OLG München: Zur Testierfähigkeit bei Zweifeln
Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied mit Beschluss vom 31.10.2014, dass auch bei nicht zweifelsfreier Annahme der Testierfähigkeit des Erblassers durch mehrere Sachverständige von der Testierfähigkeit auszugehen ist (AZ.: 34 Wx 293/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus: Damit entschied das OLG, dass weiterlesen →