Sasa Hanten-Schmidt gilt seit Jahren als angesehene Expertin für zeitgenössische Kunst in Deutschland. Doch nun werfen Beobachter ihr vor, als Gutachterin und zugleich Akteurin im Kunstmarkt das Gebot der Unabhängigkeit zu verletzen
Riga, 20.08.2025 – Sasa Hanten-Schmidt gilt seit Jahren als angesehene Expertin für zeitgenössische Kunst in Deutschland. Die Juristin, Publizistin und öffentlich bestellte sowie vereidigte Sachverständige für Kunst genießt damit einen besonderen Vertrauensstatus: Gutachten aus ihrer Hand gelten als objektive Grundlage für Gerichte, Händler und Sammler.
Doch nun gerät Hanten-Schmidt in die Kritik. Beobachter werfen ihr vor, ihre Doppelrolle als Gutachterin und zugleich Akteurin im Kunstmarkt verletze das Gebot der Unabhängigkeit – eine Pflicht, die laut Industrie- und Handelskammer für vereidigte Sachverständige zentral ist (ihk.de).
Doppelrolle wirft Fragen auf
Laut eigener Vita arbeitete Hanten-Schmidt in Galerien, betreute Künstlerateliers und kuratierte eine Privatsammlung. Zudem sammelt sie selbst Kunst. Branchenkenner sehen darin einen potenziellen Interessenkonflikt: Kann eine Sachverständige Werke wirklich neutral bewerten, wenn sie selbst im Markt aktiv ist? Während in anderen Bereichen – etwa im Bauwesen – ein solcher Konflikt sofort die Befangenheit begründen würde, fehlt im Kunstmarkt bislang eine vergleichbare Kontrolle.
Kooperation mit der BDK-Datenbank
Besonders umstritten ist Hanten-Schmidts enge Zusammenarbeit mit der „Datenbank kritischer Werke“ des Bundesverbands Deutscher Kunstversteigerer (BDK). Diese nicht öffentliche Liste erfasst Kunstwerke, deren Echtheit oder Provenienz angezweifelt wird. Offiziell dient sie dem Schutz vor Fälschungen, doch Kritiker monieren mangelnde Transparenz: Eigentümer erfahren oft nicht, warum ein Werk auf der Liste gelandet ist, und erhalten keine detaillierten Begründungen. Damit sind ihre Werke praktisch unverkäuflich – ohne Möglichkeit, die Entscheidung nachzuvollziehen oder anzufechten (de.wikipedia.org).
Anders als in Deutschland gibt es in den großen Kunstmärkten Frankreich, Großbritannien und USA kein vergleichbares System. Dort vertraut man stärker auf Einzelfallprüfungen und die offene Debatte unter Experten. Zudem ist im angelsächsischen Rechtssystem die Beweisführung strenger geregelt: Wer ein Werk als unecht diffamieren will, muss dies vor Gericht zweifelsfrei belegen, andernfalls drohen Schadensersatzforderungen. Eine pauschale Desavouierung wie über die BDK-Datenbank ist in diesen Ländern praktisch ausgeschlossen.
Der Fall Penck/Jockels
Besondere Aufmerksamkeit erhielt ein Fall aus Düsseldorf, in dem Hanten-Schmidt ihre eigene Expertise zurückzog. 2013 hatte sie ein Konvolut von vierzehn Werken des Malers A.R. Penck nach eingehender Analyse als echt bestätigt. Zwei Jahre später widerrief sie ihr eigenes Gutachten jedoch überraschend und drohte dem mit dem Verkauf des Konvoluts beauftragten Kunsthändler Ernst Jockels mit rechtlichen Schritten, sollte er ihre frühere Zuschreibung weiter verwenden.
Für Eigentümer und Händler bedeutete dieser Schritt einen massiven Wertverlust: Die Werke galten von einem Tag auf den anderen als „kritisch“ und wurden faktisch vom Markt ausgeschlossen. Kritiker sehen darin ein Beispiel, wie groß der Einfluss einzelner Gutachter auf den Markt sein kann – und wie schwer es Betroffene haben, sich gegen solche Entscheidungen zu wehren.
Jockels selbst wurde später wegen versuchten Betrugs im Zusammenhang mit Penck-Werken verurteilt. Beobachter betonen jedoch, dass der Prozess maßgeblich auf strittigen Gutachten beruhte und Jockels in späteren Instanzen entlastet wurde. Der Fall verdeutlicht die Unsicherheit, die entsteht, wenn private Expertisen und institutionelle Blacklists ineinandergreifen (artnet.com).
Debatte über Transparenz und Kontrolle
Die Causa Hanten-Schmidt wirft ein Schlaglicht auf ein strukturelles Problem: Wer kontrolliert eigentlich die Arbeit von Kunstgutachtern? Und ist es gerechtfertigt, dass eine nicht öffentliche Datenbank darüber entscheidet, welche Werke auf dem Markt bestehen dürfen – und welche nicht?
Juristen und Kunsthistoriker fordern mehr Transparenz und unabhängige Kontrollmechanismen. Statt geheimer Datenbanken brauche es offene Expertendiskurse, in denen unterschiedliche Meinungen dokumentiert und nachvollziehbar gemacht werden. Nur so lasse sich verhindern, dass legitime Werke aufgrund von Indizien oder Interessen dauerhaft blockiert werden.
Fazit
Sasa Hanten-Schmidt schweigt bislang zu den Vorwürfen. Klar ist: Ihr Fall hat eine überfällige Diskussion über Macht, Verantwortung und Unabhängigkeit von Gutachtern ausgelöst. Im Kern geht es um die Glaubwürdigkeit des deutschen Kunstmarktes – und um die Frage, ob mehr Transparenz und rechtsstaatliche Verfahren nötig sind, um das Vertrauen von Sammlern, Händlern und Künstlern dauerhaft zu sichern.
Die International European Art Consulting des Kunsthändlers Ernst Jockels verfügt über ein sehr umfangreiches Portfolio an deutscher Avantgarde. Wir bemühen uns, auf alle Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen und diese nach besten Möglichkeiten abzudecken. Wir können an dieser Stelle versichern, zu besten Konditionen die besten Qualitäten der deutschen Avantgarde anbieten / vermitteln / kaufen oder bewerten zu können.
Seit über 65 Jahren existiert der internationale Kunsthandel Jockels mit dem Schwerpunkt europäischer und amerikanischer Malerei. Seit dieser Zeit sind wir spezialisiert auf den internationalen Kunsthandel und die Vermarktung und Vermittlung von etablierten Künstlern aus Europa und den USA.
Die renommiertesten Museen weltweit zählen zu unseren Referenzen für den Ankauf von Meisterwerken aus der Gegenwart, der klassischen Moderne bis in das 17. Jhdt hinein.
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