ARAG Experte Tobias Klingelhöfer zu Rechten und Pflichten im Garten
Der Sommer hat alles wuchern und blühen lassen und erfreut das Auge des Gärtners. Gleichzeitig juckt es den Gartenfreund, explodierende Hecken und ausufernde Gehölze zu beschneiden. Und das darf er seit gestern wieder nach Lust und Laune tun. Wann zur Heckenschere gegriffen werden darf und was es im herbstlichen Garten sonst noch zu beachten gibt, erklärt ARAG Experte Tobias Klingelhöfer.
Kann einem Gartenbesitzer verboten werden, seine Hecke zu schneiden?
Tobias Klingelhöfer: Ja. Tatsächlich legt Paragraf 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) seit 2010 bundesweit einheitlich fest, dass Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und sonstige Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt, also radikal heruntergeschnitten und verkürzt werden dürfen. Und das gilt nicht nur für Allgemeinflächen von Städten und Kommunen, sondern für jedes entsprechende Gewächs. Einzig möglich sind leichte Form- und Pflegeschnitte, um das Gehölz im Rahmen zu halten. Und ausgenommen sind Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen. Aber auch da gibt es Einschränkungen.
Welche Einschränkungen sind das genau?
Tobias Klingelhöfer: Prinzipiell dürfen Bäume in diesem Umfeld jederzeit komplett zurückgeschnitten oder sogar gefällt werden. Vorher sollte man aber unbedingt klären, ob es in der entsprechenden Gemeinde eine Baumsatzung gibt, die das Fällen verbietet oder zumindest genehmigungspflichtig macht. Denn solche Vorschriften sind im Gegensatz zu dem oben genannten Gesetz nicht im gesamten Bundesgebiet gleich geregelt. Außerdem gibt es sogar dann eine weitere Einschränkung, wenn die Kommune prinzipiell das Fällen erlaubt: Sollten Vögel sich genau diesen Baum als Nistplatz auserkoren haben, muss er unangetastet stehen bleiben. Denn genau darum geht es im Bundesnaturschutzgesetz: „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen sollen nicht ohne vernünftigen Grund zerstört werden.“. Für die sommerlichen Pflegeschnitte gilt das übrigens ebenso: Wird genistet, bleibt das Gewächs unberührt.
Gibt es umgekehrt auch Situationen, in denen der Schnitt Pflicht wird?
Tobias Klingelhöfer: In der Tat kann es eine solche Lage geben. Wichtig: Ist die Verkehrssicherheit durch Gewächse gefährdet, gelten die Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes nicht. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine große Hecke nach einem Sturm auf den angrenzenden Bürgersteig zu kippen droht. Dennoch ist es ratsam, sich bei der zuständigen Naturschutzbehörde zu erkundigen, ob eine gesonderte Genehmigung notwendig ist. Und auch beispielsweise als Besitzer einer Doppelhaushälfte oder als Wohnungseigentümer kann aus dem Schnitt eine Verpflichtung entstehen, denn dann muss man sich nach dem Sondernutzungsrecht und der formulierten Teilungserklärung richten, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: V ZB 130/09). Denn diese bestimmt mit, wie der entsprechende Hausherr das Grundstück nutzen darf. Und so haben Miteigentümer auch oft Mitspracherecht. Dementsprechend entschied der BGH, dass der Wohnungseigentümer zu hoch gewachsene Pflanzen kürzen muss, wenn dies von den anderen Eigentümern verlangt wird. Hier aber gilt wieder: Der Schnitt ist zwar Pflicht, aber er darf nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar stattfinden.
Gibt es denn Vorgaben bezüglich der Höhe oder bestimmen das wirklich die Nachbarn?
Tobias Klingelhöfer: Die erlaubte beziehungsweise zu duldende Höhe von Gehölzen regelt das Nachbarrechtsgesetz. Man kann sich vorstellen, dass ansonsten kein Konsens zu finden wäre, denn was wen wann und warum stört, ist höchst individuell. Daher gibt es Vorgaben, die allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Genaue Auskunft für geltende Vorschriften kann die Gemeindeverwaltung erteilen. Und hier geht es um jeden Zentimeter und zwar nicht nur in der Höhe sondern auch in der Breite: Unter anderem nämlich bestimmt die Entfernung von der Grundstücksgrenze auch darüber, ob der Nachbar noch mitreden darf, das zeigte jüngst ein Urteil vom BGH. Dieses entschied in einem konkreten Fall, dass der von den Nachbarn geforderte Rückschnitt der Bambushecke nicht erfolgen muss, weil der Abstand zu dessen Grundstück größer ist als der, für den überhaupt noch bestimmte Maximalhöhen gelten. Hier griff das hessische Nachbarrechtsgesetz, und dessen Paragraf 39 Absatz 1 nennt für Gewächse über zwei Meter Höhe einen Abstand von 75 Zentimetern. Der sechs bis sieben Meter hohe Bambus, um den es hier ging, steht aber weit genug von der Grundstücksgrenze entfernt und darf somit weiter wachsen und gedeihen (Az.: V ZR 185/23).
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Bäume (Wikipedia)
Bäume bezeichnet: holzige Pflanzen, die aus einer Wurzel, einem daraus hochgewachsenen Stamm und einer Krone bestehen, siehe Baum Die Bäume, Prosastück von Franz Kafka (1903/4) Siehe auch: Baum (Begriffsklärung) - Bundesnaturschutzgesetz (Wikipedia)
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bildet innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die rechtliche Basis für die Schutzgüter Natur und Landschaft und die Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege. Es ist in seiner ursprünglichen Fassung im Dezember 1976 in Kraft getreten und hat das bis dahin geltende Reichsnaturschutzgesetz von 1935 abgelöst. Nach der deutschen Wiedervereinigung hat es in den neuen Ländern das Landeskulturgesetz (1970) der DDR ersetzt. Neben dem Bundesnaturschutzgesetz hat jedes Land sein Landesnaturschutzgesetz. - experte (Wikipedia)
Ein Experte (auch Fach- oder Sachkundiger oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann dessen kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, für einen Experten kennzeichnend sein. Experten sind auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens imstande, „Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“. Schlüsselbegriffe der Fachkompetenz sind danach Zielorientierung, Sachgerechtheit (Gegenstandsbezogenheit), Methodenkompetenz, Selbständigkeit und die Fähigkeit zu situationsgerechter Anwendung und Ergebnisbeurteilung. - Garten (Wikipedia)
Ein Garten ist ein abgegrenztes Stück Land, in dem Pflanzen oder Tiere in Kultur genommen und somit gepflegt (kultiviert) werden. Im Gegensatz zu Parks werden Gärten meist privat genutzt. Gärten werden nicht nur angelegt, um einen direkten Ertrag zu ernten (Nutzgarten), sondern auch um einem künstlerischen, spirituellen oder therapeutischen Zweck zu dienen, oder auch der Freizeitgestaltung und Erholung, wie Zier- und Kleingärten. - Gartner (Wikipedia)
Gartner steht für: Gartner Inc., US-amerikanisches Marktforschungsunternehmen Gartner KG, österreichisches Logistikunternehmen Josef Gartner GmbH, deutscher Hochhausfassadenbauer, Tochter der Lixil Group Gartner ist der Familienname folgender Personen: Anton Gartner (1707–1771), österreichisch-böhmischer Orgelbauer Anton Gartner (Genetiker) (* 1967), österreichischer Genetiker und Hochschullehrer Christian Gartner (* 1994), österreichischer Fußballspieler Franjo Gartner (1904–1992), jugoslawischer Radrennfahrer Franz Gartner (* 1950), österreichischer Politiker (SPÖ) Fred C. Gartner (1896–1972), US-amerikanischer Politiker Georg Gartner (* 1966), österreichischer Kartograph und Geograph Gideon Gartner (* 1935), amerikanischer Unternehmer und Gründer von Gartner Inc. Giovanni Gartner (* 1990), Rapper und ehemaliger Battle-Rapper aus Berlin, siehe Gio (Rapper) Hansjürgen Gartner (* 1945), österreichischer Künstler Hermine Gartner (1846–1905), österreichische Malerin Jakob Gartner (1861–1921), österreichischer Architekt Jo Gartner (1954–1986), österreichischer Autorennfahrer Joachim Lothar Gartner (* 1945), österreichischer Künstler Johannes Gartner OSB (1940–2020), österreichischer Benediktiner; Abt der Abtei Seckau Jörg Gartner (bl. um 1505 – nach 1530), niederbayrischer Bildhauer Josef Gartner (1796–1863), österreichischer Orgelbauer Kerrin Lee-Gartner (* 1966), kanadische Skirennläuferin Lilian Jane Gartner (* 1994), österreichische Schauspielerin Lucy Gartner (* 2002), österreichisch-US-amerikanische Schauspielerin Mike Gartner (* 1959), kanadischer Eishockeyspieler Theodor Gartner (1843–1925), österreichischer Romanist Wolfgang Gartner (* 1982), US-amerikanischer Electro-House-Produzent und DJ Zsuzsi Gartner (* 1960), kanadische Journalistin und Schriftstellerin Gartner ist ein Ortsname: Gartner (Simbach), Ortsteil des Marktes Simbach, Landkreis Dingolfing-Landau, Bayern Siehe auch: Gardner Gärtner (Begriffsklärung) - Gebüsch (Wikipedia)
Strauch (lateinisch Frutex), auch Busch oder Kleines Gehölz genannt, ist eine Pflanzenwuchsform; diese Wuchsform wird in der Botanik gemeinhin mit dem Symbol ♄ angegeben. Verholzende Pflanzen (Gehölze) mit einer basitonen Wuchsform ohne sekundäres Dickenwachstum bilden Sträucher. Im Unterschied zu Bäumen wird kein Baumstamm als Hauptachse ausgebildet, sondern es sprossen aus bodennahen Knospen regelmäßig mehrere Triebe. Bei Halbsträuchern verholzen die Triebe der aktuellen Vegetationsperiode nicht. Stauden hingegen sind ausdauernde krautige Pflanzen, deren oberirdische Pflanzenteile gar nicht oder nur wenig verholzen, sondern krautig weich bleiben und in der Regel nach jeder Vegetationsperiode absterben. Bis ins Mittelalter wurden Sträucher von Bäumen vor allem durch die Wuchshöhe unterschieden. - Gehölz (Wikipedia)
Der Begriff Gehölz oder Gehölzpflanze bezieht sich auf eine Pflanzenwuchsform. Er umfasst ausdauernde Pflanzen, deren Achsen verholzen und dauerhaft erhalten bleiben, sodass ihr oberirdisches Sprosssystem im Lauf der Jahre an Größe zunimmt. Zu den Gehölzen zählen Bäume, Sträucher und Lianen. Gehölze sind in erster Linie Samenpflanzen, es gibt jedoch auch einige holzige Vertreter unter den Farnen (Baumfarne). Von anderen Wuchsformen ist der Begriff nur unscharf abgegrenzt (vgl. zum Beispiel Halbsträucher, deren Achsen nur teilweise verholzen). Mit Gehölz (von mittelhochdeutsch holz) wird auch eine geschlossene Ansammlung unterschiedlicher oder einheitlicher Gehölzarten bezeichnet. Gehölze können sich in Größe und Form stark unterscheiden (Wald, Hain, Feldgehölz, Hecke, Gebüsch). - Gewächs (Wikipedia)
Als Pflanzen (lateinisch Plantae) werden Lebewesen bezeichnet, die sich nicht fortbewegen können und Photosynthese betreiben. Pilze und Bakterien, die früher auch als zum Pflanzenreich gehörig betrachtet wurden, sind heute ausgeschlossen. Derzeit sind verschiedene Definitionen der Pflanzen gebräuchlich, die sich darin unterscheiden, ob bzw. welche Gruppen von Algen neben den Landpflanzen (Embryophyta) aufgenommen werden. Das Teilgebiet der Biologie, das sich aus historischen Gründen mit der Erforschung der Pflanzen einschließlich aller Algen und der Pilze befasst, ist die Botanik. 2016 waren 374.000 Pflanzenarten bekannt. Der konkrete Lebensraum einer Pflanze heißt Standort. In der Regel teilen sich verschiedene Pflanzenarten einen Standort. Nach der Zusammensetzung aller dort vorkommenden Arten werden standorttypische Pflanzengesellschaften beschrieben. Werden vorrangig die artübergreifenden Eigentümlichkeiten betrachtet (gleichartige Verteilungsmuster, Gestalt- und Wuchsformen sowie Strategien gegen vorherrschende extreme Umweltbedingungen wie Trockenheit, Kälte, Feuer etc.), spricht man von Pflanzenformationen. In Bezug auf größere geographische Räume wird die Gesamtheit aller dort lebenden Pflanzengesellschaften mit Blick auf ihre Stellung innerhalb der biologischen Systematik (Arten, Gattungen, Familien usw.) als Flora bezeichnet, während die Gesamtheit aller Pflanzenformationen Vegetation genannt wird. - Hecke (Wikipedia)
Eine Hecke (von althochdeutsch: hegga = hegen, einhegen, umzäunen, ae. hecg, engl. hedge, frz. haie, nndl. heg, all diesen Begriffen ist derselbe Wortstamm „hag“ zu eigen) ist ein linienförmiger Aufwuchs (ein- oder mehrreihig) dicht stehender verzweigter Sträucher. Die Silbe heck bedeutet beschützen, behüten, Hecke und beschreibt die Abgrenzung eines Ortes im Allgemeinen oder durch eine Heckenumpflanzung im Speziellen. Ortsbezeichnungen mit hagen oder ha(a)g im Namen sind häufig. - Heckenschere (Wikipedia)
Die Heckenschere ist ein Gartengerät und dient dazu, eine Hecke zu stutzen oder Gebüsch und feststängelige Pflanzen (Rosen u. ä.) zurückzuschneiden. - Kleingarten (Wikipedia)
Der Kleingarten (KLG), auch Schrebergarten, Heimgarten, Familiengarten (bes. in der Schweiz), im Süddeutschen und Schweizerischen auch Bünt, Pünt oder Beunde, im Ostdeutschen Datsche oder verallgemeinernd als Parzelle oder Laube, bezeichnet ein eingezäuntes Stück Land als Garten. Insbesondere liegt er in einer Anlage von Grundstücken, die von Vereinen (Kleingärtnervereinen, Kleingartenvereinen (KGV oder KLV), Schweiz: Püntenpächtervereinen, anderswo mitunter Gartensparte) verwaltet werden, und wo die Flächen oder Gärten günstig an Mitglieder verpachtet sind. Solche Anlagen werden auch als Gartenkolonien oder Laubenkolonien bezeichnet. Laubenpieper ist eine (scherzhafte) Bezeichnung für den Besitzer eines Kleingartens (mit einer Gartenlaube), wobei das genutzte Grundstück im übertragenen Sinn oft Laube genannt wird. - Klingelhöfer (Wikipedia)
Klingelhöfer ist der Familienname folgender Personen: Erich Klingelhöfer (1919–1985), deutscher Historiker Ernst Klingelhöfer (* 1929), hessischer Landrat Friedrich Christian Klingelhöfer (1784–1838), evangelischer Pfarrer, Teilnehmer der Farrapen-Revolution in Südbrasilien Fritz Klingelhöfer (1832–1903), deutscher Landschaftsmaler Göstar Klingelhöfer (1956–2019), deutscher Physiker Gustav Klingelhöfer (1888–1961), Politiker (SPD), MdB, Senator in Berlin Heinrich Klingelhöfer (1860–1933), deutscher Mühlenbesitzer, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Katharina Klingelhöfer (1889–1977), Politikerin (SPD), Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin Konrad Ludwig Klingelhöfer (1841–1895), deutscher Landwirt, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Ludwig Otto August Klingelhöfer (* 1788; † ?), kurhessischer Verwaltungsbeamter, Landrat Paul Klingelhöfer (1887–1951), Ministerialrat, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt Renate Klingelhöfer (* 1933), deutsche Kommunalpolitikerin Waldemar Klingelhöfer (1900–1977), SS-Offizier Siehe auch: Klingelhöffer