Essen (ots) – 45117 E-Stadtgebiete: Spezialisierte Beamte des  Verkehrsdiensts führten im Zeitraum vom 19. Juni bis 23. Juni  Sonderkontrollen im Schülerspezialverkehr durch. Der Transport in  speziell ausgebauten Behindertenfahrzeugen ermöglicht insbesondere  jungen Menschen, die sonst nicht in der Lage wären sich zu den Orten  selbstständig zu bewegen, den Besuch von Schulen und berufsfördernden Einrichtungen. Schon in der Vergangenheit (Dienstag, 22. November 2016) stießen  Beamte der Direktion Verkehr bei unangekündigten Kontrollen auf  Mängel an den Sicherungen der Rollstühle oder auf alkoholisierte  Fahrzeugführer. Und auch dieses Mal zeigte sich, dass die Kontrollen  wichtig und sinnvoll sind. Bei 115 Überprüfungen im Stadtgebiet Essen mussten zwei Strafanzeigen (Fahren ohne die erforderliche  Fahrerlaubnis), vier Verwarnungen, 22 Berichte an die  Berufsgenossenschaften/Schulträger und 24  Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt werden. Bei der Überprüfung  der Verkehrstüchtigkeit eines Fahrzeugführers stellten die Beamten  einen Atemalkoholgehalt von 0,14 mg/l (0,28 Promille) fest. Für die  verantwortungsvolle Aufgabe gilt die 0,0 Promille-Grenze! Weitere  Kontrollen werden in den Städten Essen und Mülheim folgen. (ChWi) Rückfragen bitte an: Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr Pressestelle Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230) Fax: 0201-829 1069 E-Mail: pressestelle.essen@polizei.nrw.de
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