Quantencomputer könnten die Grundlagen digitaler Sicherheit in Europa ins Wanken bringen. Verfahren, die heute unsere Daten schützen, wären in Zukunft angreifbar. In seiner neuen Dissertation „Quantencomputing als Herausforderung für Cybersicherheit und Datenschutz“, im Oktober 2025 bei GRIN erschienen, untersucht Hans Schön, welche Risiken das Quantenzeitalter für Verschlüsselung, Datenschutz und die digitale Infrastruktur der EU mit sich bringt – und wo politischer Handlungsbedarf besteht.
Mit „Quantencomputing als Herausforderung für Cybersicherheit und Datenschutz“ legt Hans Schön eine interdisziplinäre Analyse der rechtlichen und technischen Risiken vor, die durch den Einsatz von Quantencomputern entstehen. Im Fokus steht die Frage, wie Europas digitale Infrastruktur auf eine Technologie vorbereitet werden kann, die herkömmliche Verschlüsselung künftig obsolet machen könnte. Die Dissertation verbindet rechtliche Bewertung mit technologischem Weitblick und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen für Politik und Aufsicht.
Zwischen technologischem Fortschritt und Rechtslücken
Quantencomputer stellen die bisherige Kryptografie auf die Probe. Algorithmen wie RSA oder Elliptic Curve Cryptography, die heute als sicher gelten, könnten in Zukunft innerhalb weniger Sekunden entschlüsselt werden. Schön zeigt, dass Europas Datenschutz- und IT-Sicherheitsrecht auf diese Bedrohung nur unzureichend vorbereitet ist. Seine Untersuchung verknüpft technologische Grundlagen mit einer juristischen Bewertung aktueller EU-Regelwerke – von der DSGVO über den Cyber Resilience Act bis zur NIS-2-Richtlinie. Dabei identifiziert er Lücken im europäischen Rechtsrahmen und entwickelt Vorschläge, wie Post-Quantum-Kryptografie verbindlich integriert werden kann. Das Buch richtet sich an Jurist:innen, IT-Sicherheitsfachleute und politische Entscheidungstragende, die die Zukunft der digitalen Sicherheit mitgestalten wollen.
Über den Autor
Prof. PhDr. DDr. Hans Schön, D.Phil., PhD, LL.M., ist Facharzt, Universitätsdozent für Klinische Chemie sowie Professor für Public Health, KI- und IT-Recht. Als zertifizierter Experte für KI-Kompetenz (AI-Competence Expert) und digitales Recht (Digital Legal Expert) lehrt und forscht er international zu rechtlichen, ethischen und regulatorischen Fragestellungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz – insbesondere mit Blick auf Urheberrecht, Datenschutz und zivilrechtliche Haftung. Seine interdisziplinäre Expertise an der Schnittstelle von Medizin, Technologie und Recht zeigt sich in über 100 wissenschaftlichen Publikationen, darunter mehrere Dissertationen, Monografien und Masterarbeiten.
Das Buch ist im Oktober 2025 bei GRIN erschienen (ISBN 978-3-38915-925-5).
Direktlink zur Veröffentlichung: https://www.grin.com/document/1619582
Kostenlose Rezensionsexemplare sind direkt über den Verlag unter presse@grin.com zu beziehen.
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- Cybersicherheit (Wikipedia)
Informationssicherheit ist ein Zustand von technischen oder nicht-technischen Systemen zur Informationsverarbeitung und -speicherung, der die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherstellen soll. Informationssicherheit dient dem Schutz vor Gefahren bzw. Bedrohungen, der Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden und der Minimierung von Risiken. In der Praxis orientiert sich die Informationssicherheit im Rahmen des IT-Sicherheitsmanagements unter anderem an der internationalen ISO/IEC-27000-Reihe oder dem US-System der System and Organization Controls (SOC). Im deutschsprachigen Raum ist ein Vorgehen nach IT-Grundschutz verbreitet. Im Bereich der Evaluierung und Zertifizierung von IT-Produkten und -systemen findet die Norm ISO/IEC 15408 (Common Criteria) häufig Anwendung. Die Normenreihe IEC 62443 befasst sich mit der Informationssicherheit von „Industrial Automation and Control Systems“ (IACS) und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz für Betreiber, Integratoren und Hersteller. - Datenschutz (Wikipedia)
Datenschutz ist ein in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstandener Begriff, der teilweise unterschiedlich definiert und interpretiert wird. Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und auch Schutz der Privatsphäre sowie zum Schutz vor Datenmissbrauch, d. h. vor einer missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten wie Namen, Kontaktdaten oder Kontodaten einer Person gegen deren Willen, u. a. um damit potentiell kriminelle Handlungen zu begehen, verstanden. Datenschutz wird – jedenfalls in Deutschland – meist als Recht verstanden, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, wem wann welche „seiner“ persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Wesenskern eines solchen Datenschutzrechts besteht dabei darin, dass die Machtungleichheit zwischen Organisationen und Einzelpersonen unter Bedingungen gestellt werden kann. Der Datenschutz soll der in der vielfältig digitalen und vernetzten Informationsgesellschaft bestehenden Tendenz zum sogenannten gläsernen Menschen, dem Ausufern staatlicher Überwachungsmaßnahmen (Überwachungsstaat) und Datenmonopolen von Privatunternehmen entgegenwirken. - Digitalisierung (Wikipedia)
Unter Digitalisierung (von lateinisch digitus ‚Finger‘ und englisch digit ‚Ziffer‘) versteht man die Umwandlung von analogen, d. h. stufenlos darstellbaren Werten bzw. das Erfassen von Informationen über physische Objekte in Formate, welche sich zu einer Verarbeitung oder Speicherung in digitaltechnischen Systemen eignen. Die Information wird hierbei in ein digitales Signal umgewandelt, das nur aus diskreten Werten besteht. Zunehmend wird unter Digitalisierung auch die Nutzung primär digitaler Repräsentationen, zum Beispiel durch Digitalkameras oder digitale Tonaufzeichnungssysteme verstanden. Die Möglichkeit der informationstechnischen (Weiter-)Verarbeitung ist ein Prinzip, das allen Erscheinungsformen der Digitalen Revolution und der Digitalen Transformation im Wirtschafts-, Gesellschafts-, Arbeits- und Privatleben zugrunde liegt.