatz zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats allerdings keine Gesetzeskraft. Die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Reform des Betreuungsrechts hat die vorgenannte Kritik an vielen Stellen aufgegriffen und den Willen des Betreuten (gegenüber seinem objektiven Wohl) deutlicher hervorgehoben.