Pflegehilfsmittel im Wert von 42 EUR einfach online über die Pflegekasse beantragen – schnell, sicher und komplett digital.

Sanivia - digitaler Vorreiter für Pflegehilfsmittel

Monheim am Rhein, Oktober 2025 – Die Sanivia GmbH revolutioniert die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln in Deutschland. Während viele Anbieter noch mit Papierformularen und langen Bearbeitungszeiten arbeiten, setzt Sanivia konsequent auf digitale Abläufe, moderne KI-gestützte Systeme und einen Service, der Pflegebedürftige wirklich entlastet.

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Pflegebedürftige und Angehörige können ihren gesetzlichen Anspruch nach § 40 SGB XI jetzt in unter fünf Minuten online beantragen – komplett kostenlos, ohne Risiko und ohne Papierkram. Sanivia übernimmt alle Schritte: von der Genehmigung durch die Pflegekasse bis zur monatlichen Lieferung der Markenprodukte direkt nach Hause.

„Unser Ziel ist, Pflege einfach zu machen. Niemand sollte wegen komplizierter Anträge auf die Unterstützung verzichten, die ihm zusteht“, erklärt die Geschäftsführung der Sanivia GmbH. „Mit unserer digitalen Lösung können Pflegebedürftige alles bequem von zu Hause erledigen – schnell, sicher und zuverlässig.“

Über die Website www.sanivia.de oder direkt über www.sanivia.de/pflegehilfsmittel lässt sich der Antrag vollständig digital stellen. Nach Auswahl der gewünschten Produkte, Eingabe der persönlichen Daten und digitaler Unterschrift läuft der Rest automatisch: Sanivia klärt alles mit der Pflegekasse und startet nach Genehmigung sofort den Versand.

Kundinnen und Kunden profitieren zusätzlich von einem persönlichen Kundenkonto, in dem sie jederzeit Bestellungen ändern, das Lieferintervall anpassen oder neue Produkte beantragen können. Auch eine Pausierung oder Kündigung ist jederzeit möglich – ganz ohne Verpflichtung.

Die gelieferten Pflegehilfsmittel sind Markenprodukte namhafter Hersteller, darunter Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und vieles mehr. Jede Lieferung erfolgt pünktlich, zuverlässig und kostenfrei.

Auch Pflegedienste setzen zunehmend auf Sanivia: In nur wenigen Minuten können Pflegekunden digital angelegt werden – das spart Zeit, reduziert Büroarbeit und stärkt die Bindung zu den Patientinnen und Patienten.

Die hohe Zufriedenheit spiegelt sich in den zahlreichen 5-Sterne-Bewertungen bei Google wider. Kundinnen und Kunden loben besonders die einfache digitale Antragstellung, den freundlichen Service und die verlässliche Lieferung.

Sanivia zeigt, dass Pflege auch digital, menschlich und modern sein kann. Durch automatisierte Prozesse, sichere Datenübertragung und individuelle Kundenbetreuung setzt das Unternehmen neue Maßstäbe in der digitalen Pflegeversorgung.

„Pflege darf nicht an Formularen scheitern. Wir verbinden moderne Technologie mit echter Menschlichkeit – für mehr Zeit, weniger Aufwand und mehr Lebensqualität“,
so die Geschäftsführung der Sanivia GmbH.

Die Sanivia GmbH mit Sitz in Monheim am Rhein ist auf die digitale Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI spezialisiert. Das Unternehmen steht für einfache Antragstellung, papierlose Abwicklung mit den Pflegekassen, pünktliche Lieferungen und persönlichen Kundenservice.
Sanivia gilt als einer der führenden und modernsten Anbieter für Pflegehilfsmittel in Deutschland und arbeitet bundesweit mit zahlreichen Pflegediensten zusammen.

Kontakt
Sanivia GmbH
Emre Kalayci
Hauptstraße 44
40789 Monheim am Rhein
1
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https://sanivia.de

Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Pflegehilfsmittel (Wikipedia)
    Der Einsatz von Pflegehilfsmitteln kann die Pflege eines Pflegebedürftigen erleichtern oder dessen Beschwerden mindern. Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Kosten der Pflegehilfsmittel haben Personen, deren Pflegebedürftigkeit nach dem § 40 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) vorliegt, oder Personen, bei denen es gilt, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende auszugleichen. Zum Teil sind die Leistungen davon abhängig, ob der Anspruchsberechtigte von einer privaten Person im häuslichen Umfeld (auch mit teilweiser Unterstützung professioneller Pflegedienste) oder in einer stationären Einrichtung gepflegt wird. Wenn benötigte Pflegehilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind, werden die Kosten ganz oder teilweise von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung dafür ist eine gültige ärztliche Verordnung nur bei Leistungen nach SGB V(GKV). Bei Leistungen nach SGB XI (Pflegekasse) erfolgt die Beantragung bei der Pflegekasse direkt durch den Anspruchstellenden; eine ärztliche Verordnung ist hierbei nicht erforderlich, der Antrag ist von der Pflegekasse bzw. deren MDK zu prüfen. Pflegehilfsmittel zu Lasten der Pflegekasse können ferner ab 2016/2017 von den Beauftragten der Pflegekasse/MDK direkt bei der Pflegekasse ohne Notwendigkeit einer ärztlichen Verordnung initiiert werden. Je nach Kostenträger gibt es unterschiedliche Vorgaben bezüglich der zugelassenen Anbieter und der Produktauswahl. Ist ein bestimmtes Produkt gewünscht, muss es gegebenenfalls auf eigene Rechnung angeschafft werden.
  • Pflegekasse (Wikipedia)
    Die Pflegekassen sind in Deutschland die Träger der Pflegeversicherung. Sie sind bei den Krankenkassen eingerichtet. Das gilt auch für die Knappschaft und die Landwirtschaftliche Krankenkasse.
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