Microsoft’s Unterlassungserklärung zum Windows-10-Update – wie Anwender dem Ärgernis günstig entgehen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wertet die Unterlassungserklärung von Microsoft als „Erfolg für mehr Verbraucherrechte in der digitalen Welt“. Björn Orth von VENDOSOFT geht noch weiter…

BildVor über einem Jahr verklagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Microsoft vor dem Landgericht München I auf Unterlassung. Stein des Anstoßes erboster Verbraucher war das ungefragte Aufspielen von mehreren Gigabyte großen Installationsdateien für das Betriebssystem Windows 10. Mit dem Argument, die Klageschrift sei nicht ordnungsgemäß zugestellt worden, gelang es den Microsoft-Anwälten, den Prozess unnötig in die Länge zu ziehen. Nun endlich gab der Konzern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab – 13 Monate nach Beendigung der Aktion!

Microsoft Vermarktung des damals neuen Betriebssystems Windows 10 sorgte unter Anwendern für jede Menge Ärger: Denn auch wer dem kostenlosen Upgrade nicht zustimmte, dem wurden die bis zu sechs Gigabyte großen Installationsdateien auf den Computer gespielt. Gegen diesen unerwünschten „Zwangs-Download“ ging die Verbraucherzentrale in einem Mahnverfahren gerichtlich vor. Die Klage wurde zunächst wegen angeblicher Zustellungsmängel abgewiesen, das Oberlandesgericht München revidierte und verwies den Rechtsstreit zurück an das Landgericht München. Das nahm Microsoft zum Anlass, die geforderte Unterlassungserklärung doch noch abzugeben, bevor es zu einem gerichtlichen Urteil kommen konnte.

Mit der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Konzern, künftig keine Installationsdateien für neue Betriebssysteme mehr ohne Zustimmung auf die Festplatte von Windows-Nutzern aufzuspielen. So ärgerlich das späte Einlenken durch Microsoft ist: Es macht diese nicht überflüssig. Die klagende Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht davon aus, dass sich Microsoft und andere Software-Hersteller in Zukunft daran halten werden, welche Maßnahmen zulässig sind und welche nicht. Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, wertet die Unterlassungserklärung des Software-Herstellers denn auch als „Erfolg für mehr Verbraucherrechte in der digitalen Welt“.

Das sieht auch Björn Orth, CEO des Gebrauchtsoftware-Spezialisten VENDOSOFT, so. Orth kämpft mit seinem Unternehmen seit Jahren für eine Liberalisierung des Software-Marktes. Dazu gehört für ihn der freie Handel mit gebrauchten Microsoft- und Adobe-Lizenzen aus gewerblicher Nutzung.

Zu dem Verfahren gegen Microsoft sagt er augenzwinkernd:
„Software aus zweiter Hand hätte zwar das unerwünschte Aufspielen der Installationsdateien nicht verhindert – doch bietet sie einen erheblichen Preisvorteil, der Anwender gegebenenfalls milder stimmt.“

Für den Fall der ungewollten Downloads von Windows 10 hat die Unterlassungserklärung keine Relevanz mehr: Das Gratis-Upgrade-Programm wurde im Sommer 2016 von Microsoft beendet. Björn Orth hat dennoch gute Nachrichten. „Wer jetzt Firmen-PCs auf Windows 10 umstellen will, dem empfehle ich unsere used Software aus zweiter Hand.“

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